Schadenersatz und Produkthaftung. 1.11.1 Schadenersatz- und Regressansprüche einschließlich al- ler Ansprüche nach den österreichischen Produkthaftungsvor- schriften stehen dem Auftraggeber – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – ungeschmälert zu; Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf solche Ansprüche. Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er wegen Mängeln an der Leis- tung selbst zunächst entweder Verbesserung oder den Aus- tausch der Sache oder aber sogleich Geldersatz begehrt. Ver- langt er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer die Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Auftrag- nehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mangelhafte Teile der Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden seiner Leute, Subunternehmer und Zulieferan- ten wie für eigenes Verschulden. Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Auftragnehmer während der gesamten Dauer der Verjäh- rungsfrist die Beweislast dafür, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Beweist der Auftragnehmer, dass ihm an einem dem Auf- traggeber nicht am Vertragsgegenstand selbst erwachsenen Sach- oder Vermögensschaden weder Vorsatz noch grobe Fahr- lässigkeit zur Last fällt, so ist seine Haftung bei einer Auftrags- summe (bei Rahmenverträgen oder Rahmenvereinbarungen bei einer Auftragssumme des vom Schaden betroffenen Abrufs) • bis 12,5 Mio EUR mit 5 Mio EUR, • über 12,5 Mio EUR mit 40 % der Auftragssumme je Schadensfall begrenzt. Sonstige Einschränkungen und Ausschlüsse der Haftung des Auftragnehmers jedweder Art bzw die Verpflichtung zur Überbin- dung von Haftungsausschlüssen an Abnehmer sind nicht verein- bart. 1.11.2 Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch für Schadenersatz- und Regressansprüche des Auftragnehmers ge- gen den Auftraggeber. 1.11.3 Wird der Auftraggeber wegen fehlerhaften Materials im Sinne der Produkthaftungsvorschriften von Dritten in Anspruch genommen, so hält ihn der Auftragnehmer zur Gänze schad- und klaglos.
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Samples: Liefervertrag
Schadenersatz und Produkthaftung. 1.11.1 1.20.1 Schadenersatz- und Regressansprüche einschließlich al- ler Ansprüche nach den österreichischen Produkthaftungsvor- schriften stehen dem Auftraggeber – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – ungeschmälert zu; Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf solche Ansprüche. Es bleibt dem Ermessen Ermes- sen des Auftraggebers vorbehalten, ob er wegen Mängeln an der Leis- tung Leistung selbst zunächst entweder Verbesserung oder den Aus- tausch Austausch der Sache oder aber sogleich Geldersatz begehrt. Ver- langt Verlangt er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer die Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Auftrag- nehmer Auf- tragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mangelhafte Teile der Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden seiner Leute, Subunternehmer und Zulieferan- ten Zulieferanten wie für eigenes Verschulden. Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Auftragnehmer während der gesamten Dauer der Verjäh- rungsfrist Verjährungsfrist die Beweislast dafür, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Beweist der Auftragnehmer, dass ihm an einem ei- nem dem Auf- traggeber Auftraggeber nicht am Vertragsgegenstand selbst erwachsenen er- wachsenen Sach- oder Vermögensschaden weder Vorsatz noch grobe Fahr- lässigkeit Fahrlässigkeit zur Last fällt, so ist seine Haftung bei einer Auftrags- summe Auftragssumme (bei Rahmenverträgen oder Rahmenvereinbarungen bei einer Auftragssumme des vom Schaden betroffenen Abrufs) • bis 12,5 Mio EUR mit 5 Mio EUR, • über 12,5 Mio EUR mit 40 % der Auftragssumme je Schadensfall begrenzt. Sonstige Einschränkungen und Ausschlüsse der Haftung des Auftragnehmers jedweder Art bzw die Verpflichtung zur Überbin- dung Über- bindung von Haftungsausschlüssen an Abnehmer sind nicht verein- bartvereinbart.
