Common use of Schadenabwicklung Clause in Contracts

Schadenabwicklung. 1. Bei einem Verkehrsunfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden ist der Mieter verpflichtet, zur Ermittlung der Schadensursache die Polizei hinzuzuziehen, die Anfertigung eines Protokolls zu veranlassen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich telefonisch bei der Schadenhotline mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Weiter muss der Mieter das polizeiliche Protokoll sowie die Schadenanzeige an den Vermieter übermitteln. 2. Der verunfallte Mietgegenstand wird vom Mieter oder Fahrer persönlich an das vom Vermieter beauftragte Abschleppunternehmen übergeben. Die gegebenenfalls notwendige Bergung, das Wiederaufrichten und Abschleppen des Mietgegenstandes ist ausschließlich von qualifizierten Abschleppunternehmen durchzuführen. 3. Die Durchführung der Reparatur des Unfallschadens wird durch den Vermieter veranlasst. 4. Bei Schäden im Ausland ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand zu einer Mercedes-Benz Niederlassung, einem autorisierten Mercedes- Benz Vertragspartner oder einer autorisierten Mercedes-Benz Werkstatt zu bringen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 5. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Mietgegenstand stehen in jedem Fall dem Vermieter zu. Sind derartige Leistungen dem Mieter zugeflossen, muss er sie an den Vermieter weiterleiten. 6. Soweit der Schaden vom Mieter mit- oder selbst verursacht wurde, wird dem Mieter für die Abwicklung von Schadensfällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- je Bearbeitungsfall in Rechnung gestellt.

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Schadenabwicklung. 1. Bei einem Verkehrsunfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden ist der Mieter verpflichtet, zur Ermittlung der Schadensursache die Polizei hinzuzuziehenhinzuzu- ziehen, die Anfertigung eines Protokolls zu veranlassen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich telefonisch bei der Schadenhotline mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Weiter muss der Mieter das polizeiliche Protokoll sowie die Schadenanzeige an den Vermieter übermitteln. 2. Der verunfallte Mietgegenstand wird vom Mieter oder Fahrer persönlich an das vom Vermieter beauftragte Abschleppunternehmen übergebenist nur dann stehen zu lassen, wenn für ausrei- chende Bewachung und Sicherstellung gesorgt ist. Die gegebenenfalls notwendige Bergung, das Wiederaufrichten und Abschleppen des Mietgegenstandes ist ausschließlich aus- schließlich von qualifizierten Abschleppunternehmen Abschlepp-Unternehmen durchzuführen. 3. Die Durchführung der Reparatur des Unfallschadens wird durch den Vermieter veranlasst. 4. Bei Schäden im Ausland ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand zu einer Mercedes-Benz Niederlassung, einem autorisierten Mercedes- Mercedes-Benz Vertragspartner Vertrags- partner oder einer autorisierten Mercedes-Benz Werkstatt zu bringen. Gegnerische Gegneri- sche Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 5. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Mietgegenstand Mietgegen- stand stehen in jedem Fall dem Vermieter zu. Sind derartige Leistungen dem Mieter zugeflossen, muss er sie an den Vermieter weiterleiten. 6. Soweit Für Schadennebenkosten haftet der Schaden vom Mieter mit- oder selbst verursacht wurdeVermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit stets uneingeschränkt, wird dem Mieter für die Abwicklung von Schadensfällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- je Bearbeitungsfall in Rechnung gestelltsoweit nicht hierfür ein Haftungsausschluss besonders vereinbart ist. Zu den Schadennebenkosten zählen insbesondere Abschlepp- Bergungskosten, Überführungs- und Zulassungskosten, Sachverständigenkos- ten, Wertminderung und Mietausfallschäden.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

