Common use of Schadenanzeige Clause in Contracts

Schadenanzeige. Ein Unfall oder eine Krankheit, welche die Invalidität des Versicherten nach sich ziehen, müssen dem 'Medizinischen Sekretariat – Leben Privatkunden' der Gesellschaft schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige muss – außer infolge eines unvorhersehbaren Falles oder höherer Gewalt, bei denen die Anzeige so schnell wie in einer solchen Lage vertretbar gemacht werden muss – binnen Monatsfrist ab dem Unfallereignis oder dem Krankheitseintritt unter Androhung der Leistungsminderung in Höhe des von der Gesellschaft erlittenen Schadens erfolgen. Die Anzeige muss Folgendes enthalten: • Ort, Datum, Uhrzeit, Ursachen, genaue Art und Umstände der Invalidität, • Namen, Vornamen und Anschriften der möglichen Zeugen.

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Schadenanzeige. Ein Unfall Unfall, der den Tod oder eine Krankheit, welche die Invalidität Vollinvalidität des Versicherten nach sich ziehenzieht, müssen muss dem 'Medizinischen Sekretariat – Leben Privatkunden' der Gesellschaft schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige muss – außer infolge eines unvorhersehbaren Falles oder höherer Gewalt, bei denen die Anzeige so schnell wie in einer solchen Lage vertretbar gemacht werden muss – binnen Monatsfrist ab dem Unfallereignis oder dem Krankheitseintritt unter Androhung der Leistungsminderung in Höhe des von der Gesellschaft erlittenen Schadens erfolgen. Die Anzeige muss Folgendes enthalten: • Ort, Datum, Uhrzeit, Ursachen, genaue Art und Umstände der Invaliditätdes Unfalls, • Namen, Vornamen und Anschriften der möglichen Zeugen.

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Schadenanzeige. Ein Unfall oder eine Krankheit, welche die Invalidität den Tod oder die Vollinvalidität des Versicherten nach sich ziehen, müssen dem 'Medizinischen Sekretariat – Leben Privatkunden' der Gesellschaft schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige muss – außer infolge eines unvorhersehbaren Falles oder höherer Gewalt, bei denen die Anzeige so schnell wie in einer solchen Lage vertretbar gemacht werden muss – binnen Monatsfrist ab dem Unfallereignis oder dem Krankheitseintritt unter Androhung der Leistungsminderung in Höhe des von der Gesellschaft erlittenen Schadens erfolgen. Die Anzeige muss Folgendes enthalten: • Ort, Datum, Uhrzeit, Ursachen, genaue Art und Umstände der Invalidität, • Namen, Vornamen und Anschriften der möglichen Zeugen.

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Schadenanzeige. Ein Unfall oder eine Krankheit, welche die eine dauerhafte Invalidität des Versicherten nach sich ziehen, müssen dem 'Medizinischen Sekretariat – Leben Privatkunden' der Gesellschaft schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige muss – außer infolge eines unvorhersehbaren Falles oder höherer Gewalt, bei denen die Anzeige so schnell wie in einer solchen Lage vertretbar gemacht werden muss – binnen Monatsfrist ab dem Unfallereignis oder dem Krankheitseintritt unter Androhung der Leistungsminderung in Höhe des von der Gesellschaft erlittenen Schadens erfolgen. Die Anzeige muss Folgendes enthalten: • Ort, Datum, Uhrzeit, Ursachen, genaue Art und Umstände der Invalidität, • Namen, Vornamen und Anschriften der möglichen Zeugen.

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