Common use of Rückgabe- und Löschungspflicht Clause in Contracts

Rückgabe- und Löschungspflicht. 11.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder durch Ausübung eines Kündigungsrechts ist der Mieter zur vollständigen Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger der Vertragssoftware sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentation an den Vermieter auf Kosten des Mieters verpflichtet. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung versichert zu versenden. Sämtliche weiteren Datenträger oder Sicherungskopien der Vertragssoftware oder der Dokumentation sind vollständig und endgültig zu löschen. Der Mieter darf die Vertragssoftware nach Vertragsbeendigung nicht weiterbenutzen; eine Nichtbeachtung stellt eine Verletzung des Urheberrechts des Rechtsinhabers dar.

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Rückgabe- und Löschungspflicht. 11.1 5.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder durch Ausübung eines Kündigungsrechts ist der Mieter zur vollständigen Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger der Vertragssoftware sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentation an den Vermieter auf Kosten des Mieters verpflichtet. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung versichert zu versenden. Sämtliche weiteren Datenträger oder Sicherungskopien der Vertragssoftware oder der Dokumentation sind vollständig und endgültig zu löschen. Der Mieter darf die Vertragssoftware nach Vertragsbeendigung nicht weiterbenutzen; eine Nichtbeachtung stellt eine Verletzung des Urheberrechts des Rechtsinhabers dar.

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Rückgabe- und Löschungspflicht. 11.1 6.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder durch Ausübung eines Kündigungsrechts ist der Mieter zur vollständigen Rückgabe sämtlicher sämtli- cher Originaldatenträger der Vertragssoftware Software sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentation an den Vermieter auf Kosten des Mieters verpflichtet. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung versichert zu versenden. Sämtliche weiteren Datenträger oder Sicherungskopien der Vertragssoftware oder der Dokumentation sind vollständig und endgültig zu löschen. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hin- gewiesen, dass er in den beiden vorstehend genannten Fällen die Software nicht weiterbenutzen darf die Vertragssoftware nach Vertragsbeendigung nicht weiterbenutzen; eine und im Falle der Nichtbeachtung stellt eine Verletzung das Urheberrecht des Urheberrechts des Rechtsinhabers darRechts- inhabers verletzt.

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