Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. 7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr. 7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung. 7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen 20.1 Für eine von TOI TOI & DIXI zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht, haftet TOI TOI & DIXI nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sofern nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet TOI TOI & DIXI nur, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für Mangelfolgeschäden haftet TOI TOI & DIXI nur, wenn die Verkäuferin dem Mangelfolgeschaden zugrundeliegende Pflichtverletzung auf Vorsatz oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
20.2 Soweit TOI TOI & DIXI kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet diese nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
20.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen 20.4 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen TOI TOI & DIXI aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
20.5 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden RegelungenZiff. 20.1 – 20.3 verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Vertragsgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind alle Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch TOI TOI & DIXI. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Vermiet Und Servicegeschäfte
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen 10.1 CONSALCO haftet für Schäden, die Verkäuferin auf einer vorsätzlichen oder ihre grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenztberuhen.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer 10.2 CONSALCO haftet weiterhin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.410.3 Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer einfach oder leicht fahrlässig begangenen unerlaubten Hand- lung eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von CONSALCO beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) verletzt, de- ren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen. Die Verkäuferin Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.4 CONSALCO haftet gegenüber dem Kunden nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über Xxxxxxx, die von einem Dritten gegenüber dem Kunden nach ausländischem Recht geltend gemacht werden und deren Geltendmachung mit den Grundsätzen des Deutschen Rechts (ordre public) offensichtlich unvereinbar ist. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung von „punitive damages“.
10.5 Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung einer Sache oder bei der Kennzeichnungeines Beschaffungsrisi- kos und die Haftung aus dem arglistigen Verschweigen eines Mangels.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
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Samples: Consulting Agreement
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen des NB aus diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung. Nicht unter Haftung des Betreibers fällt die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von persönliche gesetzliche Haftpflicht des NB. Bitte gewähltes Nutzungsrecht ankreuzen: NUTZUNGSENTGELT Erwachsene (Einmalzahlung)(2) 1.390,00(1) Euro/Jahr Kinder bis 12 Jahre Frei(6) Jugendliche (13 bis17 Jahre) 280,00 Euro/Jahr Jugendliche (18 bis 26 Jahre)(4) 420,00(1)Euro/Jahr Fernmitglied(5) HCP führen? ja nein 420,00(1)Euro/Jahr Eine Aufnahmegebühr wird nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossenerhoben. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen Alle Nutzungsentgelte verstehen sich für eine 18-Loch Golfanlage mit Übungseinrichtungen inkl. DGV-Ausweis und vorhersehbaren Schaden begrenztHandicap-führung. Alle Preise verstehen sich gemäß der derzeit gültigen Preisliste, inklusive anfallender Mehrwertsteuer. Nutzungs- entgelte werden per Lastschrift vom Konto des Nutzungsberechtigten eingezogen.
7.2(1) zuzüglich Verbandsbeiträge in Höhe von z. Zt. Schadensersatzansprüche gegen Euro 40,- jährlich
(2) bei unterjährigem Eintritt wird der Jahresbeitrag nach Anzahl der verbleibenden Monate berechnet
(3) wenn der monatliche Beitrag aufgrund eines nicht gedeckten Xxxxxx in mehr als zwei Fällen im Jahr nicht einziehbar ist, darf die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem JahrBetreibergesellschaft den Vertrag kündigen.
7.3(4) Auszubildende und Studenten bis max. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse 26. Jahre (jährliches Einreichen entsprechender Nachweise)
(5) Wohnsitz in 100 km Entfernung, inkl. DGV-Ausweis und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien Handicap-Führung, nachweisbar durch eine aktuelle Melde-Bescheinigung oder bei einer Verletzung eine Kopie des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.Personalausweises
7.4(6) ab dem 13. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über Lebensjahr wandelt sich die Beschaffenheit der Ware, insbesondere Mitgliedschaft automatisch in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.eine Jugendmitgliedschaft
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Samples: Nutzungsvertrag
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen 16.1. Schadenersatzansprüche, die Verkäuferin nicht unter Ziffer 16.2. fallen, müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem der AG, seine gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem AN in Textform geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach in Textform geltend gemacht wird. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
16.2. Schadenersatzansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel müssen innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Kaufsache oder ab Abnahme der Werkleistung gegenüber dem AN in Textform geltend gemacht werden.
