Scheckeinlösung. Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbu- chung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über eine Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind einge- löst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt an die Abrechnungsstelle zurückgegeben werden (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“). Im Übrigen gelten die „Bedingungen für den Scheckverkehr“.
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Scheckeinlösung. Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbu- chung Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme Vor- nahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelösteinge- löst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über eine Abrechnungsstelle der Bundesbank einer Landeszentralbank vorgelegt werden, sind einge- lösteingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank Landeszentralbank festgesetzten Zeitpunkt an die Abrechnungsstelle zurückgegeben werden (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“). Im Übrigen gelten die „Bedingungen für den Scheckverkehr“.
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