Rückgabepflichten Musterklauseln

Rückgabepflichten. 15.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses übergibt der Systempartner unverzüglich sämtliche im Eigentum der Zulassungsinhaberin stehende und/oder von dieser ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis überlassene Gegenstände, Waren, Geräte und alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstanden sind und/oder ausgehändigt wurden, einschließlich etwaiger Kopien unbeschädigt und ordnungsgemäß an die Zulassungsinhaberin.
Rückgabepflichten. Art. 339a
Rückgabepflichten. 1) Auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jede Vertragspartei der andern alles herauszugeben, was sie für dessen Dauer von ihr oder von Dritten für deren Rechnung erhalten hat.
Rückgabepflichten. 13.1 AN verpflichtet sich, alle ihm_ihr vom Auftraggeber überlas- senen Gegenstände und Unterlagen (insbesondere Schrift- stücke, Zeichnungen, Dokumente, Akten, Vermerke, Briefe, Notizen, eigene Aufzeichnungen), die er_sie im Zusammen- hang mit seiner_ihrer Tätigkeit erhalten oder selbst erstellt hat, inklusive alle hiervon gefertigten Kopien oder sonstige Reproduktionen, so sorgfältig aufzubewahren, dass sie nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen können. Dies gilt sinngemäß auch für elektronisch gespeicherte Daten und Da- tensätze.
Rückgabepflichten. Following termination of the employment relationship or Mr. van der Wal release from duty to work pursuant to Art. 12 para. 6 of this agreement, Mr. van der Wal shall, of his own accord, return to the Company all objects of the Company or any Affiliated Company which are in his possession, including all documents, notes and instruments as well as other data stored by technical means, including Bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses oder einer Freistellung von Herrn van der Wal gemäß Art. 12 Abs. 6 dieses Anstellungsvertrages ist Herr van der Wal verpflichtet, aus eigener Initiative sämtliche in seinem Besitz befindliche Gegenstände der Gesellschaft oder Verbundener Unternehmen an die Gesellschaft zurückzugeben, any copies thereof. The same applies to the company car provided by the Company. The right to retain any documents, objects or data defined in this section is hereby expressly excluded. einschließlich sämtlicher Dokumente, Papiere und Gerätschaften sowie sonstiger gespeicherter Daten oder Kopien hiervon. Gleiches gilt für den von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Dienstwagen. Ein Zurückbehaltungsrecht an in diesem Artikel beschriebenen Dokumenten, Gegenständen oder Daten wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.