16.3. Der AG ist ferner verpflichtet, dem AN unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadenverlauf und zur Schadenhöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
16.4. Der AN haftet bei Mangelfolgeschäden lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des AN.
16.5. Die Haftung des AN für Sach- und Vermögensschäden ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung Schadenverursachung durch die Verkäuferin einen gesetzlichen Vertreter oder ihre einen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden begrenztsowie auf die in Ziffer 16.7. genannten Höchstsummen beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für grobes Verschulden, bleibt unberührt.
7.216.6. Schadensersatzansprüche gegen Auch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei Haftung der Mitarbeiter des AN für Sach- und Vermögensschäden ist in den Fällen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3Schadenverursachung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden sowie die in Ziffer 14.8.7 genannten Höchstsummen beschränkt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der WareVermögensschäden, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnungfür grobes Verschulden, bleibt unberührt.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen Die BISS GmbH haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gleich aus welchem Rechtsgrund entsprechend der folgenden Bestimmungen:
a) Die Haftung für Schäden, die Verkäuferin von BISS GmbH oder ihre einem seiner Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. oder gesetzlichen Vertretern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
b) Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin Schäden an Leben, Körper oder ihre Erfüllungsgehilfen Gesundheit ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenztauch bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung der BISS GmbH oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen c) Unbegrenzt der Höhe nach ist die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem JahrHaftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden der BISS GmbH zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
7.3. d) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
e) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die BISS GmbH, wenn keiner der in den Ziffern a. – d. genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
f) Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden, auch die des Vermieters aus § 536a Absatz 1 BGB ausgeschlossen.
g) Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von BISS GmbH verschuldeten Datenverlust haftet diese der Höhe nach begrenzt auf die Kosten der Wiederherstellung, die bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haftenden Kunden entstanden wären.
h) Geht ein Dritter gegen den Kunden wegen einer Rechtsverletzung aus dem Produkt vor, gelten zudem vorrangig setzt dieser die Bestimmungen des ProdukthaftungsgesetzesBISS GmbH davon unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei Die zur Überprüfung der behaupteten Rechtverletzung notwendigen Unterlagen werden durch den vorstehenden RegelungenKunden übergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen 10.1 Der Lieferer haftet unbeschränkt • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, • für arglistig verschwiegene Mängel, • für die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossenLeben, Xxxx oder Gesundheit, • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie • bei Mängeln, für deren Ausbleiben er eine Garantie übernommen hat.
10.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Lieferer nur, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen Auch dann ist die Haftung der Schadensersatz auf den vertragstypischen und vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr10.3 Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
7.3. 10.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung Vertreter des Lebens, des Körpers oder der GesundheitLieferers.
7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über 10.5 Für die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der KennzeichnungVerjährung von Schadenersatzansprüchen wegen Sachmängeln gelten die Regelungen unter 8.3 und 8.4 entsprechend.
7.510.6 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt dem Lieferer unbenommen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschädenEin Mitverschulden liegt insbesondere vor, soweit wenn die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung Anweisungen des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt Lieferers wie z. B. die Geschäftsbedingungen zur Fernwartung nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitbeachtet werden.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
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Samples: Sales Contracts
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die 18.1 Unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.Schadensersatz ist, soweit es dabei auf Verschulden oder Vertretenmüssen ankommt, nach Maßgabe des Nachstehenden be- schränkt. Wir haften auf Schadensersatz aus verschuldensabhängiger Haf- tung bzw. Haftung, die von Vertretenmüssen abhängig ist, gleich aus wel- chem Rechtsgrund, nur(,)
7.2. Schadensersatzansprüche gegen a) wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsge- hilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben,
b) wenn wir Garantien abgegeben haben, für die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.Erfüllung dieser Ga- rantien im vereinbarten Umfange,
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer c) im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der GesundheitGe- sundheit,
d) bei der einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflich- ten. Vertragswesentliche Pflichten im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Pflichten, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver- trauen darf. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesent- licher Pflichten ist unsere Schadenersatzhaftung der Höhe nach be- grenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren und des vertragstypischen Schadens. Für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners we- gen Verzuges und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners statt der Leistung gilt die Haftungsbegrenzung nach Ziff. 6.5. Eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den Buchstaben a) bis d) nicht verbunden.
