Verjährungsfrist. Ansprüche nach dieser Ziffer verjähren in 12 Monaten, mit der Maßgabe, dass für Ansprüche nach Ziffer 9.1 und 9.6 die gesetzliche Verjährungsfrist gilt.
Verjährungsfrist. 15.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen der Mängel der Lieferungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr, soweit es sich nicht um die Lieferung gebrauchter Sachen handelt. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerk oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.
15.2 Soweit Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung gebrauchter Waren bestehen, werden diese ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 428 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke), dort gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr.
15.3 Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 geltend auch für sämtliche Schadenersatzansprüche gegen Rössle, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadenersatzansprüche jeder Art gegen Rössle bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Absatz 1, Satz 1.
15.4 Die Verjährungsfrist nach Absatz 1 und Absatz 2 geltend mit folgender Maßgabe: – Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes, – Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn Rössle den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit Rössle eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferungen übernommen hat. Hat Rössle einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Absatz 1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden. – Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
15.5 Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung. Sofern eine Werkleistung erbracht wird, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme.
15.6 Soweit nichts ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
15.7 Eine Änderung der B...
Verjährungsfrist. Hemmung der Verjährung
Verjährungsfrist. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis er- langt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Verjährungsfrist. Für die Verjährungsfrist gilt entsprechend Ziffer 9.6.4, mit der Maßgabe, dass für Ansprüche nach Ziffer 10.1 die gesetzliche Verjährungsfrist gilt.
Verjährungsfrist. Die Verjährung beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn mit Ausnahme der unter Ziffer XII. Nr. 3, Ziffer XIII. Nr. 2. und Ziffer XIV. Nr. 2 genannten Ansprüche.
Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Schuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an.
Verjährungsfrist. Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Programme. Dies gilt nicht im Falle von Xxxx. 5.11. use of the contract software by the CLIENT. Within reasonable limits, the CLIENT commits itself to support Aiio during the audit procedures (e.g. activating the Webanalytics-reports of SharePoint at least two weeks before the audit) and allow Aiio sufficient access to necessary information. Aiio commits itself to keep the audit results confidential. Any usage exceeding the contractual agreement needs to be recompensated by the CLIENT within 30 day upon receipt of a written request. In case payment is not effected Aiio has the right to terminate the software licenses and this contract extraordinarily. The CLIENT agrees to not hold Aiio liable for any costs arising during the support of an audit by the CLIENT.
Verjährungsfrist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgastes oder wegen Verlust oder Beschädigung von Gepäck verjähren in zwei Jahren. Dabei kann der Beginn der Verjährungsfrist je nach Anspruch variieren.
Verjährungsfrist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Tod oder Körperverletzung eines Reisenden oder wegen Verlust oder Beschädigung von Gepäck verjähren in zwei Jahren.