Common use of Rückführung Clause in Contracts

Rückführung. Bei Unfall oder Krankheit während einer Auslandsreise organisiert und übernimmt AXA Assistance die Rückführung des Versicherten sowie seines Ehe- oder mit ihm zusammenwohnenden Lebenspartners sowie seiner unterhaltsberechtigten Kinder, sofern diese Personen ebenfalls an der Reise teilnehmen. Diese Rückführung bedarf des Einverständnisses der medizinischen Abteilung von AXA Assistance, und ausschließlich die Gesundheit des Versicherten wird bei der Xxxx des Transportmittels und des Orts des Krankenhausaufenthalts berücksichtigt. Die Rückführung erfolgt – nötigenfalls unter ärztlicher Aufsicht – bis zum Wohnsitz des Versicherten im Großherzogtum Luxemburg oder bis zu einem Krankenhaus in dessen Nähe. Je nach der Schwere des Falls wird die Rückführung organisiert per: ◼ Bahn (1. Klasse); ◼ Sanitätsfahrzeug; ◼ Krankenwagen; ◼ Linienflug, Economy Class, bei Bedarf mit spezieller Einrichtung; ◼ Krankentransportflugzeug. Sofern das Ereignis außerhalb Europas und der Mittelmeeranrainerstaaten eintritt, erfolgt die Beförderung ausschließlich mit einem Linienflugzeug (Economy Class). Kann der Versicherte sein Gepäck und sein Haustier (Hund oder Katze) bei seiner Rückführung nicht mit sich nehmen, so übernimmt AXA Assistance deren Transport. Nicht als Gepäck betrachtet werden jedoch: Segelflugzeug, Boot, Waren, wissenschaftliches Material, Baustoffe, Hausrat.

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