Schadenabwicklung. 1. Bei einem Verkehrsunfalljeglichen Unfällen, DiebstahlDiebstahl oder sonstigen Schäden, Brandauch ohne Drittbeteiligung, Wildschaden ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, unverzüglich die Polizei und die Vermieterin zu verständigen, bis zum Eintreffen der Polizei am Unfall-/Schadensort zu verbleiben, für eine polizeiliche Aufnahme Sorge zu tragen, Beteiligte und Zeugen mit Namen und Anschrift zu notieren sowie keine Schuldanerkenntnisse abzugeben oder sonstigem Schaden sonst einer Schadensregulierung vorzugreifen. Verweigert die Polizei eine Aufnahme, hat der Mieter dies der Vermieterin nachzuweisen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, alles zur Ermittlung Aufklärung der Schadensursache die Polizei hinzuzuziehenund des Schadenshergangs Erforderliche zu veranlassen. Der Mieter verpflichtet sich, die Anfertigung eines Protokolls der Mieterin unverzüglich eine detaillierte Schadensmeldung zur Verfügung zu veranlassen stellen. Auf der Meldung müssen insbesondere der Schadenstag und den Schaden dem Vermieter unverzüglich telefonisch bei -ort, der Schadenhotline mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden Schadenshergang, Namen und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Weiter muss Anschriften der Mieter das polizeiliche Protokoll beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die Schadenanzeige an den Vermieter übermittelnamtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert sein. 2. Der verunfallte Mietgegenstand wird vom Mieter oder Fahrer persönlich an das vom Vermieter beauftragte Abschleppunternehmen übergeben. Die gegebenenfalls notwendige Bergung, das Wiederaufrichten und Abschleppen des Mietgegenstandes ist ausschließlich von qualifizierten Abschleppunternehmen durchzuführen. 3. Die Durchführung der Reparatur des Unfallschadens wird durch den Vermieter die Vermieterin veranlasst. 43. Bei Schäden im Ausland Schäden, technischen Mängeln oder sonstigen Anzeichen, die den ordnungsgemäßen und fahrbereiten Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigen, ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand das Fahrzeug unverzüglich zum nächstgelegenen Kunzmann-Betrieb, oder sollte dies aufgrund von räumlichen Gegebenheiten nicht möglich sein, zu einer Mercedes-Benz Niederlassung, einem autorisierten Mercedes- Benz Vertragspartner - Vertretung oder einer autorisierten Mercedes-Benz Werkstatt -Vertragswerkstatt zu bringen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 54. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Mietgegenstand Fahrzeug stehen in jedem Fall dem Vermieter der Vermieterin zu. Sind derartige Leistungen dem Mieter zugeflossen, muss er sie an den Vermieter die Vermieterin weiterleiten. 6. Soweit der Schaden vom Mieter mit- oder selbst verursacht wurde, wird dem Mieter für die Abwicklung von Schadensfällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- je Bearbeitungsfall in Rechnung gestellt.

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Samples: Mietvertrag

Schadenabwicklung. 1. Bei einem Verkehrsunfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden ist der Mieter verpflichtet, zur Ermittlung der Schadensursache die Polizei hinzuzuziehen, die Anfertigung eines Protokolls zu veranlassen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich telefonisch bei der Schadenhotline Scha- denhotline mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Weiter muss der Mieter das polizeiliche Protokoll sowie die Schadenanzeige an den Vermieter Ver- mieter übermitteln. 2. Der verunfallte Mietgegenstand wird vom Mieter oder Fahrer persönlich an das vom Vermieter beauftragte Abschleppunternehmen übergeben. Die gegebenenfalls notwendige Bergung, das Wiederaufrichten und Abschleppen Abschlep- pen des Mietgegenstandes ist ausschließlich von qualifizierten Abschleppunternehmen Abschlep- punternehmen durchzuführen. 3. Die Durchführung der Reparatur des Unfallschadens wird durch den Vermieter veranlasst. 4. Bei Schäden im Ausland ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand zu einer Mercedes-Benz Niederlassung, einem autorisierten Mercedes- Benz Vertragspartner oder einer autorisierten Mercedes-Benz Werkstatt zu bringenbrin- gen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 5. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Mietgegenstand Miet- gegenstand stehen in jedem Fall dem Vermieter zu. Sind derartige Leistungen Leis- tungen dem Mieter zugeflossen, muss er sie an den Vermieter weiterleiten. 6. Soweit der Schaden vom Mieter mit- oder selbst verursacht wurde, wird dem Mieter für die Abwicklung von Schadensfällen eine Bearbeitungsgebühr Bearbeitungsge- bühr in Höhe von 30,- je Bearbeitungsfall in Rechnung gestellt.

