Common use of Rückzahlung von Netzbereitstellungsentgelten Clause in Contracts

Rückzahlung von Netzbereitstellungsentgelten. Auf Verlangen des Netzkunden sind geleistete Netzbereitstellungsentgelte innerhalb von 15 Jahren ab dem Zeitpunkt der Bezahlung nach einer mindestens drei Jahre ununterbrochen dauernden Verringerung der tatsächlichen Ausnutzung der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung oder drei Jahre nach Stilllegung des Netzanschlusses des Netzkunden anteilig, entsprechend dem Ausmaß der Verringerung der Ausnutzung des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung, zurückzuerstatten. Die Rückerstattung einer bis zum 31.12.2008 vertraglich vereinbarten Mindestleistung bzw. einer Mindestleistung gemäß Punkt 3 sowie eines vor dem 19.02.1999 erworbenen oder unentgeltlich zur Verfügung gestellten Ausmaßes der Netznutzung ist nicht möglich. Allfällige Rückzahlungen werden auf Basis des zum Zeitpunkt der Rückzahlung geltenden Netzbereitstellungsentgeltes gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung vorgenommen.

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at

Rückzahlung von Netzbereitstellungsentgelten. Auf Verlangen des Netzkunden sind geleistete Netzbereitstellungsentgelte Netzbereitstel- lungsentgelte innerhalb von 15 Jahren ab dem Zeitpunkt der Bezahlung nach einer mindestens drei Jahre ununterbrochen dauernden Verringerung der tatsächlichen Ausnutzung der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung oder drei Jahre nach Stilllegung des Netzanschlusses des Netzkunden anteiligantei- lig, entsprechend dem Ausmaß der Verringerung der Ausnutzung Ausnut- zung des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung, zurückzuerstattenzurück- zuerstatten. Die Rückerstattung einer bis zum 31.12.2008 vertraglich vereinbarten ver- einbarten Mindestleistung bzw. einer Mindestleistung gemäß Punkt 3 sowie eines vor dem 19.02.1999 erworbenen oder unentgeltlich zur Verfügung gestellten Ausmaßes der Netznutzung Netznut- zung ist nicht möglich. Allfällige Rückzahlungen werden auf Basis des zum Zeitpunkt der Rückzahlung geltenden Netzbereitstellungsentgeltes gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung vorgenommen.

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Samples: www.ikb.at

Rückzahlung von Netzbereitstellungsentgelten. Auf Verlangen des Netzkunden sind geleistete Netzbereitstellungsentgelte innerhalb von 15 Jahren ab dem Zeitpunkt der Bezahlung nach einer mindestens drei Jahre ununterbrochen dauernden Verringerung der tatsächlichen Ausnutzung der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung An- schlussleistung oder drei Jahre nach Stilllegung des Netzanschlusses des Netzkunden anteiligantei- lig, entsprechend dem Ausmaß der Verringerung der Ausnutzung des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung, zurückzuerstatten. Die Rückerstattung einer bis zum 31.12.2008 vertraglich vereinbarten Mindestleistung bzw. einer Mindestleistung gemäß Punkt 3 sowie eines vor dem 19.02.1999 erworbenen oder unentgeltlich un- entgeltlich zur Verfügung gestellten Ausmaßes der Netznutzung ist nicht möglich. Allfällige Rückzahlungen werden auf Basis des zum Zeitpunkt der Rückzahlung geltenden Netzbereitstellungsentgeltes gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung vorgenommen.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at

Rückzahlung von Netzbereitstellungsentgelten. Auf Verlangen des Netzkunden sind geleistete Netzbereitstellungsentgelte Netz- bereitstellungsentgelte innerhalb von 15 Jahren ab dem Zeitpunkt der Bezahlung nach einer mindestens drei Jahre ununterbrochen dauernden Verringerung der tatsächlichen Ausnutzung der vertraglich vereinbarten ver- einbarten Anschlussleistung oder drei Jahre nach Stilllegung des Netzanschlusses des Netzkunden anteilig, entsprechend dem Ausmaß der Verringerung der Ausnutzung des vereinbarten Ausmaßes der NetznutzungNetz- nutzung, zurückzuerstatten. Die Rückerstattung einer bis zum 31.12.2008 vertraglich ver- traglich vereinbarten Mindestleistung bzw. einer Mindestleistung gemäß Punkt 3 sowie eines vor dem 19.02.1999 erworbenen oder unentgeltlich zur Verfügung gestellten Ausmaßes der Netznutzung ist nicht möglich. Allfällige Rückzahlungen werden auf Basis des zum Zeitpunkt der Rückzahlung geltenden Netzbereitstellungsentgeltes Netzbereitstel- lungsentgeltes gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung Ver- ordnung vorgenommen.

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Samples: www.stww.at