Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale Musterklauseln

Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) zu erklären. 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Pro Person ergeben sich folgende Entschädigungspauschalen (in % des Reisepreises): bis 60. Tag vor Reiseantritt 25% ab 59. Tag bis 40. Tag vor Reiseantritt 50% ab 39. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 75% ab 19 Tage vor Reiseantritt 100%
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oder, wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler gebucht wurde gegenüber diesem, nach- weislich in Schriftform zu erklären.. 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rück- trittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich ver- einbarten Leistung zu verstehen. Im Falle der Unange- messenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Für Pauschalreisen, bei denen die Unternehmen GEO Reisen & Erlebnis GmbH, GEO Reisen & Freizeit GmbH oder Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. als Veranstalter auftreten, gelten generell folgende Stornogebühren: bis 120 Tage vor Reiseantritt 20% 119 bis 90 Tage vor Reiseantritt 35% 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 50% 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 75% 29 bis 20 Tage vor Reiseantritt 85% 19 bis 5 Tage vor Reiseantritt 90% 4 bis 2 Tage vor Reiseantritt 95% ab 1 Tag vor Reiseantritt 100% Flugtickets ab Ausstellung 100% Nicht refundierbare Anzahlungen des Veranstalters an Lieferanten 100% Bereits vom Veranstalter getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und ande- re Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden zu begleichen.
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 12.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, ist der Rücktritt diesem gegenüber zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger, bevorzugter Weise per E-Mail an den Reiseveranstalter zu erklären. 12.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Da unsere Pauschalreisen mit Reisebussen durchgeführt werden, gilt es zu beachten, dass Busreisen generell im Voraus längerfristig zu planen sind, und kaum Ersatz für stornierende Reisegäste zu finden ist. Daher ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: bis 30. Tag vor Reiseantritt. 10 % ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25 % ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 % ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt. 85 % bei No-Show (Nicht-Erscheinen am Anreisetag) 100 % des Reisepreises.
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 13.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären. 13.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 13.3. Je nach Reiseart ergeben sich pro Person Entschädigungspauschalen (Stornogebühren). Die Stornokonditionen sind im Abschnitt C, Pkt. 2, geregelt.
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 12.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungs- pauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber Reiseveranstalter zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären. 12.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktritts- erklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei einer Eventreise wie BRASS PALMAS aufgrund der Art und des einmaligen Termins der Reise selbst, sowie der angebotenen Programminhalte, um eine Reise mit eingeschränktem Adressatenkreis handelt und daher sowohl im Hinblick auf Anzahl und Plätze eine entsprechende Kalkulation zu Grunde zu legen ist, da die allenfalls frei werdenden Plätze nicht anderwärtig verkauft werden können. 12.3. Pro Person ergeben sich folgende Entschädigungspauschalen: bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25% ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50% ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65% ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85% des Gesamtreisepreises. Zusätzlich wird die Prämie der bei Buchung ev. abgeschlossenen Versicherung verrechnet. (Preis für die Versicherung lt. jeweiligem, produktbezogenem Angebot)
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 12.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, ist der Rücktritt diesem gegenüber zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger, bevorzugter Weise per E-Mail an den Reiseveranstalter zu erklären. 12.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Da unsere Pauschalreisen mit Reisebussen durchgeführt werden, gilt es zu beachten, dass Busreisen generell im Voraus längerfristig zu planen sind, und kaum Ersatz für stornierende Reisegäste zu finden ist. Daher ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: bis 30. Tag vor Reiseantritt............................. 10 % ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt.................... 25 % ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt.................... 50 % ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt....................... 65 % ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt........ 85 % bei No-Show (Nicht-Erscheinen am Anreisetag)..... 100 % des Reisepreises.
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären. 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 12.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, ist der Rücktritt diesem gegenüber zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger, bevorzugter Weise per E-Mail an den Reiseveranstalter zu erklären. 12.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Da unsere Pauschalreisen mit Reisebussen durchgeführt werden, gilt es zu beachten, dass Busreisen generell im Voraus längerfristig zu planen sind, und kaum Ersatz für stornierende Reisegäste zu finden ist.
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: • 3 Monate vor dem Ankunftstag 0 % • 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % • 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % • In der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 %
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Ent- richtung einer Entschädigungspauschale (Stor- nogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schrift- form empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pau- schalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber die- sem erklärt werden. Dem Reisenden wird emp- fohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Da- tenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären.