Common use of Schadensersatz Clause in Contracts

Schadensersatz. Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- den, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Ikano Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Ikano Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). Schadensersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zu- züglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen hat.

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Schadensersatz. Bei (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- denVerschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.6.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank nichtdie Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen beschränkt Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich die Haftung der Ikano nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag)Kunde den Schaden zu tragen haben. Schadensersatzansprüche Ein Schadensersatzspruch des Kunden sind ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zu- züglich Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 12.500,– Euro je Überweisung Zahlung begrenzt. Diese Beschränkungen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat.

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Schadensersatz. Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- denVerschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Abs. 1 2.6.3 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht - für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, - für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat, und - für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 2.6.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Die - Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlungen oder nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der Ikano Bank haftet für eigenes Verschuldenden Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen Grund- sätzen des Mit- verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Ikano Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Ikano Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). Schadensersatzansprüche - Ein Schadensersatzanspruch des Kunden sind ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag Lastschriftbetrag zu- züglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung Zahlung begrenzt. Diese Beschränkungen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat.

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Schadensersatz. Bei (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- denVerschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden • für nicht autorisierte Zahlungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und • für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.6.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank nichtdie Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen beschränkt Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich die Haftung der Ikano nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag)Kunde den Schaden zu tragen haben. Schadensersatzansprüche Ein Schadensersatzspruch des Kunden sind ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zu- züglich Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 12.500,– Euro je Überweisung Zahlung begrenzt. Diese Beschränkungen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat.

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Schadensersatz. Bei (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- denVerschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden (2)Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.6.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank nichtdie Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen beschränkt Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich die Haftung der Ikano nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag)Kunde den Schaden zu tragen haben. Schadensersatzansprüche Ein Schadensersatzspruch des Kunden sind ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zu- züglich Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung Zahlung begrenzt. Diese Beschränkungen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat.

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Schadensersatz. Bei (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Baeniknen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- denVerschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last SterlleLazsut fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragenhaben. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die Ikano die Bank besonders übernommen hat, und für den demKunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.6.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzanspreücnhach Maßgabe folgender Regelungen: Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der Bank den Ersatz des hierdurch entstenhSecnhdaedens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welcehm Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Ikano Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Ikano Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). Schadensersatzansprüche Ein Schadensersatzspruch des Kunden sind ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zu- züglich Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Geltendmngacvhoun Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro 12.500,Euro je Überweisung Zahlung begrenzt. Diese Beschränkungen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat.

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Schadensersatz. Bei (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Bkadnie Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- denVerschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens Secihnaedsens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die (2)Die Haftung nach Abs. Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 2.6.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 2N.u6m.3mer haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht Herausgabeansprüchen nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeftüehnr autorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der Bank haftet für eigenes Verschuldenden Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Hat der Kunde Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. XxxXxxxxxxx durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Ikano Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Ikano Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). Schadensersatzansprüche Ein Schadensersatzspruch des Kunden sind ist der Höhe nach auf nhacauf den Überweisungsbetrag zu- züglich Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung Zahlung begrenzt. Diese Beschränkungen Hasbfteusncghränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat.

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Schadensersatz. Bei (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter odefrehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung diechPtfvlierletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- denVerschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schbaedigeentsragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.6.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.6.3 haben Kunden, die kinee Verbraucher sind, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zaholudnegr nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der Bank den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch ein sctheusldhaf Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Ikano Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Ikano Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). Schadensersatzansprüche Ein Schadensersatzspruch des Kunden sind ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zu- züglich Lastschriftbgetzruazüglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro 12.500,Euro je Überweisung Zahlung begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Haftungsbeschränkungen gelitcehnt fnür Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat.

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Schadensersatz. Bei (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- denVerschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden (2)Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.6.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehler haft ausgeführten autorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank nichtdie Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen beschränkt Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich die Haftung der Ikano nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag)Kunde den Schaden zu tragen haben. Schadensersatzansprüche Ein Schadensersatzspruch des Kunden sind ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zu- züglich Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung Zahlung begrenzt. Diese Beschränkungen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat.

