Leistungen IP-Sprachdienst Musterklauseln

Leistungen IP-Sprachdienst. Der Dienst wird über einen SIP-Zugang (SIP = Session Initiation Protocol) zur Verfü- gung gestellt. Es können zwischen 2 und 4 Sprachkanälen beauftragt werden. Die Verfügbarkeit des SIP-Dienstes beträgt mindestens 99,9% im Jahresdurchschnitt. ecotel stellt dem Auftraggeber während der Vertragsdauer folgende Leistungen zur Verfügung: • Vermittlung aller abgehenden und ankommenden Sprach- und Fax-Verbindun- gen über ein IP-Netz mittels SIP bis zur bestellten Anzahl Sprachkanäle • Verschlüsselung der Verbindungen (SIP-Signalisierung ausschließlich mit dem Standardverfahren TLS (»Transport Layer Security«); Übertragung der Media- daten ausschließlich mit dem Standardprotokoll SRTP (»Secure Real Time Pro- tocol«) insofern die genutzten Endgeräte dies unterstützen • Optional kann die Verschlüsselung (SIP-TLS / SRTP) auf Wunsch des Kunden aufgehoben werden • Unterstützung der DTMF-Funktion gemäß RFC 2833 mit RTP-Events • Unterstützung der Sprachdaten-Codecs: G.722 (HD-Voice im ecotel-Netz; nicht X.000-xxxxxxxx) X.000 alaw/ulaw und • Unterstützung der Fax-Funktion gemäß T.38; alternativ G.711 • Zuteilung eines oder auf Wunsch mehrerer neuer Rufnummernblöcke (»RNB«) • Auf Wunsch Zuteilung neuer Einzelrufnummern (max. 10 je Anschluss) 2 10 4 30 • Auf Wunsch Zuteilung von ortsunabhängigen Rufnummern (032) ecotel bietet folgende Produktvarianten bzw. Merkmale an:

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.