7.4. 18.2 Die Verkäuferin haftet nicht vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der KennzeichnungAnsprüche auf Er- satz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).
7.5. 18.3 Die Verjährungsfrist Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 18 gelten entsprechend für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschädendie Haftung unserer Mitarbeiter, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitleitenden Angestellten und Organe.
7.6. Sofern die Verkäuferin 18.4 Weitergehende gesetzliche oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- vertragliche Haftungsbeschränkungen oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungenweitergehende Haftungsbeschränkungen in diesen Lieferbedingun- gen bleiben unberührt.
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Samples: Lieferbedingungen
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche 8.1Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die Verkäuferin DEF, ihre Organe und gesetzlichen Vertreter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen (im Folgenden zusammenfassend: „DEF“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder aus unerlaubter Handlung (im Folgenden: „Schadensersatz- ansprüche“), sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin 8.2Dies gilt nicht, soweit DEF Vorsatz oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei einer der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4. Die Verkäuferin haftet 8.5Klarstellend halten die Parteien fest, dass der Lieferant nicht Erfüllungsgehilfe von DEF ist, da die Lieferung der Ware ausschließlich auf Geheiß des Kunden direkt durch den Lieferanten erfolgt. 8.6Schadensersatzansprüche gegen DEF aus vertraglichen Nebenpflichten verjähren nach sechs Monaten, in sonstigen Fällen wegen eines Mangels beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über Xxxxxxx, die Beschaffenheit der WareDEF vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen sowie für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Die Verjährungsfrist Ebenso gilt dies nicht für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitProdukthaftungsgesetz.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist Ausgenommen die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin nach dem Produkthaftungsgesetz oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder und der GesundheitGesundheit ist TPS GmbH im Rahmen dieses Vertrages und außervertraglich ohne Verzicht auf die gesetzlichen Voraussetzungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch bei Verletzung von Gewährleistungspflichten sowie im Falle des Verzuges.
7.42. Die Verkäuferin Der Kunde ist in erster Linie nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. IV zur Wahrnehmung eines Nacherfüllungsangebotes bzw. nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. VII zur Wahrnehmung der Gewährleistungs-Rechtsbehelfe verpflichtet und kann Schadensersatz nur wegen verbleibender Nachteile, in keinem Fall jedoch anstelle anderer Rechtsbehelfe verlangen.
3. TPS GmbH haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher und bei vorsätzlicher oder bei der Kennzeichnunggrob fahrlässiger Verletzung sonstiger dem Besteller gegenüber obliegender Pflichten.
7.54. Im Falle der Haftung ersetzt TPS GmbH unter Berücksichtigung der Grenzen nach dieser AGB den nachweisbaren Schaden des Bestellers in dem Umfang, wie er im Hinblick auf Schadenseintritt und Schadenshöhe für TPS GmbH bei Vertragsabschluss als Folge der Pflichtverletzung voraussehbar und für den Kunden nicht abwendbar war. Auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hat der Besteller TPS GmbH vor Vertragsabschluss schriftlich hinzuweisen.
5. Schadensersatz statt Leistung kann der Besteller ungeachtet der Einhaltung der gesetzlichen und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Bestimmungen nur verlangen, nachdem er zusätzlich TPS GmbH die Ablehnung der Leistung angedroht und bei ausbleibender Leistung diese gegenüber TPS GmbH innerhalb angemessener Frist nach Ablehnungsandrohung endgültig abgelehnt hat.
6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche vertragliche Ansprüche gilt gleichermaßen für außervertragliche Ansprüche des Kunden gegen TPS GmbH, die mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Soweit TPS GmbH nicht wegen Vorsatzes haftet oder der Anspruch des Bestellers nicht vorher verjährt ist, gilt für die Erhebung von Klagen auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschädeneine Ausschlussfrist von 6 Monaten, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunktbeginnend mit Ablehnung der Schadensersatzleistung.
7. Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung von TPS GmbH gelten auch für gesetzliche Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TPS GmbH.
8. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher und vertraglicher Ansprüche haftet der Besteller gegenüber TPS GmbH wie folgt:
a) Im Falle des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz rechtzeitigen Zahlungseinganges erstattet der Besteller die gesetzlichen Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Zinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz der GesundheitEuropäischen Zentralbank.
