Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles. Im Falle eines Rücktritts nach Eintritt des Versicherungsfalles sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Um- stand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Haben Sie Ihre Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. IV. Repräsentanten Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen.
Appears in 4 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Campingversicherung, Insurance Agreement
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles. Im Falle eines Rücktritts nach Eintritt des Versicherungsfalles sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Um- standUmstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Haben Sie Ihre Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
IV. Repräsentanten Sie müssen Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Policy
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles. Im Falle Fall eines Rücktritts nach Eintritt des Versicherungsfalles sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Um- standUmstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Haben Sie Ihre Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
IV. Repräsentanten Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Classic Car Insurance Policy
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles. Im Falle eines Rücktritts nach Eintritt des Versicherungsfalles sind wir nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Um- standUmstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Haben Sie Ihre Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
IV. Repräsentanten Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement