Rückgabe der Yacht Musterklauseln

Rückgabe der Yacht a) Der Charterer muß zu dem in diesem Vertrag festgelegten Zeitpunkt in den vereinbarten Hafen zu-rückkehren oder mit dem Vercharterer schriftlich eine Abänderung vereinbaren. Bei der Zeitplanung müssen auch Schlechtwetterperioden oder andere widrige Umstände berücksichtigt werden. Kann der Charterer die Yacht nicht selbst zurückbringen, muß er den Vercharterer benachrichtigen und die Yacht durch eine von diesem benannte Person auf eigene Kosten und Risken zurückstellen lassen. Bis zur Übernahme durch diese ist der Charterer verpflichtet, eine ausreichend qualifizierte Person auf dem Schiff zu lassen. Er haftet unabhängig von der Höhe der hinterlegten Kaution für alle Kosten und Forderungen, die aus einer Verletzung dieser Beaufsichtigungspflicht resultieren. Der Chartervertrag ist erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Yacht beendet.
Rückgabe der Yacht. Nach Beendigung der Charter, übergibt der Charterer das Schiff vollgetankt, aufgeklart und nach Checkliste gestaut (wie übernommen).
Rückgabe der Yacht a) Der Charterer muss zu dem in diesem Vertrag festgelegten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zurückkehren. Bei der Zeitplanung müssen auch Schlechtwetter oder andere widrige Umstände berücksichtigt werden. Der Chartervertrag ist erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Yacht beendet.
Rückgabe der Yacht. Der Charterer hat die Yacht in einem unversehrtem Zustand, so wie er sie übernommen hat, zurückzugeben. Entstandene Schäden werden von der hinterlegten Kaution einbehalten. Schäden die durch normalen Verschleiß entstehen sind ausgenommen. Die Yacht wird nach Rückkehr sauber (bei vereinbarter Endreinigung nur besenrein), aufgeklart und segelklar zurückgegeben ­ andernfalls wird das Reinigen (je Meter 5,00 EURO) berechnet und von der Kaution abgezogen. Eine Toilettenverstopfung wird mit 125,­ EURO berechnet. Mitbringen für Ihren Törn: Schlafsäcke, Kopfkissen, Handtücher, Bettwäsche und persönliche Wäsche. Zum Schlafen müssen die Kojen mit Bettlaken bespannt sein (auch bei Verwendung eines Schlafsacks)! Bei Rechenfehlern der umseitig angeführten Nutzungsgebühr haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, die Nutzungs­gebühr gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne das die Rechtswirksamkeit des Vertrages berührt wird. Erfüllung und Gerichtstand ist Hamburg. nordische Segelschule ∙ Xxxxx Xxxxxxxxxxxxx Telefon: 040 ­ 61 78 40 Hamburger Sparkasse Xxxxxxxxx 00x ∙ X­00000 Xxxxxxx Fax: 040 ­ 00 00 00 00 Konto 0000 000 000
Rückgabe der Yacht. 8.1 Der Charterer verpflichtet sich, am genannten Rückgabetag in den Rückgabehafen einzulaufen.
Rückgabe der Yacht. Nach Beendigung der Nutzung, übergibt der Nutzer das Schiff vollgetankt, aufgeklart und nach Checkliste gestaut (wie übernommen). Wenn keine Endreinigung mit dem RYYC vereinbart wurde, übergibt der Nutzer die Yacht in einwandfreiem endgereinigtem Zustand.
Rückgabe der Yacht a) Der Skipper muss die Yacht zu dem in diesem Vertrag festgelegten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zurückgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die gesamte Crew inkl. Gepäck die Yacht verlassen haben. Bei der Zeitplanung müssen auch Schlechtwetter oder andere widrige Umstände berücksichtigt werden. Der Vertrag ist erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Yacht beendet.
Rückgabe der Yacht. Das Schiff ist gemäß schriftlicher Vereinbarungen rechtzeitig am Übergabeort in ordnungsgemäßem Zustand und mit vollständiger Ausrüstung, vollgetankt zurückzugeben. Dem Charterer obliegt es, festgestellte Mängel oder fehlende bzw. in Verlust geratene Gegenstände in einer Liste schriftlich festzuhalten und sich die ordnungsgemäße Rückgabe des Schiffes vom Stationspersonal bestätigen zu lassen. Desgleichen sind die Schiffspapiere am Schiff zu belassen. Bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe gilt das Schiff als in der Nut- zung des Charterer stehend. Eine Verlängerung der vereinbarten Charterzeit ist nur mit Einwilligung des Vercharterers möglich. Bei verspäteter Rückgabe des Schiffes gelten die Bestimmungen des Chartervertrages für die Zeit des Verzuges weiter. Ist die Verspätung verschuldet, trifft dem Charterer die Gefahr der höheren Gewalt. Darüber hinaus ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer hinsichtlich der Folgen der verspäteten Rückgabe schadlos zu halten. Falls der Char - terer das Schiff an einem anderen Ort als dem vereinbarten verlässt, hat er die Kosten für die Rückführung des Schiffes zu tragen. Erst mit dem Eintreffen des Schiffes im Aus- gangshafen ist die Rückgabe des Schiffes erfolgt.
Rückgabe der Yacht. Das angemietete Boot muss bis spätestens 24:00 Uhr am letzten Törntag am Übergabeort (wenn nicht anders vereinbart, im Olympiahafen in Kiel-Schilksee) zurückgegeben werden. Wenn das Boot verfügbar ist, kann das angemietete Boot bis 10:00 Uhr des auf den letzten Törntag folgenden Tages zur Übernachtung genutzt, geräumt und gereinigt werden. Eine vorherige Absprache mit dem Vermietenden ist dazu zwingend erforderlich. Nach Beendigung der Anmietung, übergibt der/die Mietende das Schiff aufgeklart, gereinigt und wie übernommen gestaut. An Bord ist dazu eine Checkliste zur Bootsrückgabe hinterlegt, die abzuarbeiten ist. Der Vermietende behält sich vor, eventuelle Nacharbeiten nach Aufwand zu berechnen. Wenn möglich erfolgt durch den Vermietenden eine Abnahme des Bootes im Beisein der anmietenden Person. Nach Absprache kann die Abnahme durch den Vermieter aber auch nach Rückgabe und Verlassen des Bootes erfolgen. Mit der Rückgabe des Bootes und der Bootsunterlagen ist in jedem Fall ein Rückgabebogen im Segelzentrum einzureichen. Gegebenenfalls ist die dem Rückgabebogen anhängende Meldeliste für Schäden, Mängel und Verluste auszufüllen. Der Rückgabebogen ist den Bootsunterlagen beigefügt. Quittungen zu während des Törns gebunkertem Kraftstoff sind ebenfalls mit dem Rückgabebogen einzureichen. Für Yachten des Typs Mantra 28 werden pro Motorbetriebsstunde Kosten in Höhe von 1,60 EUR berechnet. Bei der Yacht Iuventa werden pro Motorbetriebsstunde 4 EUR berechnet. Wird während des Törns Kraftstoff gebunkert, werden die anfallenden Kosten gegen Vorlage des Beleges durch das Segelzentrum erstattet. Die Motorlaufzeiten sind eigenständig durch die Nutzenden zu Beginn und Ende eines Törns zu notieren. Bei Verstellen der Instrumentenkalibrierung wird eine Kostenpauschale von 200 EUR erhoben.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.