Rücktritts- und Rücknahmevorbehalt. Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, berechtigen MILLITZER nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt und zur Rücknahme; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.
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Rücktritts- und Rücknahmevorbehalt. Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, berechtigen MILLITZER MINIMAX nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt und zur Rücknahme; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.
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Rücktritts- und Rücknahmevorbehalt. Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, berechtigen MILLITZER berech- tigen MINIMAX nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt und zur Rücknahme; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.
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Samples: Lieferbedingungen
Rücktritts- und Rücknahmevorbehalt. Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, berechtigen MILLITZER MFSI nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt und zur Rücknahme; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.
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Rücktritts- und Rücknahmevorbehalt. Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere insbesonde- re Zahlungsverzug, berechtigen MILLITZER MINIMAX nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten gesetz- ten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt und zur Rücknahme; die gesetzlichen Bestimmungen Bestimmun- gen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben blei- ben unberührt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.
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