1.11.2 1.20.2 Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch für Schadenersatz- und Regressansprüche des Auftragnehmers ge- gen gegen den Auftraggeber.
1.11.3 1.20.3 Wird der Auftraggeber wegen fehlerhaften Materials im Sinne der Produkthaftungsvorschriften oder wegen nachbar- rechtlicher Ausgleichsansprüche (Immissionen) von Dritten in Anspruch genommen, so hält ihn der Auftragnehmer zur Gänze schad- und klaglos.
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Samples: It Services Agreement
Schadenersatz und Produkthaftung. 1.11.1 1.20.1 Schadenersatz- und Regressansprüche einschließlich al- ler Ansprüche nach den österreichischen Produkthaftungsvor- schriften stehen dem Auftraggeber – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – ungeschmälert zu; Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf solche Ansprüche. Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er wegen Mängeln an der Leis- tung Leistung selbst zunächst entweder Verbesserung oder den Aus- tausch Austausch der Sache oder aber sogleich Geldersatz begehrt. Verlangt er Ver- langt er Verbesserungbesserung, so hat der Auftragnehmer die Mängel auf seine Gefahr Ge- fahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mangelhafte Teile der Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden Verschul- den seiner Leute, Subunternehmer und Zulieferan- ten Zulieferanten wie für eigenes ei- genes Verschulden. Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Auftragnehmer Auftrag- nehmer während der gesamten Dauer der Verjäh- rungsfrist Verjährungsfrist die Beweislast dafür, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Beweist der Auftragnehmer, dass ihm an einem dem Auf- traggeber Auftraggeber nicht am Vertragsgegenstand selbst erwachsenen Sach- oder Vermögensschaden Vermö- gensschaden weder Vorsatz noch grobe Fahr- lässigkeit Fahrlässigkeit zur Last fällt, so ist seine Haftung bei einer Auftrags- summe Auftragssumme (bei Rahmenverträgen Rahmen- verträgen oder Rahmenvereinbarungen bei einer Auftragssumme des vom Schaden betroffenen Abrufs) • bis 12,5 Mio EUR mit 5 Mio EUR, • über 12,5 Mio EUR mit 40 % der Auftragssumme je Schadensfall begrenzt. Sonstige Einschränkungen und Ausschlüsse der Haftung des Auftragnehmers jedweder Art bzw die Verpflichtung zur Überbin- dung von Haftungsausschlüssen an Abnehmer sind nicht verein- bart.
1.11.2 1.20.2 Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch für Schadenersatz- und Regressansprüche des Auftragnehmers ge- gen den Auftraggeber.
1.11.3 1.20.3 Wird der Auftraggeber wegen fehlerhaften Materials im Sinne der Produkthaftungsvorschriften oder wegen nachbarrecht- licher Ausgleichsansprüche (Immissionen) von Dritten in Anspruch An- spruch genommen, so hält ihn der Auftragnehmer zur Gänze schad- und klaglos.
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Samples: It Services Agreement
Schadenersatz und Produkthaftung. 1.11.1 2.18.1 Schadenersatz- und Regressansprüche einschließlich al- ler Ansprüche nach den österreichischen Produkthaftungsvor- schriften stehen dem Auftraggeber – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – grundsätzlich ungeschmälert zu; Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf solche Ansprüche. Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er wegen Mängeln an der Leis- tung des Mangels selbst zunächst entweder Verbesserung oder den Aus- tausch Austausch der Sache oder aber sogleich Geldersatz begehrt. Ver- langt Verlangt er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer die Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu behebenbehe- ben. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hat auf über Verlangen des Auftraggebers mangelhafte Teile der Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden seiner Leute, Subunternehmer und Zulieferan- ten wie für eigenes Verschulden. Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Auftragnehmer während der gesamten gesam- ten Dauer der Verjäh- rungsfrist Verjährungsfrist die Beweislast dafür, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Beweist Kann der AuftragnehmerAuftragnehmer jedoch nachweisen, dass ihm an einem dem Auf- traggeber Auftraggeber nicht am Vertragsgegenstand selbst erwachsenen Sach- oder Vermögensschaden Vermö- gensschaden weder Vorsatz noch grobe Fahr- lässigkeit Fahrlässigkeit zur Last fällt, so ist seine Haftung • bei einer Auftrags- summe (Auftragssumme, das ist bei Rahmenverträgen oder Rahmenvereinbarungen bei einer die Auftragssumme des vom Schaden betroffenen Abrufs) • , bis 12,5 Mio EUR mit 5 Mio EUR, • über 12,5 Mio EUR bei einer höheren Auftragssumme, das ist bei Rahmenver- trägen die höhere Auftragssumme des vom Schaden betrof- fenen Abrufs, mit 40 40% der Auftragssumme je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch für Scha- denersatz- und Regressansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. Sonstige Einschränkungen und Ausschlüsse der Haftung des Auftragnehmers jedweder Art bzw die Verpflichtung Ver- pflichtung zur Überbin- dung Überbindung von Haftungsausschlüssen an Abnehmer Ab- nehmer sind nicht verein- bartvereinbart.
1.11.2 Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß 2.18.2 Der Auftragnehmer haftet auch für Schadenersatz- das Verschulden sei- ner Zulieferanten wie für eigenes Verschulden. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften haften solidarisch. Ist der Schaden an von anderen Auftragnehmern erbrachten Leistungen nachweis- lich vom Auftragnehmer, seinen Leuten, seinen Subunterneh- mern, deren Leuten, seinen Zulieferanten oder deren Leuten verursacht worden, so hat er binnen einer Woche dem betroffe- nen anderen Auftragnehmer und Regressansprüche des Auftragnehmers ge- gen den Auftraggeberbei erst später entdeckten Schäden – soweit erforderlich – auch Dritten auf seine Kosten die zur Schadensbehebung notwendigen Aufträge zu erteilen; jeweils eine Ausfertigung der Auftragsschreiben ist unverzüglich dem AG-Vertreter zu übermitteln.
1.11.3 2.18.3 Wird der Auftraggeber wegen fehlerhaften Materials im Sinne der Produkthaftungsvorschriften oder wegen nachbar- rechtlicher Ausgleichsansprüche (Immissionen) von Dritten in Anspruch genommen, so hält ihn der Auftragnehmer zur Gänze schad- und klaglos.
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Samples: Vergabebedingungen Für It Leistungen
Schadenersatz und Produkthaftung. 1.11.1 1.20.1 Schadenersatz- und Regressansprüche einschließlich al- ler Ansprüche nach den österreichischen Produkthaftungsvor- schriften stehen dem Auftraggeber – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – ungeschmälert zu; Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf solche Ansprüche. Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er wegen Mängeln an der Leis- tung selbst zunächst entweder Verbesserung oder den Aus- tausch der Sache oder aber sogleich Geldersatz begehrt. Ver- langt er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer die Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Auftrag- nehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mangelhafte Teile der Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden seiner Leute, Subunternehmer und Zulieferan- ten wie für eigenes Verschulden. Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Auftragnehmer während der gesamten Dauer der Verjäh- rungsfrist die Beweislast dafür, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Beweist der Auftragnehmer, dass ihm an einem dem Auf- traggeber nicht am Vertragsgegenstand selbst erwachsenen Sach- oder Vermögensschaden weder Vorsatz noch grobe Fahr- lässigkeit zur Last fällt, so ist seine Haftung bei einer Auftrags- summe (bei Rahmenverträgen oder Rahmenvereinbarungen bei einer Auftragssumme des vom Schaden betroffenen Abrufs) • bis 12,5 Mio EUR mit 5 Mio EUR, • über 12,5 Mio EUR mit 40 % der Auftragssumme je Schadensfall begrenzt. Sonstige Einschränkungen und Ausschlüsse der Haftung des Auftragnehmers jedweder Art bzw die Verpflichtung zur Überbin- dung von Haftungsausschlüssen an Abnehmer sind nicht verein- bart.
