Common use of Rückreisekosten aus dem Urlaub / Dienstreise Clause in Contracts

Rückreisekosten aus dem Urlaub / Dienstreise. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer und/oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- /Dienstreise abbricht und an den Schadensort reist. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- Euro übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsneh- mers am Schadenort notwendig macht. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzen Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dring- lichkeit der Reise an den Schadensort. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.

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Rückreisekosten aus dem Urlaub / Dienstreise. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen FahrtmehrkostenFahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und/oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger und die mitreisenden Familienangehörigen aus seiner häuslichen Wohngemeinschaft wegen eines erheblichen Versicherungsfalles in voraussichtlicher Höhe von mindes- tens 5.000,- Euro vorzeitig seine Urlaubs- /Dienstreise Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadensort reist. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- Euro übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsneh- mers am Schadenort notwendig macht. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzen benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dring- lichkeit Dringlichkeit der Reise an den Schadensort. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- 2.500,- Euro begrenzt.

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Rückreisekosten aus dem Urlaub / Dienstreise. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen FahrtmehrkostenFahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und/oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- /Dienstreise Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadensort reist. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- Euro übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsneh- mers am Schadenort notwendig macht. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzen benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dring- lichkeit Dringlichkeit der Reise an den Schadensort. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.

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Rückreisekosten aus dem Urlaub / Dienstreise. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer und/oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- /Dienstreise abbricht und an den Schadensort reist. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- Euro übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsneh- mers am Schadenort notwendig macht. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzen Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dring- lichkeit der Reise an den Schadensort. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- 5.000,- Euro begrenzt.

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Rückreisekosten aus dem Urlaub / Dienstreise. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen FahrtmehrkostenFahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und/oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines erheblichen Versicherungsfalles Versi- cherungsfalles in voraussichtlicher Höhe von mindestens 5.000,- Euro vorzeitig seine Urlaubs- /Dienstreise Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadensort Schaden- sort reist. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- Euro übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsneh- mers am Schadenort notwendig macht. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzen benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dring- lichkeit Dringlichkeit der Reise an den Schadensort. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- 2.500,- Euro begrenzt.

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Rückreisekosten aus dem Urlaub / Dienstreise. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen FahrtmehrkostenFahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und/oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- /Dienstreise Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadensort reist. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- Euro übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsneh- mers am Schadenort notwendig macht. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzen benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dring- lichkeit Dringlichkeit der Reise an den Schadensort. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- 5.000,- Euro begrenzt.

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