Common use of Rügefrist Clause in Contracts

Rügefrist. Bei kaufvertraglichen und werkvertraglichen Leistungen sind offen- sichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen („Arbeitstage“ sind Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) nach Leistungserbrin- gung (bzw. wenn eine förmliche Abnahme erfolgt: innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Abnahme) in Textform beim Auftragnehmer unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Bei nicht offensicht- lichen Mängeln muss die Rüge in Textform unverzüglich nach Fest- stellung des Mangels, spätestens aber binnen der für die Verjährung von Mängelhaftungsansprüchen geregelten Fristen erfolgen. Unter- lässt der Auftraggeber eine fristgemäße Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.

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Rügefrist. Bei kaufvertraglichen und werkvertraglichen Leistungen sind offen- sichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen („Arbeitstage“ sind Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) nach Leistungserbrin- gung Leistungser- bringung (bzw. wenn eine förmliche Abnahme erfolgt: innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Abnahme) in Textform beim Auftragnehmer unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Bei nicht offensicht- lichen of- fensichtlichen Mängeln muss die Rüge in Textform unverzüglich nach Fest- stellung Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen der für die Verjährung von Mängelhaftungsansprüchen geregelten Fristen erfolgenerfol- gen. Unter- lässt Unterlässt der Auftraggeber eine fristgemäße Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.

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