Rückbehalt. Der Rückbehalt dient dem Bauherrn als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers bis zur Abnahme des Werkes. Der Rückbehalt beträgt 10% des Leistungswertes, sofern dieser Wert unter Fr. 300’000.- liegt. Wird dieser Betrag überschritten, beläuft sich die Summe des Rückbehaltes auf 5%, mindestens aber Fr. 30’000.-. Fällig wird der rückbehaltene Betrag entweder bei der Abnahme des Werkes und der Übergabe der Schlussabrechnung oder der Leistung einer anderen gleichwertigen Sicherheit (z.B. Baugarantieversiche- rung).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau
Rückbehalt. Der Rückbehalt dient dem Bauherrn als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers bis zur Abnahme des Werkes. Der Rückbehalt beträgt 10% des Leistungswertes, sofern dieser Wert unter Fr. 300’000.- liegt. Wird dieser Betrag überschritten, beläuft sich die Summe des Rückbehaltes auf 5%, mindestens aber Fr. 30’000.-. Fällig wird der rückbehaltene Betrag entweder bei der Abnahme des Werkes und der Übergabe der Schlussabrechnung oder der Leistung einer anderen gleichwertigen Sicherheit (( z.B. Baugarantieversiche- rungBaugarantieversicherung).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau
Rückbehalt. Der Rückbehalt dient dem Bauherrn als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen Verpflichtung des Unternehmers bis zur Abnahme des WerkesWerks. Der Rückbehalt beträgt 10% des Leistungswertes, sofern dieser Wert unter FrSFr. 300’000.- 200‘ 000.- liegt. Wird dieser Betrag überschritten, beläuft sich die Summe des Rückbehaltes auf 5%, mindestens aber Frjedoch auf SFr. 30’000.-20‘000.-. Fällig wird der rückbehaltene Betrag entweder bei der Abnahme des Werkes und der Übergabe der Schlussabrechnung Schlussrechnung oder der bei der Leistung einer anderen gleichwertigen Sicherheit (z.B. Baugarantieversiche- rungBaugarantieversicherung).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau
Rückbehalt. Der Rückbehalt dient dem Bauherrn als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers bis zur Abnahme des WerkesAuftrags. Der Rückbehalt beträgt 10% des Leistungswertes, sofern dieser Wert unter Fr. 300’000.- CHF 200‘000.- liegt. Wird dieser Betrag überschritten, beläuft sich die Summe des Rückbehaltes der Rückbehalt auf 5%, mindestens aber Fr. 30’000.-min- destens jedoch CHF 20‘000.-. Fällig wird der rückbehaltene Betrag entweder bei nach der Abnahme des Werkes und Auftrags mit der Übergabe der Schlussabrechnung oder der Leistung einer anderen gleichwertigen Sicherheit (z.B. Baugarantieversiche- rung)Schlussabrechnung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Arbeiten Und Lieferungen Im Umgebungs Und Gartenbau
Rückbehalt. Der Rückbehalt dient dem Bauherrn als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers bis zur Abnahme des Werkes. Der Rückbehalt beträgt 10% des Leistungswertes, sofern dieser Wert unter Fr. 300’000.- 30000.- liegt. Wird dieser Betrag überschritten, beläuft sich die Summe des Rückbehaltes auf 5%, mindestens aber Fr. 30’000.-. Fällig wird der rückbehaltene Betrag entweder bei der Abnahme des Werkes und der Übergabe der Schlussabrechnung oder der Leistung einer anderen gleichwertigen Sicherheit (z.B. Baugarantieversiche- rung).Schlussabrechnung
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Rückbehalt. Der Rückbehalt dient dem Bauherrn als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers bis zur Abnahme des Werkes. Der Rückbehalt beträgt 10% des Leistungswertes, sofern dieser Wert unter Fr. 300’000.- 300'000.- liegt. Wird dieser Betrag überschritten, beläuft sich die Summe des Rückbehaltes auf 5%, mindestens aber Fr. 30’000.-30'000.-. Fällig wird der rückbehaltene Betrag entweder bei der Abnahme des Werkes und der Übergabe der Schlussabrechnung oder der Leistung einer anderen gleichwertigen Sicherheit (( z.B. Baugarantieversiche- rungBaugarantieversicherung).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau
Rückbehalt. Der Rückbehalt dient dem Bauherrn als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers bis zur Abnahme des Werkes. Der Rückbehalt beträgt 10% des Leistungswertes, sofern dieser Wert unter Fr. 300’000.- 200'000 liegt. Wird dieser Betrag überschritten, beläuft sich die Summe des Rückbehaltes auf 5%, mindestens aber Fr. 30’000.-20'000. Fällig wird der rückbehaltene Betrag entweder bei der Abnahme des Werkes und der Übergabe der Schlussabrechnung oder der Leistung einer anderen gleichwertigen Sicherheit (z.B. Baugarantieversiche- rungBaugarantieversicherung).
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Rückbehalt. Der Rückbehalt dient dem Bauherrn als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers bis zur Abnahme des Werkes. Der Rückbehalt beträgt 10% des LeistungswertesLeis- tungswertes, sofern dieser Wert unter Fr. 300’000.- liegt. Wird dieser Betrag überschritten, beläuft sich die Summe des Rückbehaltes auf 5%, mindestens aber Fr. 30’000.-. Fällig wird der rückbehaltene Betrag entweder bei der Abnahme des Werkes und der Übergabe der Schlussabrechnung oder der Leistung einer anderen gleichwertigen gleich-wertigen Sicherheit (( z.B. Baugarantieversiche- rungBaugarantieversicherung).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau