Rücktritt aus wichtigem Grund. Die DFG behält sich vor, vom Fördervertrag (Bewilligung) ganz oder teilweise zurückzu- treten und entsprechende Rückzahlungsansprüche geltend zu machen, wenn wichtige Gründe dazu Anlass geben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn
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Rücktritt aus wichtigem Grund. Die DFG behält sich vor, vom Fördervertrag (Bewilligung) ganz oder teilweise zurückzu- treten zurück- zutreten und entsprechende Rückzahlungsansprüche geltend zu machen, wenn wichtige wich- tige Gründe dazu Anlass geben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn
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