7.6. Sofern die Verkäuferin b) Vorbehaltlich des Nachweises des Kunden, dass ein Schaden nicht oder ihre Erfüllungsgehilfen nur in deutlich geringerer Höhe entstanden ist, ist TPS GmbH bei Abnahmeverzug oder vereinbartem, aber ausbleibendem Abruf der Leistung durch den Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haftenangemessener Nachfristsetzung berechtigt, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen ohne Nachweis Schadensersatz pauschal in Höhe von 15 % des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungenjeweiligen Lieferwertes zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin 9.1 Für eine von uns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertrags- pflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge geben und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vor- schriften, sofern nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Ver- treter oder ihre durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin vorsätzlich oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenztgrob fahrlässig verur- sacht worden ist.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr9.2 Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir nur für den typischer- weise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
7.3. 9.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr Haftung nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt nicht bei Haftung auch für Vorsatz sowie bei die Haf- tung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen 9.4 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche ge- gen uns aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
9.5 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden RegelungenZiff 9.1 bis 9.3 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
9.6 Die Haftungsbegrenzung dieser Ziff. 9 gilt auch gegenüber unseren Mitarbeitern.
9.7 Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
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Schadensersatz. 7.1 16.1. Der Haftungsausschluss gilt auch für Schadensersatzansprüche gegen des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Firma PRISM Events beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung Haftung der Firma PRISM Events ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten und Freelancer von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossenPRISM Events.
16.2. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Farbwechslern, computergesteuerten Leuchten, Mischpulten usw.) ohne Fachpersonal von PRISM Events wird grundsätzlich keine Haftung für die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Haftung auf den vertragstypischen Darlegungs- und vorhersehbaren Schaden begrenztBeweislast für Schadensgrund und -höhe.
7.216.3. Schadensersatzansprüche gegen Wird Material ohne Personal angemietet (Dry-Hire), hat der Mieter für die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der WareEinhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere in der Werbung UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder bei der KennzeichnungZweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle (siehe Gewährleistungsanspruch des Mieters) genannten Haftungsbeschränkungen.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen sind 1. Auf Schadensersatz haftet Sicolor – gleich aus wel- chem Rechtsgrund – bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossenVorsatz und grober Fahrläs- sigkeit. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.einfacher Fahrlässigkeit haftet Sicolor nur
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags- partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in die- sem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vor- hersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.42. Die Verkäuferin Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des ver- tragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ver- tragsstrafen von Vertragspartnern des Kunden zurück- gehen, sind für Sicolor in keinem Fall vorhersehbar o- der vertragstypisch in vorstehendem Sinn.
3. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenssachverhalt abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet Sicolor nur für etwaig damit verbundene Nachteile des Kunden, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
4. Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar o- der mittelbar im Zusammenhang mit der Kaufsache und deren Lieferung entstehen, sind im Übrigen ausge- schlossen soweit vorstehend nichts Abweichendes ge- regelt ist. Sicolor haftet insbesondere nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Fol- gen einer unsachgemäßen Änderung, Benutzung oder Behandlung des Kaufgegenstandes.
5. Die sich aus den vorstehenden Absätzen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Sicolor einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garan- tie für die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5Ware übernommen hat. Die Verjährungsfrist Das gleiche gilt für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr des Kunden nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitProdukthaftungsgesetz.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
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Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen 10.1 NM haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die Verkäuferin auf Vorsatz oder ihre grober Fahrlässigkeit, auch etwaiger Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Hiervon ab- weichend ist bei grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen die Haf- tung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NM, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlosseninsbesondere solche, deren Erfüllung Voraussetzung für die Erreichung des vom Kunden mit der Durchführung des Vertrags verfolgten Zwecks ist und auf deren Einhaltung der Kunde vernünftigerweise vertrauen darf. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen Hierbei ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren vor- hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung 10.3 NM haftet unbeschränkt nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleibt die zwingende Haftung von NM nach dem Produkthaftungsgesetz. Haftungsbeschränkungen nach Ziffern 10.1 oder 10.2 gelten dann nicht.