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Schadensersatz. Bei (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen dernBkaeinen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- denVerschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last SzteulrleLast fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden (2)Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Zahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommenuhnadt, für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.6.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Scahdensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet den Ersatz deersduhrich entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank nichtdie Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen beschränkt Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich die Haftung der Ikano nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag)Kunde den Schaden zu tragen haben. Schadensersatzansprüche Ein Schadensersatzspruch des Kunden sind ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zu- züglich Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die hieurbmeidie Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung Zahlung begrenzt. Diese Beschränkungen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen xxxxxxx.xxx hat.

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Schadensersatz. Bei nicht erfolgter erfolgter, fehlerhafter oder fehlerhafter verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern Stand: 07.01.2019 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- denVerschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes ei- genes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer Num- mer 2.3.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten erfolgten, fehlerhaft oder fehlerhaft verspätet ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht Auf- tragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches Gesetzbuchs (BGB) und ungerechtfertigter ungerecht- fertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprü- che nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt be- stimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden von der Ikano Bank zwischengeschalteten zwischengeschalteter Stellen haftet die Ikano Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Ikano Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). Schadensersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zu- züglich Über- weisungsbetrag zuzüglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung Geltend- machung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Vorsatz Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat, sowie nicht für nicht autorisierte Überweisungen.

