Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. 5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. 7.1. Bei den vom Gastwirt angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit- Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Vertragspartner steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. 5.5 Bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Außerhalb dieses festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspart- ners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: - bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 50 % vom gesamten Arrangementpreis; - bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 80 % vom gesamten Arrangementpreis; - in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangementpreis.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. 5.5 Bei Buchungen von 1 bis 3 Zimmern zu der tagesaktuellen Bestpreisrate kann bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag 18:00 der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden, bei späterer Stornierung gelten die Bedingungen aus Punkt 5.7. Ausgenommen Spezialangebote mit Halbpension sowie Weihnachts- und Silvesterarrangements.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. (ergänzende Bestimmungen für Veranstaltungen / Hochzeiten unter § 17)
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. (ergänzende Bestimmungen für Veranstaltungen/Hochzeiten unter § 17) bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Monat 1 Monat bis 1 Woche in der letzten Woche Behinderungen der Anreise § 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft § 7 Rechte des Vertragspartners § 8 Pflichten des Vertragspartners § 9 Rechte des Beherbergers § 10 Pflichten des Beherbergers § 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen § 12 Haftungsbeschränkungen § 13 Tierhaltung § 14 Verlängerung der Beherbergung § 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages/Veranstaltungsvertrages – Vorzeitige Auflösung § 16 Erkrankung oder Tod des Gastes § 17 Sonderbestimmungen für Veranstalter/Veranstaltungsverträge
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. 3.2.1. Für B2C gilt: Bis spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch die einseitige Erklärung des Vertragspartners aufgelöst werden, danach werden 90% der voraussichtlichen Gebühr fällig.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. 4.1 HaD kann dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht einräumen, wobei dies in der Bestätigung der Buchung anzuführen ist. Die Stornobedingungen sind ebenso in der Bestätigung zu fixieren. Mangels ausdrücklicher Einräumung eines Rücktrittsrechtes hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Stornierung der Buchung.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. 5.1. Bei den vom Leistungserbringer angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Beratungs- Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Vertragspartner steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu.