Common use of Schadensersatz Clause in Contracts

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung autorisier- ten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 den Nummern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangenverlan- gen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden Ver- schulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Ver- halten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Überwei- sung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen SchadenErsatz des Schadens, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 den Ziffern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung Pflicht- verletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten zwischenge- schalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Nummern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.fidor.de, www.fidor.de, www.fidor.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen SchadenErsatz des Schadens, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Ziffern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten vertre- ten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten von ihr zwischenge- schalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.al-h.de, www.fonds-super-markt.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 den Nummern A. 2.6.1 und 2.3.2 A. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes eige- nes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.scharnhauserbank.de, www.vrbank-hg.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Ziffern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.metzler.com

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter ,fehlerhafter oder fehlerhafter verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Nummern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: konto.biw-bank.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zah- lung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Nummern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hatver- treten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMit- verschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: czyborra.com

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Nummern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nichtgilticnht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung zruEdnetstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.fidor.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank Sparkasse einen Schaden, der nicht bereits von Nummer den Num- mern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank Sparkasse die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank Sparkasse hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche we- sentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank Sparkasse und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.taunussparkasse.de

Schadensersatz. (1) 2.3.3.1 Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.renault-bank-direkt.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Über- weisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung Pflichtver- letzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer ei- ner zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten zwischenge- schalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Um- fang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: czyborra.com

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zah- lung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Nummern 2.5.1 und 2.3.2 2.5.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hatver- treten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMit- verschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: czyborra.com

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht Zahlung odeirnebreinicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Nummern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitveurlsdcehns, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.fidor.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Nnum2.m6.e1r und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.,

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Samples: www.fidor.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank Sparkasse einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 den Nummern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank Sparkasse die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank Sparkasse hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes schuldhaf- tes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank Sparkasse und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.taunussparkasse.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann Zahlungkann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Nummern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten von ihwr izschengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den BaKnuknudnedden Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.fidor.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 den Nummern B. 2.6.1 und 2.3.2 B. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes eige- nes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.scharnhauserbank.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 den Nummern B. 2.6.1 und 2.3.2 B. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.vrbank-hg.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Nummern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten vertre- ten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten von ihr zwischenge- schalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 den Nummern C. 2.6.1 und 2.3.2 C. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes eige- nes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.vrbank-hg.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen SchadenErsatz des Schadens, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Ziffern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: fondsvermittlung24.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Xxxxxxx 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Nummern 10.6.1 und 2.3.2 10.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer den Ziffern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten zwischengeschal- teten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung autorisier- ten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 den Nummern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten von ihr zwi- schengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.consorsbank.de

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 Nummern 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies verlange.nDies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten schuldhaftesrhVaelten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer den Ziffern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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