Common use of Rufnummernportierung Clause in Contracts

Rufnummernportierung. 1. Nach Beendigung seines Vertrages mit ring kann der Kunde seine Ruf- nummer einschließlich seiner Mailboxrufnummer bei einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen. Hierfür erhebt ring ein Entgelt laut Preislis- te. Zur Durchführung der Rufnummernmitnahme in ein anderes Netz muss das Vertragsverhältnis mit ring beendet sein und der Kunde beim neuen Diensteanbieter einen wirksamen Auftrag zur Rufnummernmitnahme („Portie- rungsauftrag“) gestellt haben, den ring bis zum 31. Tag nach Vertragsbeendi- gung erhalten haben muss. Die Übermittlung des Portierungsauftrags an ring erfolgt in der Regel durch den neuen Diensteanbieter. Bei Prepaid-Verträgen wird die Rufnummernportierung nur freigegeben, wenn sich auf dem Gutha- benkonto ein ausreichendes Entgelt befindet und ring bis zum 10. Tag nach Vertragsbeendigung eine schriftliche Verzichtserklärung erhalten hat. ring ist aus technischen Gründen für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen vor der Abgabe der Rufnummer von der Leistungspflicht befreit. Jegliche Haftung von ring für während dieser Zeit entgangene Anrufe oder Nachrichten oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz des Betreibers oder des neuen Dienstean- bieters ist ausgeschlossen. 2. ring ermöglicht dem Kunden, die Mobilfunkrufnummer eines anderen deutschen Mobilfunkanbieters in das Mobilfunknetz von ring zu importieren. Die Portierung wird nur durchgeführt, wenn ring einen Portierungsauftrag sowie eine Kopie der Kündigung beim bisherigen Mobilfunkanbieter erhalten hat. Der Portierungsauftrag kann von ring bis zu 123 Tage vor Beendigung und bis zu 25 Tage nach Beendigung des bisherigen Mobilfunkvertrages entgegengenommen werden. Die Annahme des Portierungsauftrags erfolgt erst, wenn der bisherige Mobilfunkanbieter die Rufnummer zur Portierung freigegeben hat. Sofern der Portierungsauftrag aus technischen Gründen nicht umgesetzt werden kann, entfällt das Angebot; hierüber wird der Kunde informiert. Der Kunde hat das Recht, den Portierungsauftrag zurücknehmen, solange die Schaltungsvorlaufzeit noch nicht begonnen hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rufnummernportierung. 1Die SWJ unterstützt die Portierung von geografischen Rufnummern. Nach Beendigung seines Vertrages mit ring kann der Kunde seine Ruf- nummer einschließlich seiner Mailboxrufnummer Das heißt, dass bei einem Wechsel des Kunden von einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen. Hierfür erhebt ring ein Entgelt laut Preislis- te. Zur Durchführung der Rufnummernmitnahme Netzbetreiber die bisherigen Rufnummern behalten werden können, vorausgesetzt er wechselt nicht gleichzeitig in ein anderes Netz muss das Vertragsverhältnis mit ring beendet sein und Ortsnetz. Hierzu füllt der Kunde beim neuen Diensteanbieter einen wirksamen Auftrag zur Rufnummernmitnahme („Portie- rungsauftrag“das durch die SWJ bereitgestellte Anbieterwechselformular mit den nötigen Informationen über die zu portierenden Rufnummer(n) gestellt haben, sowie den ring bis zum 31. Tag nach Vertragsbeendi- gung erhalten haben mussbisherigen Anschluss- betreiber aus und sendet dieses im Original unterschrieben an die SWJ. Die Übermittlung SWJ führt sodann die Kündigung des Portierungsauftrags an ring erfolgt zugehörigen Anschlusses bei dem vorherigen Netzbetreiber im Auftrag des Kunden durch und koordiniert die Portierung der Rufnummern. Die Kündigung weiterer zusätzlicher Verträge in der Regel Bezug auf den Anschluss (Preselection, spezieller DSL-Tarife etc.) ist allein Sache des Kunden. Ohne die Übersendung des unterschriebenen Anbieterwechselformulars mit allen benötigten und korrekten Informationen über den bisherigen Anschluss durch den neuen DiensteanbieterKunden ist die Kündi- gung und Übertragung der Rufnummer(n) nicht möglich. Bei Prepaid-Verträgen wird die Rufnummernportierung nur freigegeben, wenn sich auf dem Gutha- benkonto ein ausreichendes Entgelt befindet und ring bis zum 10. Tag nach Vertragsbeendigung eine schriftliche Verzichtserklärung erhalten hat. ring ist aus technischen Gründen für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen vor der Abgabe der Rufnummer von der Leistungspflicht befreit. Jegliche Haftung von ring für während dieser Zeit entgangene Anrufe oder Nachrichten oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz des Betreibers oder des neuen Dienstean- bieters ist ausgeschlossen. 2. ring ermöglicht dem Kunden, die Mobilfunkrufnummer eines anderen deutschen Mobilfunkanbieters in das Mobilfunknetz von ring zu importieren. Die Portierung wird nur durchgeführt, wenn ring einen Portierungsauftrag sowie eine Kopie der Eine fristgerechte Kündigung beim bisherigen Mobilfunkanbieter erhalten hat. Der Portierungsauftrag kann von ring bis zu 123 Tage vor Beendigung und bis zu 25 Tage nach Beendigung des bisherigen Mobilfunkvertrages entgegengenommen werden. Die Annahme des Portierungsauftrags erfolgt erstAnbieter ist nur gewährleistet, wenn der bisherige Mobilfunkanbieter Anbieterwechselauftrag vollständig und korrekt ausgefüllt mindestens einen Monat vor Ablauf des letztmöglichen Kündigungstermins (Termin, bis zu dem eine Kündigung ausgesprochen werden kann) bei der SWJ eingeht. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten bei der Rufnummernportierung nicht wie erforderlich nach, sodass die Rufnummer zur Kündigung und Portierung freigegeben hat. Sofern der Portierungsauftrag aus technischen Gründen nicht umgesetzt erfolgreich beantragt werden kann, entfällt das Angebot; hierüber wird der Anschluss ausschließlich mit neuen Rufnummern bereitgestellt. Dies gilt insbe- sondere auch für den Fall, dass der Kunde informiertdie seitens der SWJ im Kundenauftrag weitergelei- tete Kündigung seines bisherigen Vertrages gegenüber dem bisherigen Anbieter zurücknimmt bzw. Der widerruft, es sei denn, der Kunde hat das Recht, den Portierungsauftrag zurücknehmen, solange die Schaltungsvorlaufzeit noch nicht begonnen hatauch seinen Vertrag mit der SWJ zulässigerweise widerrufen.