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Schadensersatz. Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann Mit Blick auf mögliche Schadensersatzansprüche ist die Situation nach der Kunde Rücktrittserklärung von der Ikano Bank einen SchadenSituation vor der Rücktrittserklärung zu unterscheiden. Nach der Rücktrittserklärung entsteht das beschriebene Rückabwicklungsverhältnis. Für die in ihm entstehenden Ansprüche gelten nach § 346 Abs. 4 BGB die allgemeinen Regeln. Wird die Rückgewähr aus Gründen, die der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht Rückgewährschuldner zu vertreten hat, unmöglich oder sonst beeinträchtigt, so schuldet der Rückgewährschuldner Schadensersatz nach Maßgabe der §§ 280 bis 283 BGB. Die Ikano Bank hat hierbei Für einen Untergang oder eine Verschlechterung vor der Erklärung des Rücktritts kommt nur ein Verschul- den, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenztin Verbindung mit § 241 Abs. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit 2 BGB in Betracht. Dabei kann man ein Verschulden im Umgang mit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen hat, und für den ZinsschadenSache nur annehmen, wenn der Kunde spätere Rückgewährsschuldner damit rechnen musste, dass es einen gegen ihn gerichteten Rückgewährsanspruch geben würde. Das ist beim vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrecht immer der Fall, beim gesetzlichen Rücktrittsrecht dagegen erst dann, wenn man Kenntnis vom Rücktrittsgrund erlangt. Beim vertraglich vorbehaltenen Rücktritt müssen die Vertragsbeteiligten damit rechnen, dass ein Rücktritt erfolgt. Das ist bei den gesetzlichen Rücktrittsrechten anders, da sie regelmäßig nur in solchen Fällen eingreifen, in denen es zu einer Störung des Vertragsprogramms kommt. Damit muss man nicht unbedingt rechnen. Aus diesem Grunde privilegiert ja auch das Gesetz den Rücktrittsschuldner eines gesetzlichen Rücktrittsrechts und zieht ihn schon zu Wertersatz nur heran, wenn er die Sorgfalt nicht beobachtet, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (§§ 346 Abs. 3 Nr. 3 und 347 Abs. 1 Satz 2 BGB). Eine Schadensersatzverpflichtung aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB kommt erst recht nicht in Betracht. Denn wer auf Grund eines Vertrages ohne Rücktrittsvorbehalt erworben hat, muss nicht mit einer Rückgewähr rechnen, bis der Grund für den Rücktritt festgestellt ist. Er kann deshalb nicht verpflichtet sein, sich über lange Zeit hinweg auf eine Rückgewährspflicht einzustellen und den empfangenen Gegenstand sorgfältig zu behandeln. Hier kommt ein echtes, eine Pflichtverletzung voraussetzendes Verschulden nicht in Betracht. Ein Schadensersatzanspruch scheidet deshalb vor Kenntnis des Rücktrittsgrundes aus. Nach der Kenntnis ist er zu einem sorgfältigen Umgang mit der ja eventuell zurückzugebenden Sache verpflichtet. Insoweit besteht auch kein Raum mehr für das Privileg des § 277 BGB. Das Privileg formuliert der Gesetzgeber nur mit Blick auf den Wertersatzanspruch. Danach ist dem Betroffenen vor Kenntnis des Rücktrittsgrundes auch ein Risiko behafteter Umgang mit dem Gegenstand erlaubt. Er darf zum Beispiel mit dem erworbenen Auto fahren. Erst wenn durch grob fahrlässigen Umgang mit dem Gegenstand eine Verschlechterung oder ein Untergang verursacht wird, darf der Rücktrittsberechtigte zwar immer noch zurücktreten; er muss aber Wertersatz leisten (§ 277 BGB). Ab der Kenntnis des Rücktrittsgrundes muss er bei jedem Verschulden Schadensersatz leisten. Durch Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft war der deutsche Gesetzgeber gehalten, für bestimmte Arten von Geschäften zwischen Unternehmern und Verbrauchern dem Verbraucher isteine Überlegungsfrist einzuräumen, innerhalb derer der Verbraucher sich von dem abgeschlossenen Vertrag durch Widerruf oder Rückgabe der Sache lossagen kann. Das gilt für Haustürgeschäfte, Verbraucherkredite, Geschäfte im Fernabsatz und andere Geschäfte. Die einschlägigen Regelungen finden sich inzwischen im BGB. Das gilt sowohl für die Fälle des Widerrufs und der Rückgabe (§§ 312, 312d, 485, 495, 503 BGB) wie für ihre (fristgerechte) Ausübung und ihre Folgen (§§ 355 bis 359 BGB). Für die Folgen ordnet § 357 Abs. 1 BGB die Anwendung der für den gesetzlichen Rücktritt geltenden Regelungen an. Abweichend von den Erstattungsansprüchen § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB muss der Verbraucher auch für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung Wertersatz leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Nummer 2.3.2 Textform auf diese Rechtsfolge und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 haben Kundeneine Möglichkeit, die keine Verbraucher sindsie zu vermeiden, bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach hingewiesen worden ist (§ 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (357 Abs. 3 Satz 1 BGB) und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Ikano Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Ikano Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). Schadensersatzansprüche Und das Privileg des Kunden sind § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BGB findet für den Verbraucher keine Anwendung, wenn er über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat (§ 357 Abs. 3 Satz 3 BGB). Der Grund für die Zurücknahme des Schutzniveaus liegt nicht im Unterschied von Verbrauchern zu anderen Abnehmern; der Höhe Grund liegt in der gegenüber normalen gesetzlichen Rücktrittsrechten anderen Ausgangslage. Den normalen gesetzlichen Rücktrittsrechten liegen regelmäßig Vertragsverletzungen der anderen Seite zugrunde. Über die Ausübung des Widerrufs entscheidet einzig und allein der Verbraucher nach auf den Überweisungsbetrag zu- züglich der von der Ikano Bank seinem Gutdünken. Es bestehen allerdings erhebliche Bedenken, ob die Zurücknahme des Schutzniveaus mit dem Europarecht vereinbar ist (vgl. dazu Wildemann in: jurisPK-BGB, § 357 Rdnr. 42). Eine weitere Besonderheit ist die Kostenregelung in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt§ 357 Abs. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen hat2 BGB.

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Samples: ruessmann.jura.uni-saarland.de

Schadensersatz. Bei nicht erfolgter erfolgter, fehlerhafter oder fehlerhafter verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern Stand: 25.05.2018 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- denVerschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes ei- genes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer Num- mer 2.3.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten erfolgten, fehlerhaft oder fehlerhaft verspätet ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht Auf- tragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches Gesetzbuchs (BGB) und ungerechtfertigter ungerecht- fertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprü- che nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt be- stimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden von der Ikano Bank zwischengeschalteten zwischengeschalteter Stellen haftet die Ikano Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Ikano Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). Schadensersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zu- züglich Über- weisungsbetrag zuzüglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung Geltend- machung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Vorsatz Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen übernommen hat, sowie nicht für nicht autorisierte Überweisungen.

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