Schadensersatz. (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2)Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten autorisier- ten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangenverlan- gen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden Ver- schulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Ver- halten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.nicht
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei einer nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausge- führten autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt den Ersatz eines hierdurch ent- stehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
(2)Die 2) Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach Absatz 1 auf den Lastschriftbetrag begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf 12.500 höchstens 12.500,– Euro je Zahlung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt Haftungsbeschränkungen gelten nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober grobe Fahrlässigkeit der Bank, – Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen SchadenErsatz des Schadens, der nicht bereits von Nummern Ziffern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten vertre- ten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten zwischenge- schalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro EUR begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Samples: Depotführung, Discount Agreement
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer erfolgten autorisierten Zahlung Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlungen oder bei einer nicht autorisierten Zahlung Zahlungen kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
(2)Die 2) Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach Absatz 1 auf den Lastschriftbetrag begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt Haftungsbeschränkungen gelten nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit grobe Fahr- lässigkeit der Bank, – Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr, Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern A. 2.6.1 und A. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes eige- nes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr, Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung Überweisung kann der Kunde von der Bank PayCenter einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.6.1 2.3.1 und 2.6.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank PayCenter die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank PayCenter hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank PayCenter und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2)Die Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – - für nicht autorisierte ZahlungenÜberweisungen, – - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BankPayCenters, – - für Gefahren, die die Bank PayCenter besonders übernommen hat, und – - für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen SchadenErsatz des Schadens, der nicht bereits von Nummern Ziffern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern B. 2.6.1 und B. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes eige- nes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern C. 2.6.1 und C. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes eige- nes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Schadensersatz. (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen dernBkaeinen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last SzteulrleLast fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2)Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hatübernommenuhnadt, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung Zah- lung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 2.5.1 und 2.6.2 2.5.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertretenver- treten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMit- verschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige betrags- mäßige Haftungsgrenze gilt nicht – ■ für nicht autorisierte Zahlungen, – ■ bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – ■ für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – ■ für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 10.6.1 und 2.6.2 10.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – ▪ bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – ▪ für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – ▪ für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher Geschäftskunde ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten vertre- ten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten zwischenge- schalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige betrags- mäßige Haftungsgrenze gilt nicht – ■ für nicht autorisierte Zahlungen, – ■ bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – ■ für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – ■ für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher Ver- braucher ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern B. 2.6.1 und B. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nichtgilticnht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung zruEdnetstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – Haftungsglrtennizcehtgi für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.,
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung Zah- lung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertretenver- treten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMit- verschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haftungs- grenze gilt nicht – ■ für nicht autorisierte Zahlungen, – ■ bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – ■ für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – ■ für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher Verbrau- cher ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei 2.3.3.1 Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 2.3.1 und 2.6.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2)Die .
2.3.3.2 Die Haftung nach Absatz 1 Nummer 2.3.3.1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – • für nicht autorisierte ZahlungenÜberweisungen, – • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – • für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann Zahlungkann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten ihwr izschengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den BaKnuknudnedden Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.,
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten autorisier- ten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten zwi- schengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.nicht
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung eines Lastschriftinkassoauftrages kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt den Ersatz des hierdurch ent- stehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist die Haftung der Bank für Schäden der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag begrenzt. (2)Die Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung nach Absatz 1 ist zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt Haftungsbeschränkungen gelten nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober grobe Fahrlässigkeit der Bank, – Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Samples: Lastschriftinkassovereinbarung
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies verlange.nDies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten schuldhaftesrhVaelten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro 12.500E,uro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – Haftungsgrenzilet ngicht für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.,
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Bkadnie Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens Secihnaedsens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2)Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 § 2 e) (1) und 2.6.2 § 2 e) (2) erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2)Die Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Schadensersatz. (1)Bei 1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern Xxxxxxx 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. .
(2)Die 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
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Samples: General Terms and Conditions