Risikomanagement /Notfallplan Musterklauseln

Risikomanagement /Notfallplan. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass alle potenziellen Störfälle (inkl. Pandemieausbruch), die in- nerhalb der Liefer- und Prozesskette seine Lieferfähigkeit negativ beeinträchtigen könnten, eigen- verantwortlich identifiziert, bewertet und durch das Risikomanagement gelenkt werden. Mögliche Ereignisse, die zum Notfall führen können z.B. Maschinendefekt, Cyberangriff, Personal- ausfall, Verlust des Unterauftragnehmers oder Stromausfall sein. Die geeigneten Abstellmaßnahmen sollen in einem Notfallplan abgebildet werden. Der Notfallplan muss jährlich durch den Lieferanten auf Wirksamkeit geprüft werden und ist auf Verlangen dem Besteller vorzulegen. Der Lieferant muss sich für die durch seine Lieferunfähigkeit verursachten Schäden beim Besteller und seinen Kunden sowie für die Produkthaftungsfälle ausreichend versichern lassen.
Risikomanagement /Notfallplan. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass alle Risiken, die innerhalb der Liefer- und Prozesskette seine Lieferfähigkeit negativ beeinträchtigen könnten, eigenverantwortlich identifiziert und bewertet und durch einen risikobasierten Ansatz gelenkt werden. Mögliche Risiken können z.B. Maschinendefekt, Personalausfall, Verlust des Unterlieferanten, Umweltbedingungen (Hochwasser, etc.) oder Stromausfall sein. Die geeigneten Abwehrmaßnahmen sollen in einem Notfallplan abgebildet werden. Dieser Notfallplan ist der Xxxxxxx Xxxx GmbH & Co. KG auf Verlangen vorzulegen. Mitgeltendes Dokument: „Notfallplan-Checkliste-Lieferanten“ in der jeweils aktuellen Version. Der Lieferant muss sich für die durch seine Lieferunfähigkeit verursachten Schäden beim Besteller oder für die Produkthaftungsfälle ausreichend versichern lassen. Die Schäden sind gegebenenfalls der Xxxxxxxx Xxxx GmbH & Co. KG nachzuweisen.