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Samples: Standardleistungen

Rufnummernportierung. 1Die Troiline unterstützt die Portierung von geografischen Ruf- nummern. Nach Beendigung seines Vertrages mit ring kann der Kunde seine Ruf- nummer einschließlich seiner Mailboxrufnummer Das heißt, dass bei einem Wechsel des Kunden von einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen. Hierfür erhebt ring ein Entgelt laut Preislis- te. Zur Durchführung der Rufnummernmitnahme Netzbetreiber seine bisherigen Rufnummern be- halten werden können, vorausgesetzt er wechselt nicht gleich- zeitig in ein anderes Netz muss das Vertragsverhältnis mit ring beendet sein und Ortsnetz. Hierzu füllt der Kunde beim neuen Diensteanbieter einen wirksamen Auftrag zur Rufnummernmitnahme („Portie- rungsauftrag“das durch die Troiline bereitgestellte Anbieterwechselformular mit den nö- tigen Informationen über die zu portierenden Rufnummer(n) gestellt haben, so- wie den ring bis zum 31. Tag nach Vertragsbeendi- gung erhalten haben mussbisherigen Anschlussbetreiber aus und sendet dieses im Original unterschrieben an die Troiline. Die Übermittlung Troiline führt sodann die Kündigung des Portierungsauftrags an ring erfolgt zugehörigen Anschlusses bei dem vorherigen Netzbetreiber im Auftrag des Kunden durch und koordiniert die Portierung der Rufnummern. Die Kündigung weiterer zusätzli- cher Verträge in Bezug auf den Anschluss (Preselection, speziel- ler DSL-Tarife etc.) liegt allein in der Regel Verantwortung des Kunden. Ohne die Übersendung des unterschriebenen Anbieterwech- selformulars mit allen benötigten und korrekten Informationen über den bisherigen Anschluss durch den neuen DiensteanbieterKunden ist die Kündi- gung und Übertragung der Rufnummer(n) nicht möglich. Bei Prepaid-Verträgen wird die Rufnummernportierung nur freigegeben, wenn sich auf dem Gutha- benkonto ein ausreichendes Entgelt befindet und ring bis zum 10. Tag nach Vertragsbeendigung eine schriftliche Verzichtserklärung erhalten hat. ring ist aus technischen Gründen für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen vor der Abgabe der Rufnummer von der Leistungspflicht befreit. Jegliche Haftung von ring für während dieser Zeit entgangene Anrufe oder Nachrichten oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz des Betreibers oder des neuen Dienstean- bieters ist ausgeschlossen. 2. ring ermöglicht dem Kunden, die Mobilfunkrufnummer eines anderen deutschen Mobilfunkanbieters in das Mobilfunknetz von ring zu importieren. Die Portierung wird nur durchgeführt, wenn ring einen Portierungsauftrag sowie eine Kopie der Eine fristgerechte Kündigung beim bisherigen Mobilfunkanbieter erhalten hat. Der Portierungsauftrag kann von ring bis zu 123 Tage vor Beendigung und bis zu 25 Tage nach Beendigung des bisherigen Mobilfunkvertrages entgegengenommen werden. Die Annahme des Portierungsauftrags erfolgt erstAnbieter ist nur gewährleistet, wenn der bisherige Mobilfunkanbieter Anbieterwechselauftrag vollständig und korrekt ausgefüllt mindestens einen Monat vor Ablauf des letztmöglichen Kündigungstermins (Termin, bis zu dem eine Kündigung ausgesprochen werden kann) bei der Troiline ein- geht. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten bei der Ruf- nummernportierung nicht wie erforderlich nach, so dass die Rufnummer zur Kündigung und Portierung freigegeben hat. Sofern der Portierungsauftrag aus technischen Gründen nicht umgesetzt erfolgreich beantragt werden kann, entfällt das Angebot; hierüber wird der Anschluss ausschließlich mit neuen Rufnummern bereitgestellt. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde informiertdie seitens der Troiline im Kundenauftrag weitergeleite- te Kündigung seines bisherigen Vertrages gegenüber dem bis- herigen Anbieter zurücknimmt bzw. Der widerruft, es sei denn, der Kunde hat das Recht, den Portierungsauftrag zurücknehmen, solange die Schaltungsvorlaufzeit noch nicht begonnen hatauch seinen Vertrag mit der Troiline zulässigerweise widerrufen.