1.11.2 1.20.2 Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch für Schadenersatz- und Regressansprüche des Auftragnehmers ge- gen den Auftraggeber.
1.11.3 1.20.3 Wird der Auftraggeber wegen fehlerhaften Materials im Sinne der Produkthaftungsvorschriften oder wegen nachbar- rechtlicher Ausgleichsansprüche (Immissionen) von Dritten in Anspruch genommen, so hält ihn der Auftragnehmer zur Gänze schad- und klaglos.
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Samples: Services Agreements
Schadenersatz und Produkthaftung. 1.11.1 Schadenersatz- 1. lm Falle des Schadenersatzes haftet der Unternehmer höchstens für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; ebenso der Ersatz von Folge- und Regressansprüche einschließlich al- ler Vermögens- schäden, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Vertragspartner.
2. lm Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für Schäden jedenfalls auf das Zehnfache des Nettofakturenbetrages der gelieferten, den Schaden verursachenden Ware beschränkt.
3. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen des Unternehmers für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
4. Soferne nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegen- stehen, ist eine Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen vergleichbaren Normen, unabhängig welcher Rechts- ordnung sie entspringen, ausgeschlossen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluß zugunsten des Unter- nehmers auf seine jeweiligen Abnehmer zu überbinden, diese zur Weiterüberbindung bis zum letzten Benutzer zu verpflichten und hierüber urkundliche Nachweise zu errichten. Ansprüche nach den österreichischen Produkthaftungsvor- schriften stehen Drifter aus dem Auftraggeber – soweit Titel der Produkthaftung sind im Folgenden nichts anderes bestimmt Innenverhältnis jedenfalls vom Vertragspartner zu tragen, sodaß dieser insbesondere den Unternehmer bei dessen Inanspruchnahme unverzüglich schad- und klaglos zu halten hat. Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für Produkte oder Produkt- informationen, die seitens des Vertragspartners in Verkehr gesetzt werden.
5. Der Vertragspartner hat im Zuge der Inverkehrbringung der Produkte des Unternehmers sicherzustellen, daß der Vorgang der Weitergabe nachweislich – insbesondere hinsichtlich Name und Adresse des Erwerbers, Art des Produktes und Verkaufsdatum – festgestellt werden kann. Der Vertragspartner ist – ungeschmälert zu; Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf solche Ansprücheweiters verpflichtet, seine Mitarbeiter laufend und nachweislich über alle Informationen und Anweisungen, die der Unternehmer mit seinen Produkten mitliefert, wie auch über gesetz- liche Vorschriften und hoheitliche Anordnungen in Kenntnis zu setzen. Es bleibt Dies gilt auch gegenüber den Abnehmern des Vertragspartners, sodaß dieser durch entsprechende Anweisung gegenüber seinem Verkaufspersonal verpflichtet ist, seine Abnehmer entsprechend umfassend zu informieren und zu beraten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, ihm bekanntwerdende Fehler bei den Produkten bzw. Produktinformationen des Unternehmers unverzüglich diesem weiterzugeben und die Übereinstimmung zwischen Produkt- informationen, Verlege- und Versetzanleitungen, Anwendungs- möglichkeiten etc. betreffend die Produkte des Unternehmers mit dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er wegen Mängeln an der Leis- tung selbst zunächst entweder Verbesserung oder jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik zu überwachen und bei Widersprüchen den Aus- tausch der Sache oder aber sogleich Geldersatz begehrt. Ver- langt er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer die Mängel auf seine Gefahr und Kosten Unternehmer unverzüglich zu behebeninformieren sowie eine weitere Inverkehrsetzung von Produkten in diesem Falle sofort zu unterlassen.
