Schadenbeispiele Musterklauseln

Schadenbeispiele. Je nach Tätigkeitsfeld können Sie sich als Betrieb individuell oder mit Markel Pro Betriebe gezielt gegen vielfältige Ansprüche Dritter, gerechtfertigt oder nicht, absichern.
Schadenbeispiele. Gerechtfertigt oder nicht, aus Ihren Tätigkeitsfeldern können vielfältige Ansprüche auf Sie zukommen. Ein Fehler in der Pro- zessführung, im Buchführungssystem oder das Nichterkennen von Bilanzmanipulationen – für die finanziellen Folgen berech- tigter Schadenersatzansprüche müssen Sie aufkommen: Fehlerhafte Rechtsauskunft Verjähren lassen von Forderungen Frist - und Terminversäumnisse Fehler in der Prozessführung Ein Mandant erhält von seinem Arbeitgeber nach langjähriger Betriebszugehörigkeit eine ordentliche Kündigung. Er beauf- tragt seinen Anwalt hiergegen eine Kündigungsschutzklage zu erheben, da die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt war. Sein Rechtsanwalt notiert die für die Klageerhebung einzuhal- tende Frist fehlerhaft in sein Fristenkontrollbuch; der Mandant unterlag daher in dem Arbeitsprozess. Der Mandant macht einen entstandenen Schaden aufgrund des Verdienstausfalls in Höhe von 50.000 EUR geltend. Bei einer Wirtschaftsmediation zwischen zwei zerstrittenen Geschäftspartnern, wird dem Mediator/der Mediatorin von beiden Parteien ein Verfahrensfehler vorgeworfen. Es erfolgte kein expliziter Hinweis vom Mediator/der Mediatorin, dass die Mediationsvereinbarung durch externe Berater (z.B. steuerrecht- lich) zu überprüfen gewesen wäre. Aufgrund der geschlossenen Vereinbarung wurden beide Parteien mit erheblichen Steuer- nachzahlungen belastet. Durch eine externe Überprüfung wäre die Vereinbarung ggf. nicht zu Stande gekommen. Versicherungsschutz besteht bei unwissentlichen Verstößen gegen das Mediationsgesetz. In einem Mediationsverfahren führt ein Architekt ein Media- tionsverfahren zwischen dem beauftragen Architekten und dem Bauherren wegen Baumängeln durch. Nach erfolgreicher Beendigung des Mediationsverfahrens hört der Bauherr davon, dass der Mediator/die Mediatorin und der beauftragte Architekt befreundet sein sollen. Der Bauherr fühlt sich benachteiligt und zweifelt die Ergebnisse der Mediation an. Er fordert Schadens- ersatz und ficht die Abschlussvereinbarung an. Zu Mediationsgesprächen treffen die Parteien in den Büroräu- men des Mediators ein. Auf dem Weg zum Besprechungsraum stolpert ein Mandant über ein Telefonkabel/Teppich und verletzt sich schwer an einer Schreibtischkante. Neben Schmerzensgeld vom Geschädigten werden von dessen Krankenkasse auch Behandlungskosten und der Ersatz des Verdienstausfalls gefordert. Mit dem Mediationsgesetz ist eine Professionalisierung der Mediationstätigkeit erfolgt. Durch die Einführung des Gesetzes ...
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.