Sagen Sie uns Ihre Meinung Musterklauseln

Sagen Sie uns Ihre Meinung. Wenn Sie Anregungen haben oder einmal nicht mit uns zufrieden sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns wie folgt per Post, Telefon, Telefax oder E-Mail erreichen: Globality S.A. 0X, xxx Xxxxxxx Xxxxxxxx L-5365 Munsbach Luxembourg Telefon: +000 000 000 00 00 Telefax: +000 000 000 00 00 E-Mail: xxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxx.xxx Internet: xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xxx Natürlich können Sie sich auch an den Ombudsmann der Versicherungen (A.C.A. – Association des Compagnies d’Assurance, 00, xxx Xxxxxx, X-0000 Xxxxxxxxxx – in Zu- sammenarbeit mit der U.L.C. – Union Luxembourgeoise des Consommateurs, 00, xxx xxx Xxxxxxxx, X-0000 Xxxxxx) oder die allen luxemburgischen privaten Krankenversiche- rern übergeordnete Aufsichtsbehörde, das Commissariat aux Assurances, 0, xxxxxxxxx Xxxxxx XX, L-1840 Luxembourg, wenden.
Sagen Sie uns Ihre Meinung. Wenn Sie Anregungen haben oder einmal nicht mit uns zufrieden sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns wie folgt per Post, Telefon, Telefax oder E-Mail erreichen: Globality S.A. 0X, xxx Xxxxxxx Xxxxxxxx L-5365 Munsbach Luxembourg Telefon: +000 000 000 0000 Telefax: +000 000 000 0000 E-Mail: xxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxx.xxx Internet: xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xxx Natürlich können Sie sich auch an den Ombudsmann der Versicherungen (A.C.A. – Association des Compagnies d’Assurance, 00, xxx Xxxxxx, X-0000 Xxxxxxxxxx – in Zu- sammenarbeit mit der U.L.C. – Union Luxembourgeoise des Consommateurs, 00, xxx xxx Xxxxxxxx, X-0000 Xxxxxx) oder die allen luxemburgischen privaten Krankenversiche- rern übergeordnete Aufsichtsbehörde, das Commissariat aux Assurances, 0, xxxxxxxxx Xxxxxx XX, L-1840 Luxembourg, wenden. Bei der Abwicklung von Versicherungsleistungen kann es Fälle geben, in denen wider Erwarten keine Einigung erzielt wer- den kann. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Ansprüche gerichtlich gegen uns geltend zu machen. Für alle aus dem Versicherungsvertrag entstandenen Strei- tigkeiten sind die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg oder die Gerichte des Ortes zuständig, in dem der Versiche- rungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Befindet sich der Wohn- sitz des Versicherungsnehmers nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, so sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.