6. Der Auftrag- nehmer hat auf Vertragspartner ist verpflichtet, alle Unterlagen, Urkunden und Nachweise mindestens 10 Jahre ab Inverkehrbringung bzw. Weitergabe der Produkte aufzubewahren und unverzüglich nach Verlangen des Auftraggebers mangelhafte Teile der Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden seiner Leute, Subunternehmer und Zulieferan- ten wie für eigenes Verschulden. Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Auftragnehmer während der gesamten Dauer der Verjäh- rungsfrist die Beweislast dafür, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Beweist der Auftragnehmer, dass ihm an einem dem Auf- traggeber nicht am Vertragsgegenstand selbst erwachsenen Sach- oder Vermögensschaden weder Vorsatz noch grobe Fahr- lässigkeit zur Last fällt, so ist seine Haftung bei einer Auftrags- summe (bei Rahmenverträgen oder Rahmenvereinbarungen bei einer Auftragssumme des vom Schaden betroffenen Abrufs) • bis 12,5 Mio EUR mit 5 Mio EUR, • über 12,5 Mio EUR mit 40 % der Auftragssumme je Schadensfall begrenzt. Sonstige Einschränkungen und Ausschlüsse der Haftung des Auftragnehmers jedweder Art bzw die Verpflichtung zur Überbin- dung von Haftungsausschlüssen an Abnehmer sind nicht verein- bartvoll- ständig herauszugeben.
1.11.2 Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch für Schadenersatz- und Regressansprüche des Auftragnehmers ge- gen den Auftraggeber.
1.11.3 Wird der Auftraggeber wegen fehlerhaften Materials im Sinne der Produkthaftungsvorschriften von Dritten in Anspruch genommen, so hält ihn der Auftragnehmer zur Gänze schad- und klaglos.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Schadenersatz und Produkthaftung. 1.11.1 Schadenersatz- und Regressansprüche einschließlich al- ler Ansprüche nach den österreichischen Produkthaftungsvor- schriften stehen dem Auftraggeber – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – ungeschmälert zu; Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf solche Ansprüche. Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er wegen Mängeln an der Leis- tung selbst zunächst entweder Verbesserung oder den Aus- tausch der Sache oder aber sogleich Geldersatz begehrt. Ver- langt er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer die Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Auftrag- nehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mangelhafte Teile der Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden seiner Leute, Subunternehmer und Zulieferan- ten wie für eigenes Verschulden. Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Auftragnehmer während der gesamten Dauer der Verjäh- rungsfrist die Beweislast dafür, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Beweist der Auftragnehmer, dass ihm an einem dem Auf- traggeber nicht am Vertragsgegenstand selbst erwachsenen Sach- oder Vermögensschaden weder Vorsatz noch grobe Fahr- lässigkeit zur Last fällt, so ist seine Haftung bei einer Auftrags- summe (bei Rahmenverträgen oder Rahmenvereinbarungen bei einer Auftragssumme des vom Schaden betroffenen Abrufs) • bis 12,5 Mio EUR mit 5 Mio EUR, • über 12,5 Mio EUR mit 40 % der Auftragssumme je Schadensfall begrenzt. Sonstige Einschränkungen und Ausschlüsse der Haftung des Auftragnehmers jedweder Art bzw die Verpflichtung zur Überbin- dung von Haftungsausschlüssen an Abnehmer sind nicht verein- bart.
1.11.2 Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch für Schadenersatz- und Regressansprüche des Auftragnehmers ge- gen den Auftraggeber.
1.11.3 Wird der Auftraggeber wegen fehlerhaften Materials im Sinne der Produkthaftungsvorschriften von Dritten in Anspruch genommen, so hält ihn der Auftragnehmer zur Gänze schad- und klaglos.