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Samples: Mietvertrag

Schadenabwicklung. 18.1 Im Schadenfall hat der Mieter / Fahrer die Vermieterin unverzüglich zu unterrichten und ihr eine vollständige schriftliche Schadenmeldung (Unfallbericht inkl. Fotodokumentation) unterschrieben zuzusenden. 8.2 Reparaturen darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Vermieterin durchführen lassen. Die Xxxx der Reparaturwerkstätte steht der Vermieterin zu. 8.3 Nach jedem Schadenfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall, mögliche Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden polizeilich aufgenommen werden. Bei einem Verkehrsunfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden Unfall mit einem Elektro- oder sonstigem Schaden ist der Mieter verpflichtet, zur Ermittlung der Schadensursache die Polizei hinzuzuziehen, die Anfertigung eines Protokolls zu veranlassen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich telefonisch bei der Schadenhotline mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Weiter Hybridfahrzeug muss der Mieter das polizeiliche Protokoll sowie die Schadenanzeige an Polizei / Feuerwehr darauf hinweisen, dass ein Elektro- oder Hybridfahrzeug in den Vermieter übermittelnUnfall verwickelt ist. 28.4 Lehnt die Polizei eine Unfallaufnahme ab, hat der Mieter / Fahrer hierüber eine schriftliche Bestätigung der Polizei vorzulegen. Beweismittel (u. a. Zeugen, Spuren) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten sowie deren Kfz-Kennzeichen zu notieren. Der verunfallte Mietgegenstand wird Mieter hat alle Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Schadenursache und des -hergangs zu ergreifen. Dem Mieter/ Fahrer ist es untersagt, ein Schuldanerkennt- nis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und / oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungs- ansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Der Mieter/ Fahrer darf sich solange nicht vom Mieter oder Fahrer persönlich an das vom Vermieter beauftragte Abschleppunternehmen übergeben. Die gegebenenfalls notwendige BergungUnfallort entfernen, das Wiederaufrichten bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und Abschleppen des Mietgegenstandes ist ausschließlich von qualifizierten Abschleppunternehmen durchzuführenzur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist. 3. Die Durchführung der Reparatur des Unfallschadens wird durch den Vermieter veranlasst. 4. Bei Schäden im Ausland ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand zu einer Mercedes-Benz Niederlassung, einem autorisierten Mercedes- Benz Vertragspartner oder einer autorisierten Mercedes-Benz Werkstatt zu bringen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 5. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Mietgegenstand stehen in jedem Fall dem Vermieter zu. Sind derartige Leistungen dem Mieter zugeflossen, muss er sie an den Vermieter weiterleiten. 6. Soweit der Schaden vom Mieter mit- oder selbst verursacht wurde, wird dem Mieter für die Abwicklung von Schadensfällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- je Bearbeitungsfall in Rechnung gestellt.

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Samples: Rental Agreement

Schadenabwicklung. 1. Bei einem Verkehrsunfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden ist der Mieter verpflichtet, zur Ermittlung der Schadensursache die Polizei hinzuzuziehen, die Anfertigung eines Protokolls zu veranlassen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich telefonisch bei der Schadenhotline mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Weiter muss der Mieter das polizeiliche Protokoll sowie die Schadenanzeige an den Vermieter übermitteln. 2. Der verunfallte Mietgegenstand wird vom Mieter oder Fahrer persönlich an das vom Vermieter beauftragte Abschleppunternehmen übergeben. Die gegebenenfalls notwendige Bergung, das Wiederaufrichten und Abschleppen des Mietgegenstandes ist ausschließlich von qualifizierten Abschleppunternehmen durchzuführen. 3. Die Durchführung der Reparatur des Unfallschadens wird durch den Vermieter veranlasst. 4. Bei Schäden im Ausland ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand zu einer Mercedes-Benz Niederlassung, einem autorisierten Mercedes- Benz Vertragspartner oder einer autorisierten Mercedes-Benz Werkstatt zu bringen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 5. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Mietgegenstand stehen in jedem Fall dem Vermieter zu. Sind derartige Leistungen dem Mieter zugeflossen, muss er sie an den Vermieter weiterleiten. 6. Soweit der Schaden vom Mieter mit- oder selbst verursacht wurde, wird dem Mieter für die Abwicklung von Schadensfällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- je Bearbeitungsfall in Rechnung gestellt.

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