Router (CPE) Musterklauseln

Router (CPE) teranet überlässt dem Kunden, je nach Produktauswahl, in der Regel für die Dauer des Vertragsverhältnisses keinen Router. Allerdings benötigt der Kunde zwingend einen Router, da ein Router grundsätzlich erst die Anschaltung von geeigneten Telekommunikationsendgeräten zur Übertragung von Sprache und Daten als Vorausaussetzung des Bezugs der Internet-, Rundfunk- und Telefoniedienstleistungen ermöglicht. Optional überlasst teranet dem Kunden mietweise kostenpflichtig einen Premium-Router mit erweitertem Leistungsumfang zu den in der Preisliste ausgewiesenen Konditionen und den Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung. Dieser Router verfügt über eine SO-Schnittstelle zur Anschaltung von ISDN-Endgeräten. Aus ggf. resultierenden Einschränkungen beim Betrieb von ISDN-Geräten entsteht für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz, noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung eines bestimmten Routers, sofern die Produktauswahl nicht ein bestimmtes Modell vorsieht. teranet behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Endgeräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe unten) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von teranet keine Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Dem Kunden bleibt es freigestellt, einen eigenen Router zu verwenden, der über die von teranet folgenden vorausgesetzten Leistungsmerkmale verfügen muss: Dienste Internet: Der kundeneigene Router muss folgende technische Features/ Spezifikationen für Internetzugangsdienste erfüllen: WAN-Interface: 1000 Base-T XX-00 Xxxx, XXx0/XXx0 Dual Stack, PPPoE- fähiges Gerät Dienste Telefonie: Der kundeneigene Router muss folgende technische Features/ Spezifikationen für den Dienst Telefonie erfüllen: SIPbased Voice-over-IP (RFC 3261) G.711 A-law codec DTMF Transmission: In-band RFC2833 Zur Nutzung anderer Telefongeräte ist folgendes zu beachten: POTS-Ports zur Nutzung Standard-Telefongeräte (analog) DECT-Support zur Nutzung von DECT-Geräten direkt am kundeneigenen Router S0-Anschluss zur Nutzung von ISDN-Telefonen und/oder einer ISDN-Anlage Fremdrouter bzw. andere Modelle können nicht supportiert werden. Benötigte Zugangsdaten für den Internet...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.