Entlöhnung Musterklauseln

Entlöhnung. LOHNPOLITIK UND MINDESTLÖHNE
Entlöhnung. 1. Als Grundlage für die Entlöhnung des Arbeitnehmers dient der Bruttolohn. 2. Die Mindestlöhne und allfällige Lohnanpassungen werden von den Gesamtarbeits- vertragspartnern (Wirtschaftskammer Liechtenstein und Liechtensteinischer Arbeit- nehmerInnenverband) in der entsprechenden Lohn- und Protokollvereinbarung (An- hang1), die ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages ist, gemeinsam festge- legt. 3. Alle diesem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Arbeitnehmer haben nach Ablauf der Probezeit jährlich Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Beginnt oder endet das Dienstverhältnis nicht mit Jahresbeginn oder -ende, so besteht ein Pro-Rata-An- spruch.
Entlöhnung. 21 Art. 12 Löhne 21 Art. 13 Sozialversicherungen 24
Entlöhnung. Weibliche Mitarbeitende werden, sofern sie die gleiche Funktion ausüben, wie die männlichen Mitarbeitenden salariert.
Entlöhnung. Der Lohn im ersten Lehrjahr entspricht dem Minimallohn für Hilfsarbeiter (85% des Berechnungslohnes), im 2. Lehrjahr beträgt er im Minimum 87.5% des Berechnungslohnes. Im Weiteren hat der Arbeitgeber Anspruch auf die gleichen Zulagen wie die anderen Arbeitnehmer.
Entlöhnung. 12 4.1 Löhne 12 4.2 Mindestlöhne 13 4.3 Löhne der Lernenden 13 4.4 Löhne der Praktikanten 13 4.5 13. Monatslohn 14 4.6 Zuschläge 14 4.7 Funktionszulagen 15 4.8 Dienstaltersgeschenke 15 4.9 Lohnauszahlung / Lohnsicherung 16 5.1 Wöchentliche Arbeitszeit 16 5.2 Einsatzpläne 17 5.3 Ferien 17 5.4 Feiertage 18 5.5 Bezahlte Absenzen 19
Entlöhnung. Die Besoldungsklassen, die Funktionsbezeichnungen sowie die Vorgaben für individuelle Lohnan- stiege der Stadt St.Gallen bleiben während der Übergangsfrist massgebend. Es besteht die Absicht, das bestehende Lohnsystem auch nach Ablauf der Übergangsfrist beizu- behalten.
Entlöhnung. 3.1 Grundsalär und 13. Monatssalär
Entlöhnung. Xxxxxxxxxx 00
Entlöhnung. 1 Die von den Vertragspartnern in tempdata erfassten Lohnklassen, Lohneinteilungen und Löhne gelten als integrierender Bestandteil dieses GAV Personalverleih. 2 Es besteht ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn.