Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 9.1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 8.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung der Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder be- hördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf einen Mindesteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Vorraussetzung für die Nicht- durchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmer- zahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 7.1. Die TI-W kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Xxxx die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der TI-W oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass sie sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die TI-W, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 7.1. BKT kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Xxxx die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der BKT oder durch BKT Beauftragte nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Inbegriffen sind ausdrücklich übermäßiger Alkoholkonsum und Verstösse gegen unsere Umweltschutzbedingungen, welche jedem Xxxx ausgehändigt werden. (Umweltschutz: Sie verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen oder der Kanustation in die entsprechenden Behältnisse entsorgt werden. Sie verpflichten sich an Saale und Elbe die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung einzuhalten und nur die zugelassene Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen, über die sie von BKT informiert werden, zu benutzen.) Kündigt die BKT aus einem dieser Gründe, so behält sie den Anspruch auf den vollen Reisepreis.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kün- digen:
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. Ich kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertag kündigen: In jedem Fall bin ich verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzten und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werde ich Sie davon unterrichten;
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 7.1 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt können wir vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung oder sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Sie können in diesem Fall die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anbieten können. Das Verlangen muss unverzüglich geltend gemacht werden.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen: Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. In diesem Falle wird der Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt und erhält eine schriftliche Rücktrittserklärung. Der Kunde erhält den vollen eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und Vorteile anrechnen lassen, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung ergeben, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.