7.410.4 Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche ausge- schlossen. Die Verkäuferin haftet nicht Regelungen dieser Ziffer 10 gelten auch für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnungaußervertragliche Schadensersatzan- sprüche sowie zu Gunsten von Angestellten und anderen Erfüllungsgehilfen von NM.
7.510.5 Außer in den Fällen, in denen NM nach den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 10 un- beschränkt haftet, verjähren alle Mängelansprüche in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjäh- rungsbeginn. Das gilt auch für Mangelfolgeansprüche. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschädenim Fall eines Lieferre- gresses nach §§ 478, soweit die Verkäuferin für diese haftet, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitzwei Jahre.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei 10.6 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden RegelungenBedingungen dieser Ziffer 10 nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen des NB aus diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung. Nicht unter Haftung des Betreibers fällt die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von persönliche gesetzliche Haftpflicht des NB. Bitte gewähltes Nutzungsrecht ankreuzen: NUTZUNGSENTGELT Erwachsene (Einmalzahlung)(2) 1.188,00(1) Euro/Jahr (entspricht Euro 99,- mtl.) Kinder bis 12 Jahre Frei(6) Jugendliche (13 bis17 Jahre) 240,00 Euro/Jahr Jugendliche (18 bis 26 Jahre)(4) 357,00(1)Euro/Jahr Fernmitglied(5) HCP führen? ja nein 357,00(1)Euro/Jahr Eine Aufnahmegebühr wird nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossenerhoben. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen Alle Nutzungsentgelte verstehen sich für eine 18-Loch Golfanlage mit Übungseinrichtungen inkl. DGV-Ausweis und vorhersehbaren Schaden begrenztHandicap-führung. Alle Preise verstehen sich gemäß der derzeit gültigen Preisliste, inklusive anfallender Mehrwertsteuer. Nutzungs- entgelte werden per Lastschrift vom Konto des Nutzungsberechtigten eingezogen.
7.2(1) zuzüglich Verbandsbeiträge in Höhe von z. Zt. Schadensersatzansprüche gegen Euro 40,- jährlich
(2) bei unterjährigem Eintritt wird der Jahresbeitrag nach Anzahl der verbleibenden Monate berechnet
(3) wenn der monatliche Beitrag aufgrund eines nicht gedeckten Xxxxxx in mehr als zwei Fällen im Jahr nicht einziehbar ist, darf die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem JahrBetreibergesellschaft den Vertrag kündigen.
7.3(4) Auszubildende und Studenten bis max. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse 26. Jahre (jährliches Einreichen entsprechender Nachweise)
(5) Wohnsitz in 100 km Entfernung, inkl. DGV-Ausweis und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien Handicap-Führung, nachweisbar durch eine aktuelle Melde- Bescheinigung oder bei einer Verletzung eine Kopie des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.Personalausweises
7.4(6) ab dem 13. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über Lebensjahr wandelt sich die Beschaffenheit der Ware, insbesondere Mitgliedschaft automatisch in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.eine Jugendmitgliedschaft
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Samples: Nutzungsvertrag
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin 8.1 Für eine vom Lieferanten zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge geben und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermögli- chen, haftet der Lieferant nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haf- tet der Lieferant nur, wenn ein Schaden durch einen seiner gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin einen leitenden Er- füllungsgehilfen vorsätzlich oder ihre Erfüllungsgehilfen ist grob fahrlässig verursacht worden ist.
8.2 Soweit dem Lieferanten kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet dieser nur für den typischerweise ein- tretenden vorhersehbaren Schaden.
8.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Übernahme einer Garantie haftet der Lieferant nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
7.68.4 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
8.5 In jedem Fall und unabhängig vom Rechtsgrund sind Ansprüche auf den Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie Schadensersatzansprüche auf Grund einfacher Fahrlässigkeit gegen den Lieferanten ausgeschlossen. Sofern Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Män- geln, die Verkäuferin der Lieferant arglistig verschwiegen oder ihre Erfüllungsgehilfen deren Abwesenheit der Lieferant garantiert hat, sowie bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- Personen- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich Sachschäden ge- haftet wird; in diesen Fällen haftet der Lieferant unbeschränkt.
8.6 Schadensersatzansprüche nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden RegelungenZiff. 8.1 bis 8.3 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen 16.1. Schadenersatzansprüche, die Verkäuferin nicht unter Ziffer 16.2. fallen, müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem der AG, seine gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem AN in Textform geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach in Textform geltend gemacht wird. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
16.2. Schadenersatzansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel müssen innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Kaufsache oder ab Abnahme der Werkleistung gegenüber dem AN in Textform geltend gemacht werden.
16.3. Der AG ist ferner verpflichtet, dem AN unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadenverlauf und zur Schadenhöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
16.4. Der AN haftet bei Mangelfolgeschäden lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des AN.
16.5. Die Haftung des AN für Sach- und Vermögensschäden ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung Schadenverursachung durch die Verkäuferin einen gesetzlichen Vertreter oder ihre einen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden begrenztsowie auf die in Ziffer 16.7. genannten Höchstsummen beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für grobes Verschulden, bleibt unberührt.
7.216.6. Schadensersatzansprüche gegen Auch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei Haftung der Mitarbeiter des AN für Sach- und Vermögensschäden ist in den Fällen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem JahrSchadenverursachung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden sowie die in Ziffer 14.8.7 genannten Höchstsummen beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für grobes Verschulden, bleibt unberührt.
7.316.7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht Höchstsummen betragen:
a. 5.000.000,00 € bei einer Verletzung von Garantien Sachschäden
b. 5.000.000,00 € bei Personenschäden
c. 5.000.000,00 € bei Vermögensschäden inklusive bei infolge Schlüsselverlustes entstandenen Schäden für den Austausch oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Umbau der Gesundheit.
7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.Xxxxxxxxxxxxx
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin 9.1 Für eine von uns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge geben und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder ihre durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin vorsätzlich oder ihre Erfüllungsgehilfen ist grob fahrlässig verursacht worden ist.
9.2 Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen 9.4 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen uns aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
9.5 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden RegelungenZiff 9.1 bis 9.3 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
9.6 Die Haftungsbegrenzung dieser Ziff. 9 gilt auch gegenüber unseren Mitarbeitern. Seite10
9.7 Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. EORI XX000000000000000 Bank Commerzbank AG, Ulm Bank HRB-Nr. HRB 720366, Amtsgericht Freiburg UST-Id-Nr. DE811581118 SWIFT XXXXXXXXXXX Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx Xxxxx
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Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen 16.1. Schadenersatzansprüche, die Verkäuferin nicht unter Ziffer 16.2. fallen, müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem der AG, seine gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem AN in Textform geltend ge- macht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt wer- den, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach in Textform geltend gemacht wird. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist gel- tend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
16.2. Schadenersatzansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel müssen innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Kaufsache oder ab Abnahme der Werkleistung gegenüber dem AN in Textform geltend gemacht werden.
16.3. Der AG ist ferner verpflichtet, dem AN unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadenverlauf und zur Schadenhöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
16.4. Der AN haftet bei Mangelfolgeschäden lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des AN.
16.5. Die Haftung des AN für Sach- und Vermögensschäden ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung Schadenverursachung durch die Verkäuferin einen gesetzlichen Vertreter oder ihre einen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden begrenztsowie auf die in Ziffer 16.7. genannten Höchstsummen beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für grobes Verschulden, bleibt unberührt.
7.216.6. Schadensersatzansprüche gegen Auch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei Haftung der Mitarbeiter des AN für Sach- und Vermögensschäden ist in den Fällen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem JahrSchadenverursachung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden sowie die in Ziffer 14.8.7 genannten Höchstsummen beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für grobes Verschulden, bleibt unberührt.
7.316.7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht Höchstsummen betragen:
a. 000.000 € bei einer Verletzung von Garantien Sachschäden
b. 00.000 € bei Vermögensschäden
c. 00.000 € bei infolge Schlüsselverlustes entstandenen Schäden für den Austausch oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.Umbau
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Samples: General Terms and Conditions
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen 19.1 Für eine von TOI TOI & DIXI zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht, haftet TOI TOI & DIXI nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sofern nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für alle übrigen Pflichtverlet zungen haftet TOI TOI & DIXI nur, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für Mangelfolgeschäden haftet TOI TOI & DIXI nur, wenn die Verkäuferin dem Mangelfolgeschaden zugrundeliegende Pflichtverletzung auf Vorsatz oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
19.2 Soweit TOI TOI & DIXI kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet diese nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
19.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen 19.4 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen TOI TOI & DIXI aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
19.5 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden RegelungenZiff 19.1 – 19.3 verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Vertragsgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind alle Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch TOI TOI & DIXI. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen des NB aus diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung. Nicht unter Haftung des Betreibers fällt die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von persönliche gesetzliche Haftpflicht des NB. Bitte gewähltes Nutzungsrecht ankreuzen: NUTZUNGSENTGELT Erwachsene 1.790,00 Euro/Jahr(1) ab 01.01.2023: 2.100,00 EUR/Jahr(1) Kind bis 18 Jahre (gilt nur mit Elternmitgliedschaft) 360,00 Euro/Jahr ab 01.01.2023: 420,00 EUR/Jahr Eine Aufnahmegebühr wird nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossenerhoben. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen Alle Nutzungsentgelte verstehen sich für eine 45-Loch Golfanlage mit Übungseinrichtungen inkl. DGV-Ausweis und vorhersehbaren Schaden begrenztHandicap-führung. Alle Preise verstehen sich gemäß der derzeit gültigen Preisliste, inklusive anfallender Mehrwertsteuer. Nutzungsentgelte werden per Lastschrift vom Konto des Nutzungsberechtigten eingezogen.
7.2(1) zuzüglich Verbandsbeiträge in Höhe von z. Zt. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin Euro 40,- jährlich
(2) Wohnsitz in 100 km Entfernung, inkl. DGV-Ausweis und Handicap-Führung, nachweisbar durch eine aktuelle Melde-Bescheinigung oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung eine Kopie des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.Personalausweises
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Samples: Resort Nutzungsvertrag
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen10.1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung leichter Fahrlässigkeit haftet NEVARIS Bausoftware GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflich- ten) auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren nach der Art der Warenleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, be- grenzt auf höchstens 5 % der Nettojahresmiete; weiters bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der NEVARIS Bausoftware GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungs- begrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der NEVARIS Bausoftware GmbH gilt. Die Haf- tungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung der NEVARIS Bausoftware GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.410.2. Die Verkäuferin haftet Frist für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Mängeln der gelieferten Waren beträgt 12 Mo- nate. Dies gilt nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über Mängel, die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der KennzeichnungNEVARIS Bausoftware GmbH arglistig verschwiegen hat.
7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
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Samples: Nutzungs Und Mietbedingungen
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen 17.1 Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechts- grund, nur • wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfül- lungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben; • wenn wir Garantien abgegeben haben, für die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr.
7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Erfüllung die- ser Garantien oder bei einer im vereinbarten Umfang; • Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder und der Gesundheit; • in den Fällen sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz, Umwelthaftpflichtgesetz etc.) sowie in den Fällen der Halterhaftung nach dem Straßenver- kehrsgesetz, • bei der einfach fahrlässigen Verletzung anderer vertrags- wesentlicher Pflichten als der Pflicht zur Lieferung einer sachmängelfreien Sache oder Erbringung einer sachmän- gelfreien Werkleistung nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 17.2.
7.417.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflich- ten ist unsere Schadensersatzhaftung der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens. Die Verkäuferin haftet Haftung für jegliche darüber hinausgehende Folgeschäden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist ver- pflichtet, uns vor Vertragsschluss schriftlich auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadens- höhen hinzuweisen. Diese Haftungserleichterung gilt nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnungden sonstigen in Ziff. 17.1 genannten Fällen (1. bis 4. Spiegelstrich).
7.5. 17.3 Die Verjährungsfrist Bestimmungen dieser Lieferbedingungen für Mängelansprüche Schadens- ersatz gelten entsprechend für Ansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitErsatz vergeblicher Aufwendungen.
7.6. Sofern die Verkäuferin 17.4 Weitergehende gesetzliche Haftungsbeschränkungen und weitergehende Haftungsbeschränkungen in diesen Lieferbedin- gungen oder ihre Erfüllungsgehilfen nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haftenVertrags- partner bleiben unberührt; soweit solche Haftungsbeschränkun- gen reichen, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungenhaften wir nicht.
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