Sachleistung. 1. Der Versicherer erbringt abweichend von Ziffer 12 im Versicherungsfall eine Sachleistung, zu der er den Auftrag erteilt. 2. Sachleistung bedeutet, dass auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers die zerstörten oder beschädigte Sachen entsorgt und in gleicher Art und Güte an den Schadenort geliefert und wieder eingesetzt werden. 3. Von der Sachleistung ausgenommen sind versicherte besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind. Diese Aufwendungen werden bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag ersetzt (siehe Ziffer 6.3). Falls solche besonderen Aufwendungen zur Erbringung der Sachleistung notwendig sind, erteilt der Versicherer in Absprache mit dem Versicherungsnehmer in dessen Namen den Auftrag hierzu. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer die Rechnungskosten bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag. 4. Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen und erteilt hierzu keinen Auftrag.
Appears in 8 contracts
Samples: Condorprivatschutz Insurance Policy, Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Sachleistung. 11.1. Der Versicherer erbringt abweichend von Ziffer 12 iIm Versicherungsfall erbringt der Versicherer eine Sachleistung, zu der er den Auftrag erteilt.
2Sachleistung auf seine Veranlassung und Rechnung. Sachleistung Das bedeutet, dass auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers er die zerstörten oder beschädigte beschädigten Sachen entsorgt und entsorgen, in gleicher Art und Güte an den Schadenort geliefert liefern und wieder eingesetzt werdeneinsetzen lässt.
31.2. Von der Sachleistung ausgenommen sind versicherte besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes erforderlich sind, um den Schadenort zu erreichen (z. B. Gerüste, für Gerüste und Kräne) bzw). Das Gleiche gilt für besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Einsetzen der einer Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind. Diese Aufwendungen werden bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag ersetzt (siehe Ziffer 6.3). Solche Aufwendungen ersetzt der Versicherer nur, soweit dies nach § 5 vereinbart ist. Falls solche besonderen Aufwendungen zur Erbringung der Sachleistung notwendig sinddiese Kosten erforderlich werden, erteilt der Versicherer in Absprache mit dem Versicherungsnehmer auf Wunsch des Versicherungsnehmers in dessen Namen den Auftrag hierzu. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer dann die Rechnungskosten bis zu dem im Versicherungsschein zur vereinbarten BetragHöhe.
41.3. Der Versicherer ersetzt keine und beauftragt nicht:
1.3.1. Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter um unbeschädigte Xxxxxx an entschädigte Sachen anzugleichen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für ).
1.3.2. Aufwendungen, die durch fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen und erteilt hierzu keinen Auftragentstehen.
Appears in 4 contracts
Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Glasbruchversicherung Privat, Glasbruchversicherung Privat
Sachleistung. 1. Der Versicherer erbringt abweichend von Ziffer 12 iB 9.1.1 Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer eine Sachleistung, zu der er den Auftrag erteilt.
2Sachleistung auf seine Ver- anlassung und Rechnung. Sachleistung Das bedeutet, dass auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers er die zerstörten oder beschädigte beschä- digten Sachen entsorgt und entsorgen, in gleicher Art und Güte an den Schadenort geliefert liefern und wieder eingesetzt werdeneinsetzen lässt.
3. B 9.1.2 Von der Sachleistung ausgenommen sind versicherte besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes er- forderlich sind, um den Schadenort zu erreichen (z. B. Gerüste, für Gerüste und Kräne) bzw). Das Gleiche gilt für besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Einsetzen der einer Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind. Diese Aufwendungen werden bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag ersetzt (siehe Ziffer 6.3Vergitte- rungen). Falls solche besonderen Aufwendungen zur Erbringung der Sachleistung notwendig sinddiese Kosten erforderlich werden, erteilt der Versicherer in Absprache mit dem Versicherungsnehmer auf Wunsch des Versicherungsnehmers in dessen Namen den Auftrag hierzu. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer dann die Rechnungskosten bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betragzur ver- einbarten Höhe.
4. B 9.1.3 Der Versicherer ersetzt keine und beauftragt nicht:
B 9.1.3.1 Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter um unbeschädigte Xxxxxx an entschädigte Sachen anzuglei- chen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für ).
B 9.1.3.2 Aufwendungen, die durch fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen und erteilt hierzu keinen Auftragentstehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Glasversicherung, Hausrat Und Glasversicherung
Sachleistung. 1. Der Versicherer erbringt abweichend von Ziffer 12 i7.1.1 Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer abwei- chend von A17 eine Sachleistung, zu der er den Auftrag erteilt.
2Sachleistung auf seine Veran- lassung und Rechnung. Sachleistung Das bedeutet, dass auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers er die zerstörten oder beschädigte beschädigten Sachen entsorgt und entsorgen, in gleicher Art und Güte an den Schadenort geliefert liefern und wieder eingesetzt werdeneinsetzen lässt.