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Schadenersatz und Produkthaftung. 1.11.1 1.22.1 Schadenersatz- und Regressansprüche einschließlich al- ler Ansprüche nach den österreichischen Produkthaftungsvor- schriften stehen dem Auftraggeber – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – ungeschmälert zu; Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf solche Ansprüche. Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er wegen Mängeln an der Leis- tung selbst zunächst entweder Verbesserung oder den Aus- tausch der Sache oder aber sogleich Geldersatz begehrt. Ver- langt er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer die Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Auftrag- nehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mangelhafte Teile der Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden seiner Leute, Subunternehmer und Zulieferan- ten wie für eigenes Verschulden. Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Auftragnehmer während der gesamten Dauer der Verjäh- rungsfrist die Beweislast dafür, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Beweist der Auftragnehmer, dass ihm an einem dem Auf- traggeber nicht am Vertragsgegenstand selbst erwachsenen Sach- oder Vermögensschaden weder Vorsatz noch grobe Fahr- lässigkeit zur Last fällt, so ist seine Haftung bei einer Auftrags- summe (bei Rahmenverträgen oder Rahmenvereinbarungen bei einer Auftragssumme des vom Schaden betroffenen Abrufs) • bis 12,5 Mio EUR mit 5 Mio EUR, • über 12,5 Mio EUR mit 40 % der Auftragssumme je Schadensfall begrenzt. Sonstige Einschränkungen und Ausschlüsse der Haftung des Auftragnehmers jedweder Art bzw die Verpflichtung zur Überbin- dung von Haftungsausschlüssen an Abnehmer sind nicht verein- bart.
1.11.2 1.22.2 Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch für Schadenersatz- und Regressansprüche des Auftragnehmers ge- gen den Auftraggeber.
1.11.3 1.22.3 Wird der Auftraggeber wegen fehlerhaften Materials im Sinne der Produkthaftungsvorschriften Produkthaftungsvorschriften, wegen nachbarrechtli- cher Ausgleichsansprüche (Immissionen) oder aus vom Auftrag- nehmer verschuldeten Sprengschäden von Dritten in Anspruch genommen, so hält ihn der Auftragnehmer zur Gänze schad- und klaglos.
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Samples: Bauauftrag
Schadenersatz und Produkthaftung. 1.11.1 Schadenersatz- und Regressansprüche einschließlich al- ler Ansprüche aller An- sprüche nach den österreichischen Produkthaftungsvor- schriften Produkthaftungsvorschriften stehen dem Auftraggeber – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – grundsätzlich ungeschmälert zu; Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf solche Ansprüche. Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er wegen Mängeln an der Leis- tung we- gen des Mangels selbst zunächst entweder Verbesserung oder den Aus- tausch Austausch der Sache oder aber sogleich Geldersatz begehrtbe- gehrt. Ver- langt Verlangt er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer die Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hat auf über Verlangen des Auftraggebers mangelhafte man- gelhafte Teile der Lieferung oder sonstigen Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden seiner Leute, Subunternehmer und Zulieferan- ten wie für eigenes Verschuldenauszu- tauschen. Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Auftragnehmer während der gesamten Dauer der Verjäh- rungsfrist Verjährungsfrist die Beweislast dafür, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Beweist Xxxx der AuftragnehmerAuftrag- nehmer jedoch nachweisen, dass ihm an einem dem Auf- traggeber Auftragge- ber nicht am Vertragsgegenstand selbst erwachsenen Sach- oder o- der Vermögensschaden weder Vorsatz noch grobe Fahr- lässigkeit Fahrlässig- keit zur Last fällt, so ist seine Haftung • bei einer Auftrags- summe (Auftragssumme, das ist bei Rahmenverträgen oder Rahmenvereinbarungen bei einer die Auftragssumme des vom Schaden betroffenen Abrufs) • , bis 12,5 Mio EUR mit 5 Mio EUR, • über 12,5 Mio EUR bei einer höheren Auftragssumme, das ist bei Rahmen- verträgen die höhere Auftragssumme des vom Schaden betroffenen Abrufs, mit 40 40% der Auftragssumme je Schadensfall Scha- densfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch für Scha- denersatz- und Regressansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. Sonstige Einschränkungen und Ausschlüsse der Haftung des Auftragnehmers jedweder Art bzw die Verpflichtung Verpflich- tung zur Überbin- dung Überbindung von Haftungsausschlüssen an Abnehmer sind nicht verein- bartvereinbart.