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Samples: Service Agreement

Rufnummernportierung. 1Die SWJ unterstützt die Portierung von geografischen Rufnummern. Nach Beendigung seines Vertrages mit ring kann der Kunde seine Ruf- nummer einschließlich seiner Mailboxrufnummer Das heißt, dass bei einem Wechsel des Kunden von einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen. Hierfür erhebt ring ein Entgelt laut Preislis- te. Zur Durchführung der Rufnummernmitnahme Netzbetreiber die bisherigen Rufnummern behal- ten werden können, vorausgesetzt er wechselt nicht gleichzeitig in ein anderes Netz muss das Vertragsverhältnis mit ring beendet sein und Ortsnetz. Hierzu füllt der Kunde beim neuen Diensteanbieter einen wirksamen Auftrag zur Rufnummernmitnahme („Portie- rungsauftrag“das durch die SWJ bereitgestellte Anbieterwechselformular mit den nötigen Informationen über die zu portierenden Rufnummer(n) gestellt haben, sowie den ring bis zum 31. Tag nach Vertragsbeendi- gung erhalten haben mussbisherigen Anschlussbetreiber aus und sendet dieses im Original unterschrieben an die SWJ. Die Übermittlung SWJ führt sodann die Kündigung des Portierungsauftrags an ring erfolgt zugehörigen Anschlusses bei dem vorherigen Netzbetreiber im Auftrag des Kunden durch und koordiniert die Portierung der Rufnummern. Die Kündigung weiterer zusätzlicher Verträge in der Regel Bezug auf den Anschluss (Preselection, spezieller DSL-Tarife etc.) ist allein Sache des Kunden. Ohne die Übersendung des unterschriebenen Anbieterwechselformulars mit allen benötigten und korrekten Informationen über den bisherigen Anschluss durch den neuen DiensteanbieterKunden ist die Kündigung und Übertragung der Rufnummer(n) nicht möglich. Bei Prepaid-Verträgen wird die Rufnummernportierung nur freigegeben, wenn sich auf dem Gutha- benkonto ein ausreichendes Entgelt befindet und ring bis zum 10. Tag nach Vertragsbeendigung eine schriftliche Verzichtserklärung erhalten hat. ring ist aus technischen Gründen für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen vor der Abgabe der Rufnummer von der Leistungspflicht befreit. Jegliche Haftung von ring für während dieser Zeit entgangene Anrufe oder Nachrichten oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz des Betreibers oder des neuen Dienstean- bieters ist ausgeschlossen. 2. ring ermöglicht dem Kunden, die Mobilfunkrufnummer eines anderen deutschen Mobilfunkanbieters in das Mobilfunknetz von ring zu importieren. Die Portierung wird nur durchgeführt, wenn ring einen Portierungsauftrag sowie eine Kopie der Eine fristgerechte Kündigung beim bisherigen Mobilfunkanbieter erhalten hat. Der Portierungsauftrag kann von ring bis zu 123 Tage vor Beendigung und bis zu 25 Tage nach Beendigung des bisherigen Mobilfunkvertrages entgegengenommen werden. Die Annahme des Portierungsauftrags erfolgt erstAnbieter ist nur gewährleistet, wenn der bisherige Mobilfunkanbieter An- bieterwechselauftrag vollständig und korrekt ausgefüllt mindestens einen Monat vor Ablauf des letztmöglichen Kündigungstermins (Termin, bis zu dem eine Kündigung ausgesprochen werden kann) bei der SWJ eingeht. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten bei der Rufnummernportierung nicht wie erforderlich nach, sodass die Rufnummer zur Kündigung und Portierung freigegeben hat. Sofern der Portierungsauftrag aus technischen Gründen nicht umgesetzt erfolgreich beantragt werden kann, entfällt das Angebot; hierüber wird der Anschluss ausschließlich mit neuen Rufnummern bereitgestellt. Dies gilt insbe- sondere auch für den Fall, dass der Kunde informiertdie seitens der SWJ im Kundenauftrag weitergelei- tete Kündigung seines bisherigen Vertrages gegenüber dem bisherigen Anbieter zurücknimmt bzw. Der widerruft, es sei denn, der Kunde hat das Recht, den Portierungsauftrag zurücknehmen, solange die Schaltungsvorlaufzeit noch nicht begonnen hatauch seinen Vertrag mit der SWJ zulässigerweise widerrufen.

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Samples: Standardleistungen