Salär. 26.1 Die Saläre bilden Gegenstand besonderer, individueller Abmachungen. Sie werden auf der Basis von Funktion, Leistung, Erfahrung und Arbeitsmarkt jährlich festgelegt. Die Kaderangehörigen eines Unternehmens haben Anspruch auf gleichen, Lohn für gleichwertige Arbeit, wobei unterschiedliche regionale Lohnniveaus berücksichtigt werden können.
Salär. 7.1. Dem Arbeitnehmer stehen für seine Tätigkeit folgende Bezüge zu:
Salär. Anpassung an die reduzierte Arbeitszeit (übliche Abzüge für Versicherungseinrichtungen und PVS)
Salär. Das Salär besteht aus einem fixen Grundsalär und einem variablen Anteil bzw. einer Er- folgsprämie. Das individuelle Salär wird im Arbeitsvertrag festgelegt und jährlich überprüft. Berücksichtigt werden die Funktion, die relevante berufliche Erfahrung und die Leistung. Das Grundsalär wird in 12 Monatsraten ausbezahlt, im Ein- und Austrittsjahr anteilmässig. Die effektive Höhe des variablen Anteils bzw. der Erfolgsprämie wird jährlich in Abhän- gigkeit der Zielerreichung festgelegt. Die Details sind dem jährlichen Vergütungsplan zu entnehmen, welcher mit der Zielvereinbarung verabschiedet wird. Ungeachtet der Zielerrei- chung kann der variable Anteil bzw. die Erfolgsprämie in einer Ausnahmesituation reduziert oder gestrichen werden. Eine solche Ausnahmesituation ist unter anderem gegeben, wenn das Unternehmen existenziell gefährdet ist und aus diesem Grund zum Beispiel auch auf die Ausschüttung von Dividenden verzichtet, ein Verlust eines grösseren Anteils des Eigen- kapitals erlitten hat oder der operative Geldfluss ein kritisches Niveau unterschreitet. Mitarbeitende im Stundenlohn erhalten keinen variablen Anteil bzw. keine Erfolgsprämie.
Salär. Das Salär wird zwischen DTCH und den AN im EAV individuell festgelegt. Das Salär wird den AN jeweils bis spätestens zum letzten Arbeitstag eines jeden Monats auf ihr Schweizer Post- oder Bankkonto überwiesen. Es werden keine Barauszahlungen ausge- richtet. Das Salär wird ausschliesslich an die AN ausbezahlt. Abtretungen an Dritte werden von DTCH nicht anerkannt. Ausnahmen bilden richterliche Verfügungen und betreibungs- rechtliche Lohnpfändungen. Das Jahresgehalt wird in zwölf Monatsraten bezahlt. Für die AN mit einem variablen Salär gelten die Bestimmungen, welche im Rahmen des jähr- lichen Zielvereinbarungsprozesses festgelegt werden. Die Auszahlung der variablen Saläre erfolgt in der Regel im April des Folgejahres. Nach Stellenantritt muss eine schriftliche Zielvereinbarung vorliegen. Kündigt der AN, so wer- den die Ziele gemäss Zielerreichung pro rata berechnet. Kündigt der AG, so werden die Ziele mit 100 % pro rata bewertet. Dies gilt auch bei längerer Abwesenheit infolge Krankheit oder Unfall. Zudem gilt folgende Richtlinie: ▪ MS.RL.009 Bonusreglement
Salär a) Der Stundenlohnansatz wird durch die Swissport Basel im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt.
Salär a) Pro Jahr CHF: ./. AHV, IV,EO,ALV Spesen CHF: