Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen Musterklauseln

Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen. In Erweiterung von A 1 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz ver- sicherter Xxxxxx nach einem versicherten Schaden. Die Aufwendungen werden nur ersetzt, wenn eine sofortige Beseitigung des Schadens nicht möglich ist. Abweichend von B 3.3.1.1 a) VGB 2021 der Continentale wird sich der Versicherer nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen, wenn behördlich vorgeschriebene Rauchmelder nicht installiert worden sind.
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen. In Erweiterung von A 1 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen nach einem versicherten Schaden. Die Aufwendungen werden nur ersetzt, wenn eine sofortige Beseitigung des Schadens nicht möglich ist.
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen. Im Rahmen des Aufwendungsersatzes gemäß B § 13 VGB 2013 ersetzt der Versicherer auch die Kosten für proviso- rische Reparaturmaßnahmen, sofern die Aufwendungen zum Schutz versicherter Sachen infolge eines versicherten Ereignisses notwendig geworden sind. Die Aufwendungen werden nur übernommen, wenn eine sofortige Beseitigung des Schadens nicht möglich ist.
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für provisorische Maßnah- men die zum Schutz versicherter Sachen dienen, wenn nach einem Versicherungsfall bis zur Wiederherstellung der endgültigen Schutz- und Sicherungseinrichtungen, Öffnungen vorläufig verschlossen werden müssen (z. B. Notverschalungen, Notverglasungen). Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 20.000,- Euro begrenzt.
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für provisorische Maßnah- men die zum Schutz versicherter Sachen dienen, wenn nach einem Versicherungsfall bis zur Wiederherstellung der endgültigen Schutz- und Sicherungseinrichtungen, Öffnungen vorläufig verschlossen werden müssen (z. B. Notverschalungen, Notverglasungen).
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen. Im Rahmen des Aufwendungsersatzes gemäß B 4.10 VGB 2018 ersetzt der Versicherer auch die Kosten für provisorische Reparaturmaßnahmen, sofern die Aufwendungen zum Schutz versicherter Sachen infolge eines versicherten Ereignisses notwendig geworden sind. Die Aufwendungen werden nur Die in den nachfolgenden besonderen Bedingungen genutzte Be- zeichnung „BB VGB 2018 Protect“ beinhaltet immer alle genann- ten Versicherungsmodule, unabhängig davon, ob diese im Einzel- fall vollständig oder teilweise vereinbart sind.
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen. 1. Können nach einem Schadenfall Reparaturen nur behelfsmäßig ausgeführt werden, weil sich die Beschaffung eines Ersatzteiles verzögert, ersetzt der Versicherer gemäß VHB 2014 Abschnitt „A“ § 8 i) die hierfür anfallenden Kosten.
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen. In Erweiterung von § 2 Nr. 1 VHB sind auch die infolge eines Versicherungsfalles (sie- he § 3 VHB) notwendigen Kosten für provisorische Reparaturmaßnahmen zum Schutz versicherter Sachen versichert, sofern sie in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden stehen.
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen. Im Rahmen des Aufwendungsersatzes gemäß B 4.10 VGB 2018 ersetzt der Versicherer auch die Kosten für provisorische Repara- turmaßnahmen, sofern die Aufwendungen zum Schutz versi- cherter Sachen infolge eines versicherten Ereignisses notwendig geworden sind. Die Aufwendungen werden nur übernommen, wenn eine sofortige Beseitigung des Schadens nicht möglich ist. Die in den nachfolgenden besonderen Bedingungen genutzte Bezeichnung „BB VGB 2018 HomeCare“ beinhaltet immer alle genannten Versicherungsmodule, unabhängig davon, ob diese im Einzelfall vollständig oder teilweise vereinbart sind.