Common use of Räumlicher Anwendungsbereich Clause in Contracts

Räumlicher Anwendungsbereich. 1. Unbeschadet von Anhang I ist dieses Abkommen anwendbar: (a) auf die Landgebiete, die Binnengewässer und die Hoheitsgewässer einer Vertragspartei sowie auf den Luftraum über dem Hoheitsgebiet gemäss Völ- kerrecht. (b) ausserhalb der Hoheitsgewässer bezüglich Massnahmen, die mit der Aus- übung von Souveränitätsrechten oder der Gerichtsbarkeit einer Vertragspar- tei gemäss Völkerrecht zusammenhängen. 2. Anhang II ist in Bezug auf Norwegen anwendbar.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Räumlicher Anwendungsbereich. 1. Unbeschadet von Anhang I ist dieses Abkommen anwendbar: (a) auf die Landgebiete, die Binnengewässer und die Hoheitsgewässer einer Vertragspartei sowie auf den Luftraum über ihrem Hoheitsgebiet in Überein- stimmung mit dem Hoheitsgebiet gemäss Völ- kerrecht.Völkerrecht; sowie (b) ausserhalb der Hoheitsgewässer bezüglich in Bezug auf Massnahmen, die mit der Aus- übung von Souveränitätsrechten einer Vertragspartei in Ausübung ihrer Souveränitätsrechte oder der Gerichtsbarkeit einer Vertragspar- tei ihrer Gerichts- barkeit gemäss Völkerrecht zusammenhängengetroffen werden. 2. Anhang II ist in Bezug auf Norwegen anwendbar.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Räumlicher Anwendungsbereich. 1. Unbeschadet von Anhang I ist dieses Abkommen anwendbar: (a) auf die Landgebiete, die Binnengewässer und die Hoheitsgewässer einer Vertragspartei sowie auf den Luftraum über dem Hoheitsgebiet gemäss Völ- kerrecht.in Überein- stimmung mit dem Völkerrecht; sowie (b) ausserhalb der Hoheitsgewässer bezüglich in Bezug auf Massnahmen, die mit der Aus- übung von Souveränitätsrechten einer Vertragspartei in Ausübung ihrer Souveränitätsrechte oder der Gerichtsbarkeit einer Vertragspar- tei gemäss Völkerrecht zusammenhängengetroffen werden. 2. Anhang II ist in Bezug auf Norwegen anwendbar.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Räumlicher Anwendungsbereich. 1. Unbeschadet von Anhang I ist dieses Abkommen anwendbar: (a) auf die Landgebiete, die Binnengewässer und die Hoheitsgewässer einer Vertragspartei sowie auf den Luftraum über ihrem Hoheitsgebiet in Übereinstimmung mit dem Hoheitsgebiet gemäss Völ- kerrecht.Völkerrecht; sowie (b) ausserhalb der Hoheitsgewässer bezüglich in Bezug auf Massnahmen, die mit der Aus- übung von Souveränitätsrechten einer Vertragspartei in Ausübung ihrer Souveränitätsrechte oder der ihrer Gerichtsbarkeit einer Vertragspar- tei gemäss Völkerrecht zusammenhängengetroffen werden. 2. Anhang II ist in Bezug auf Norwegen anwendbar.

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Samples: Freihandelsabkommen

Räumlicher Anwendungsbereich. 1. Unbeschadet von Anhang I ist dieses Abkommen anwendbar: (a) auf die Landgebiete, die Binnengewässer und die Hoheitsgewässer einer Vertragspartei sowie auf den Luftraum über dem Hoheitsgebiet gemäss Völ- kerrechtXxxxxx- rechts. (b) ausserhalb der Hoheitsgewässer bezüglich Massnahmen, die mit der Aus- übung von Souveränitätsrechten oder der Gerichtsbarkeit einer Vertragspar- tei gemäss Völkerrecht zusammenhängen. 2. Anhang II ist in Bezug auf Norwegen anwendbar.

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