Common use of Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung Clause in Contracts

Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung. a) Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. b) Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft jährlich an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planun- gen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Ziel- vereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbaupro- gramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. c) Im Jahr 2018 wird das gesamte Ausbauprogramm einer Überprüfung unterzogen, bei der insbesondere die Gesamtzahl der zusätzlich aufgenommenen Studienan- fänger aus der Gesamtlaufzeit des Ausbauprogramms 2008 mit 2017 berücksich- tigt wird. Aufgrund der Evaluierung der Gesamtentwicklung wird über die Vertei- lung der kw-Vermerke der Stellen des Ausbauprogramms II entschieden werden. Darüber hinaus kann es ab dem Haushaltsjahr 2019 zu Umschichtungen oder Rückforderungen kommen. Auf der Grundlage der Überprüfung wird zudem über die Fortführung des Ausbauprogramms über die Dauer dieser Zielvereinbarung hinaus entschieden.

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Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung. a) Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel Mit- tel sind zurückzuerstatten. b) Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft jährlich an- hand anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres Studienjah- res die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planun- gen zugrundelie- genden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Ziel- vereinbarung Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbaupro- gramms Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. c) Im Jahr 2018 wird das gesamte Ausbauprogramm einer Überprüfung unterzogenunterzo- gen, bei der insbesondere die Gesamtzahl der zusätzlich aufgenommenen Studienan- fänger Studienanfänger aus der Gesamtlaufzeit des Ausbauprogramms 2008 mit 2017 berücksich- tigt berücksichtigt wird. Aufgrund der Evaluierung der Gesamtentwicklung wird über die Vertei- lung Verteilung der kw-Vermerke der Stellen des Ausbauprogramms II entschieden werden. Darüber hinaus kann es ab dem Haushaltsjahr 2019 zu Umschichtungen oder Rückforderungen kommen. Auf der Grundlage der Überprüfung wird zudem über die Fortführung des Ausbauprogramms über die Dauer dieser Zielvereinbarung hinaus entschieden.

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Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung. a) Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. b) Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft jährlich an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planun- gen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Ziel- vereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbaupro- gramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. c) Im Jahr 2018 wird das gesamte Ausbauprogramm einer Überprüfung unterzogenunterzo- gen, bei der insbesondere die Gesamtzahl der zusätzlich aufgenommenen Studienan- fänger Stu- dienanfänger aus der Gesamtlaufzeit des Ausbauprogramms 2008 mit 2017 berücksich- tigt be- rücksichtigt wird. Aufgrund der Evaluierung der Gesamtentwicklung wird über die Vertei- lung Verteilung der kw-Vermerke der Stellen des Ausbauprogramms II entschieden werden. Darüber hinaus kann es ab dem Haushaltsjahr 2019 zu Umschichtungen Umschichtun- gen oder Rückforderungen kommen. Auf der Grundlage der Überprüfung wird zudem über die Fortführung des Ausbauprogramms über die Dauer dieser Zielvereinbarung Ziel- vereinbarung hinaus entschieden.

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Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung. a) Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. b) Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft jährlich an- hand anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung Ent- wicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planun- gen Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Ziel- vereinbarung Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende grundle- gende Änderung des Ausbaupro- gramms Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. c) Im Jahr 2018 wird das gesamte Ausbauprogramm einer Überprüfung unterzogen, bei der insbesondere die Gesamtzahl der zusätzlich aufgenommenen Studienan- fänger Studienanfänger aus der Gesamtlaufzeit des Ausbauprogramms 2008 mit bis 2017 berücksich- tigt berücksichtigt wird. Aufgrund der Evaluierung der Gesamtentwicklung wird über die Vertei- lung Verteilung der kw-Vermerke der Stellen Stel- len des Ausbauprogramms II entschieden werden. Darüber hinaus kann es ab dem Haushaltsjahr 2019 zu Umschichtungen oder Rückforderungen kommen. Auf der Grundlage Grund- lage der Überprüfung wird zudem über die Fortführung des Ausbauprogramms über die Dauer dieser Zielvereinbarung hinaus entschieden.

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Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung. a) Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. b) Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft jährlich an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planun- gen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Ziel- vereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbaupro- gramms Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. c) Im Jahr 2018 wird das gesamte Ausbauprogramm einer Überprüfung unterzogen, bei der insbesondere die Gesamtzahl der zusätzlich aufgenommenen Studienan- fänger fängerinnen und Studienanfänger aus der Gesamtlaufzeit des Ausbauprogramms 2008 mit 2017 berücksich- tigt berücksichtigt wird. Aufgrund der Evaluierung der Gesamtentwicklung Gesamtentwick- lung wird über die Vertei- lung Verteilung der kw-Vermerke der Stellen des Ausbauprogramms II entschieden werden. Darüber hinaus kann es ab dem Haushaltsjahr 2019 zu Umschichtungen oder Rückforderungen kommen. Auf der Grundlage der Überprüfung Überprü- fung wird zudem über die Fortführung des Ausbauprogramms über die Dauer dieser die- ser Zielvereinbarung hinaus entschieden.

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Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung. a) Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. b) Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft jährlich an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planun- gen zugrunde liegenden Pla- nungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Ziel- vereinbarung Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbaupro- gramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. c) Im Jahr 2018 wird das gesamte Ausbauprogramm einer Überprüfung unterzogenunter- zogen, bei der insbesondere die Gesamtzahl der zusätzlich aufgenommenen Studienan- fänger Studienanfänger aus der Gesamtlaufzeit des Ausbauprogramms 2008 mit 2017 berücksich- tigt berücksichtigt wird. Aufgrund der Evaluierung der Gesamtentwicklung wird über die Vertei- lung Verteilung der kw-Vermerke der Stellen des Ausbauprogramms II entschieden entschie- den werden. Darüber hinaus kann es ab dem Haushaltsjahr 2019 zu Umschichtungen Umschich- tungen oder Rückforderungen kommen. Auf der Grundlage der Überprüfung wird zudem über die Fortführung des Ausbauprogramms über die Dauer dieser Zielvereinbarung Ziel- vereinbarung hinaus entschieden.

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Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung. a) Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. b) Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft jährlich an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planun- gen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Ziel- vereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbaupro- gramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. c) Im Jahr 2018 wird das gesamte Ausbauprogramm einer Überprüfung unterzogen, bei der insbesondere die Gesamtzahl der zusätzlich aufgenommenen Studienan- fänger Studienanfänger aus der Gesamtlaufzeit Ge- samtlaufzeit des Ausbauprogramms 2008 mit 2017 berücksich- tigt berücksichtigt wird. Aufgrund der Evaluierung der Gesamtentwicklung wird über die Vertei- lung Verteilung der kw-Vermerke der Stellen Stel- len des Ausbauprogramms II entschieden werden. Darüber hinaus kann es ab dem Haushaltsjahr Haus- haltsjahr 2019 zu Umschichtungen oder Rückforderungen kommen. Auf der Grundlage der Überprüfung wird zudem über die Fortführung des Ausbauprogramms über die Dauer dieser Zielvereinbarung hinaus entschieden.

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Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung. a) Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel Mit- tel sind zurückzuerstatten. b) Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft jährlich an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planun- gen zugrundelie- genden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung An- passung der Ziel- vereinbarung Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbaupro- gramms Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. c) Im Jahr 2018 wird das gesamte Ausbauprogramm einer Überprüfung unterzogenunterzo- gen, bei der insbesondere die Gesamtzahl der zusätzlich aufgenommenen Studienan- fänger aufgenommen Stu- dienanfänger aus der Gesamtlaufzeit des Ausbauprogramms 2008 mit 2017 berücksich- tigt be- rücksichtigt wird. Aufgrund der Evaluierung der Gesamtentwicklung wird über die Vertei- lung Verteilung der kw-Vermerke der Stellen des Ausbauprogramms II entschieden entschie- den werden. Darüber hinaus kann es ab dem Haushaltsjahr 2019 zu Umschichtungen Umschich- tungen oder Rückforderungen kommen. Auf der Grundlage der Überprüfung wird zudem über die Fortführung des Ausbauprogramms über die Dauer dieser Zielvereinbarung hinaus entschieden.

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Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung. a) Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. b) Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft jährlich an- hand anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres Studien- jahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planun- gen Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner Vertragspart- ner zu einer Anpassung der Ziel- vereinbarung Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende grund- legende Änderung des Ausbaupro- gramms Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des MinisterratsMi- nisterrats. c) Im Jahr 2018 wird das gesamte Ausbauprogramm einer Überprüfung unterzogenun- terzogen, bei der insbesondere die Gesamtzahl der zusätzlich aufgenommenen Studienan- fänger aufgenom- menen Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus der Gesamtlaufzeit des Ausbauprogramms 2008 mit 2017 berücksich- tigt berücksichtigt wird. Aufgrund der Evaluierung der Gesamtentwicklung wird über die Vertei- lung Verteilung der kw-kw- Vermerke der Stellen des Ausbauprogramms II entschieden werden. Darüber Dar- über hinaus kann es ab dem Haushaltsjahr 2019 zu Umschichtungen oder Rückforderungen kommen. Auf der Grundlage der Überprüfung wird zudem zu- dem über die Fortführung des Ausbauprogramms über die Dauer dieser Zielvereinbarung hinaus entschieden.

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Samples: Zielvereinbarung

Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung. a) Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. b) Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft jährlich an- hand anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planun- gen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Ziel- vereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbaupro- gramms Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. c) Im Jahr 2018 wird das gesamte Ausbauprogramm einer Überprüfung unterzogen, bei der insbesondere die Gesamtzahl der zusätzlich aufgenommenen Studienan- fänger Studien- anfänger aus der Gesamtlaufzeit des Ausbauprogramms 2008 mit 2017 berücksich- tigt berück- sichtigt wird. Aufgrund der Evaluierung der Gesamtentwicklung wird über die Vertei- lung Verteilung der kw-Vermerke der Stellen des Ausbauprogramms II entschieden werden. Darüber hinaus kann es ab dem Haushaltsjahr 2019 zu Umschichtungen oder Rückforderungen kommen. Auf der Grundlage der Überprüfung wird zudem über die Fortführung des Ausbauprogramms über die Dauer dieser Zielvereinbarung Zielvereinba- rung hinaus entschieden.

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