3. 7.1.2 Von der Sachleistung ausgenommen sind versicherte besondere beson- dere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes erforderlich sind, um den Schadenort zu erreichen (z. B. Gerüste, für Gerüste und Kräne) bzw). Das Gleiche gilt für besondere Aufwendun- gen im Zusammenhang mit dem Einsetzen der einer Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind). Diese Aufwendungen nach 5 werden bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag ersetzt (siehe Ziffer 6.3)ersetzt. Falls solche besonderen Aufwendungen zur Erbringung der Sachleistung notwendig sinddiese Kosten erforderlich werden, erteilt der Versicherer in Absprache mit dem Versicherungsnehmer auf Wunsch des Versicherungsneh- mers in dessen Namen den Auftrag hierzu. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer dann die Rechnungskosten bis zu dem im Versicherungsschein zur vereinbarten BetragHöhe.
4. 7.1.3 Der Versicherer ersetzt keine und beauftragt nicht:
7.1.3.1 Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter um unbeschädigte Sachen an entschädigte Sachen anzugleichen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für ).
7.1.3.2 Aufwendungen, die durch fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen und erteilt hierzu keinen Auftragentstehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Sachleistung. 1. Der Versicherer erbringt abweichend von Ziffer 12 im Versicherungsfall eine Sachleistung, zu der er den Auftrag erteilt.
2. Sachleistung bedeutet, dass auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers die zerstörten oder beschädigte Sachen entsorgt und in gleicher Art und Güte an den Schadenort geliefert und wieder eingesetzt werden.
3. Von der Sachleistung ausgenommen sind versicherte besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind. Diese Aufwendungen werden bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag ersetzt (siehe Ziffer 6.35.3). Falls solche besonderen Aufwendungen zur Erbringung der Sachleistung notwendig sind, erteilt der Versicherer in Absprache mit dem Versicherungsnehmer in dessen Namen den Auftrag hierzu. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer die Rechnungskosten bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag.
4. Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen und erteilt hierzu keinen Auftrag.
Appears in 2 contracts
Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Sachleistung. 1. a) Der Versicherer erbringt abweichend von Ziffer 12 gewährt im Versicherungsfall eine Sachleistung, zu der er den Auftrag erteilt.
2. b) Sachleistung bedeutet, dass auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers die zerstörten oder beschädigte be- schädigte Sachen entsorgt und in gleicher Art und Güte (siehe „Versicherte und nicht versicherte Sa- chen“) an den Schadenort Schadensort geliefert und wieder eingesetzt ein- gesetzt werden.
3. c) Von der Sachleistung ausgenommen sind versicherte besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes (z. z.B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. z.B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind. Diese Die- se Aufwendungen werden bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag nur - soweit dies beson- ders vereinbart ist - in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Ziffer 6.3sie- he Versicherte Kosten). Falls solche besonderen Aufwendungen zur Erbringung Erbrin- gung der Sachleistung notwendig sind, erteilt der Versicherer in Absprache mit dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer in dessen Namen den Auftrag hierzu. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer die Rechnungskosten bis zu dem im Versicherungsschein zur vereinbarten BetragHöhe.
4. d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für fertigungsbedingte fer- tigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen und erteilt hierzu hier- zu keinen Auftrag.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Sachleistung. 1. a) Der Versicherer erbringt abweichend von Ziffer 12 im Versicherungsfall eine Sachleistung, zu der er den Auftrag erteilt.
2. b) Sachleistung bedeutet, dass auf Veranlassung Veranlas- sung und Rechnung des Versicherers die zerstörten oder beschädigte beschädigten Sachen entsorgt und in gleicher Art und Güte (siehe § 3) an den Schadenort geliefert und wieder eingesetzt werden.
3. Von c) Falls zur Erbringung der Sachleistung ausgenommen beson- dere Aufwendungen notwendig sind versicherte besondere Aufwendungen, die (zum Erreichen des Schadenortes (z. B. für Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. AnstricheX. Xxxxxxxxx, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind. Diese Aufwendungen werden bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag ersetzt (siehe Ziffer 6.3Vergitte- rungen). Falls solche besonderen Aufwendungen zur Erbringung der Sachleistung notwendig sind, erteilt der Versicherer in Absprache mit dem Versicherungsnehmer in dessen Namen den Auftrag hierzu. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Rechnungskosten bis zu dem im Versicherungsschein zur vereinbarten BetragHöhe.
4. d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen und erteilt hierzu keinen Auftrag.
e) Abweichend von der Sachleistung kann der Versicherer in Geld leisten, soweit eine Ersatzbe- schaffung durch den Versicherer zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
f) Wird Unterversicherung nach Nr. 6 festge- stellt, leistet der Versicherer ausschließlich in Geld.
Appears in 1 contract