1.11.2 Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß 2.10.1 Der Auftragnehmer haftet auch für Schadenersatz- das Verschulden seiner Zulieferanten wie für eigenes Verschulden. Ist der Schaden an von anderen Auftragnehmern erbrachten Leistungen nachweis- lich vom Auftragnehmer, seinen Leuten, seinen Subunterneh- mern, deren Leuten, seinen Zulieferanten oder deren Leuten ver- ursacht worden, so hat er binnen einer Woche dem betroffenen anderen Auftragnehmer und Regressansprüche des Auftragnehmers ge- gen den Auftraggeberbei erst später entdeckten Schäden – soweit erforderlich – auch Dritten auf seine Kosten die zur Schadensbehebung notwendigen Aufträge zu erteilen; jeweils ei- ne Ausfertigung der Auftragsschreiben ist unverzüglich dem Auf- traggeber zu übermitteln.
1.11.3 2.10.2 Wird der Auftraggeber wegen fehlerhaften Materials im Sinne der Produkthaftungsvorschriften von Dritten in Anspruch genommen, so hält ihn der Auftragnehmer zur Gänze schad- und klaglos.
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Schadenersatz und Produkthaftung. 1.11.1 2.21.1 Schadenersatz- und Regressansprüche einschließlich al- ler Ansprüche nach den österreichischen Produkthaftungsvor- schriften stehen dem Auftraggeber – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – ungeschmälert zu; Zahlungen gelten gel- ten nicht als Verzicht auf solche Ansprüche. Es bleibt dem Ermessen Er- messen des Auftraggebers vorbehalten, ob er wegen Mängeln an der Leis- tung Leistung selbst zunächst entweder Verbesserung oder den Aus- tausch Austausch der Sache oder aber sogleich Geldersatz begehrtbe- gehrt. Ver- langt Verlangt er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer die Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mangelhafte man- gelhafte Teile der Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich unver- züglich gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Der Auftragnehmer Auftrag- nehmer haftet für das Verschulden seiner Leute, Subunternehmer Subunterneh- mer und Zulieferan- ten Zulieferanten wie für eigenes Verschulden. Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Auftragnehmer während der gesamten gesam- ten Dauer der Verjäh- rungsfrist Verjährungsfrist die Beweislast dafür, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Beweist der Auftragnehmer, dass ihm an einem dem Auf- traggeber Auftraggeber nicht am Vertragsgegenstand selbst erwachsenen Sach- oder Vermögensschaden weder Vorsatz noch grobe Fahr- lässigkeit Fahrlässigkeit zur Last fällt, so ist seine Haftung bei einer Auftrags- summe Auftragssumme (bei Rahmenverträgen oder Rahmenvereinbarungen bei einer ei- ner Auftragssumme des vom Schaden betroffenen Abrufs) • bis 12,5 Mio EUR mit 5 Mio EUR, • über 12,5 Mio EUR mit 40 % der Auftragssumme je Schadensfall begrenzt. Sonstige Einschränkungen und Ausschlüsse der Haftung des Auftragnehmers jedweder Art bzw die Verpflichtung zur Überbin- dung Über- bindung von Haftungsausschlüssen an Abnehmer sind nicht verein- bartvereinbart.
1.11.2 2.21.2 Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch für Schadenersatz- und Regressansprüche des Auftragnehmers ge- gen gegen den Auftraggeber.
1.11.3 2.21.3 Wird der Auftraggeber wegen fehlerhaften Materials im Sinne der Produkthaftungsvorschriften Produkthaftungsvorschriften, wegen nachbarrechtli- cher Ausgleichsansprüche (Immissionen) oder aus vom Auf- tragnehmer verschuldeten Sprengschäden von Dritten in Anspruch An- spruch genommen, so hält ihn der Auftragnehmer zur Gänze schad- und klaglos.
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Samples: Vergabebedingungen Für Bauaufträge