Rücktritt/Stornierung. (a) Der Xxxx kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reistrücktrittsversicherung wird empfohlen. (b) Der Anspruch des Gastgebers auf Vergütung der vereinbarten Leistungen bleibt grundsätzlich bestehen. Er muss sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung muss sich der Gastgeber anrechnen lassen. Gleiches gilt für ersparte Aufwendungen, wenn keine anderweitige Verwendung der Unterkunft mehr möglich war. Danach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers: • 90% bei Unterkünften ohne Verpflegung • 80% bei Unterkünften mit Frühstück • 70% bei Halbpension • 60% bei Vollpension Dem Xxxx bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.
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Samples: Gastaufnahmevertrag, Gastaufnahmevertrag, Gastaufnahmevertrag
Rücktritt/Stornierung. (a) Der Xxxx kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reistrücktrittsversicherung wird empfohlen.
(b) Der Anspruch des Gastgebers auf Vergütung der vereinbarten Leistungen bleibt grundsätzlich bestehen. Er muss sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung muss sich der Gastgeber anrechnen lassen. Gleiches gilt für ersparte Aufwendungen, wenn keine anderweitige Verwendung der Unterkunft mehr möglich war. Danach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers: • • 90% bei Unterkünften ohne Verpflegung (Ferienwohnung) • • 80% bei Unterkünften mit Frühstück • • 70% bei Halbpension • • 60% bei Vollpension • Dem Xxxx bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.
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Samples: Mietvertrag
Rücktritt/Stornierung. (a) Der Xxxx kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reistrücktrittsversicherung wird empfohlen.
(b) Der Anspruch des Gastgebers auf Vergütung der vereinbarten Leistungen bleibt grundsätzlich bestehen. Er muss sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. .
(c) Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung muss sich der Gastgeber anrechnen lassen. .
(d) Gleiches gilt für ersparte Aufwendungen, wenn keine anderweitige Verwendung der Unterkunft mehr möglich war. Danach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers: • 90•90% bei Unterkünften ohne Verpflegung • 80Verpflegug •80% bei Unterkünften mit Frühstück • 70•70% bei Halbpension • 60•60% bei Vollpension Dem Xxxx bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.
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Samples: Gastaufnahmevertrag
Rücktritt/Stornierung. (a) Der Xxxx kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reistrücktrittsversicherung Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
(b) Der Anspruch des Gastgebers auf Vergütung der vereinbarten Leistungen bleibt grundsätzlich bestehen. Er muss sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung muss sich der Gastgeber anrechnen lassen. Gleiches gilt für ersparte Aufwendungen, wenn keine anderweitige Verwendung der Unterkunft mehr möglich war. Danach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers: • □ 90% bei Unterkünften ohne Verpflegung • □ 80% bei Unterkünften mit Frühstück • 70% bei Halbpension • 60% bei Vollpension Dem Xxxx bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.
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Samples: Gastaufnahmevertrag
Rücktritt/Stornierung. (a) Der Xxxx kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reistrücktrittsversicherung Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
(b) Der Anspruch des Gastgebers auf Vergütung der vereinbarten Leistungen bleibt grundsätzlich bestehen. Er muss sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung muss sich der Gastgeber anrechnen lassen. Gleiches gilt für ersparte Aufwendungen, wenn keine anderweitige Verwendung der Unterkunft mehr möglich war. Danach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers: • 90% bei Unterkünften ohne Verpflegung • 80% bei Unterkünften mit Frühstück • 70% bei Halbpension • 60% bei Vollpension Dem Xxxx bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.
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Samples: Gastaufnahmevertrag