Schlussabrechnung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit gemäß Xxxxxx 18 gilt Folgendes: 17.1 Das. Das Restwertrisiko wird von Mobility Concept getragen. 17.2 Hat der Kunde die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Kunden für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Hinsichtlich der Mehrkilometer handelt es sich dabei um eine Freigrenze, hinsichtlich der Minderkilometer dagegen um einen Freibetrag; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Vertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden, bei einer Minderleistung von 2.000 km keine Vergütung erfolgt und bei einer Minderleistung von 3.000 km nur 500 km vergütet werden. 17.3 Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 18.5 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Kunde zum Ausgleich verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Zusatzleistung „Rückgabeschutz“ abgeschlossen und die unter Xxxxxx Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. genannten Voraussetzungen liegen vor. Zur Ermittlung ob das Fahrzeug im Wert gemindert ist und welcher Minderwert vom Kunden auszugleichen ist, beauftragt Mobility Concept ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit einem Gutachten. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 100,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 119,00 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen.
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Samples: Leasing Agreement
Schlussabrechnung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit Leasingzeit gemäß Xxxxxx Ziffer 18 gilt Folgendes:
17.1 Das. Das Restwertrisiko wird von Mobility Concept getragen.getragen.
17.2 Hat der Kunde die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Kunden für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Hinsichtlich der Mehrkilometer handelt es sich dabei um eine Freigrenze, hinsichtlich der Minderkilometer dagegen um einen Freibetrag; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Vertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden, bei einer Minderleistung von 2.000 km keine Vergütung erfolgt und bei einer Minderleistung von 3.000 km nur 500 km vergütet werden. Die vorstehende Regelung gilt, es sei denn es wird in Textform etwas anderes vereinbart.
17.3 Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 18.5 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Kunde zum Ausgleich verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Zusatzleistung unter Ziffer 24 „Rückgabeschutz“ abgeschlossen und die unter Xxxxxx Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. genannten Voraussetzungen liegen vor. Zur Ermittlung Ermittlung, ob das Fahrzeug im Wert gemindert ist und welcher Minderwert vom Kunden auszugleichen ist, beauftragt Mobility Concept ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit einem Gutachten. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 100,00 130,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 119,00 154,70 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen.
17.4 Der Kunde hat den Gutachtertermin zur Fahrzeugrückgabe selbst zu terminieren und ist verpflichtet Ort und Zeitpunkt dieses Termins spätestens eine Woche vor diesem Termin schriftlich der Mobility Concept per E-Mail an xxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung des Termins schuldet der Kunde, sofern er die Nichteinhaltung zu vertreten hat, Mobility Concept eine Bearbeitungsgebühr für die logistischen Aufwände der Fahrzeugabholung in Höhe von 50,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 59,50 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
17.5 [Für Option Spar-Finanzierung] Zusätzlich zu den Ziffern 17.1– 17.4 gilt Folgendes: Übt der Kunde die Kaufoption nicht aus, kommt kein Kaufvertrag zustande. Die Zahlung der Schlussrate erfolgt gemäß Ziffer 5.3.
17.6 [Für Option Vario-Finanzierung] Zusätzlich zu den Ziffern 17.1– 17.4 gilt Folgendes: Übt der Kunde die Rückgabeoption aus, kommt kein Kaufvertrag zustande und eine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises am regulären Ende der Leasingzeit entsteht nicht. Der Kunde hat jedoch bei Ausübung der Rückgabeoption die vertraglich vereinbarte Schlussrate einmalig zu entrichten. Die Höhe der Schlussrate ist im Vertrag gesondert ausgewiesen. Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Seite 8 von 16 Grxxxxxxxx Xxx 00 Xnternet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 82000 Xxxxxxxxxxx Xeschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxx (CEO) Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Phone +00 00 000000 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht
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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag
Schlussabrechnung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit gemäß Xxxxxx 18 gilt Folgendesfolgendes:
17.1 Das. Das Restwertrisiko wird von Mobility Concept getragen.
17.2 Hat der Kunde die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Kunden für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Hinsichtlich der Mehrkilometer handelt es sich dabei um eine Freigrenze, hinsichtlich der Minderkilometer dagegen um einen Freibetrag; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Vertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Mobility Concept GmbH, Xxxxxxxxxx Xxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx Stand 06/2020 Rechnung gestellt werden, bei einer Minderleistung von 2.000 km keine Vergütung erfolgt und bei einer Minderleistung von 3.000 km nur 500 km vergütet werden.
17.3 Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 18.5 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Kunde zum Ausgleich verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Zusatzleistung „Rückgabeschutz“ abgeschlossen und die unter Xxxxxx Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Ziffer 22 genannten Voraussetzungen liegen vor. Zur Ermittlung ob das Fahrzeug im Wert gemindert ist und welcher Minderwert vom Kunden auszugleichen ist, beauftragt Mobility Concept ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit einem Gutachten. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 100,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 119,00 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen.
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Samples: Leasing Agreement
Schlussabrechnung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit Leasingzeit gemäß Xxxxxx Ziffer 18 gilt Folgendes:
17.1 Das. Das Restwertrisiko wird von Mobility Concept getragen.getragen.
17.2 Hat der Kunde die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Kunden für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Hinsichtlich der Mehrkilometer handelt es sich dabei um eine Freigrenze, hinsichtlich der Minderkilometer dagegen um einen Freibetrag; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Vertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden, bei einer Minderleistung von 2.000 km keine Vergütung erfolgt und bei einer Minderleistung von 3.000 km nur 500 km vergütet werden. Die vorstehende Regelung gilt, es sei denn es wird in Textform etwas anderes vereinbart.
17.3 Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 18.5 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Kunde zum Ausgleich verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Zusatzleistung unter Ziffer 24 „Rückgabeschutz“ abgeschlossen und die unter Xxxxxx Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. genannten Voraussetzungen liegen vor. Zur Ermittlung Ermittlung, ob das Fahrzeug im Wert gemindert ist und welcher Minderwert vom Kunden auszugleichen ist, beauftragt Mobility Concept ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit einem Gutachten. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 100,00 130,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 119,00 154,70 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen.
17.4 Der Kunde hat den Gutachtertermin zur Fahrzeugrückgabe selbst zu terminieren und ist verpflichtet Ort und Zeitpunkt dieses Termins spätestens eine Woche vor diesem Termin schriftlich der Mobility Concept per E-Mail an xxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung des Termins schuldet der Kunde, sofern er die Nichteinhaltung zu vertreten hat, Mobility Concept eine Bearbeitungsgebühr für die logistischen Aufwände der Fahrzeugabholung in Höhe von 50,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 59,50 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
17.5 [Für Option Spar-Finanzierung] Zusätzlich zu den Ziffern 17.1– 17.4 gilt Folgendes: Übt der Kunde die Kaufoption nicht aus, kommt kein Kaufvertrag zustande. Die Zahlung der Schlussrate erfolgt gemäß Ziffer 5.3.
17.6 [Für Option Vario-Finanzierung] Zusätzlich zu den Ziffern 17.1– 17.4 gilt Folgendes: Übt der Kunde die Rückgabeoption aus, kommt kein Kaufvertrag zustande und eine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises am regulären Ende der Leasingzeit entsteht nicht. Der Kunde hat jedoch bei Ausübung der Rückgabeoption die vertraglich vereinbarte Schlussrate einmalig zu entrichten. Die Höhe der Schlussrate ist im Vertrag gesondert ausgewiesen.
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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag
Schlussabrechnung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit Leasingzeit gemäß Xxxxxx 18 Ziffer 17 gilt Folgendesfolgendes:
17.1 Das. 16.1 Das Restwertrisiko wird von Mobility Concept getragen.
17.2 16.2 Hat der Kunde die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Kunden für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Hinsichtlich der Mehrkilometer handelt es sich dabei um eine Freigrenze, hinsichtlich der Minderkilometer dagegen um einen Freibetrag; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Vertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden, bei einer Minderleistung von 2.000 km keine Vergütung erfolgt und bei einer Minderleistung von 3.000 km nur 500 km vergütet werden.
17.3 16.3 Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 18.5 17.5 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Kunde zum Ausgleich verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Zusatzleistung „Rückgabeschutz“ abgeschlossen und die unter Xxxxxx Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. genannten Voraussetzungen liegen vor. Zur Ermittlung ob das Fahrzeug im Wert gemindert ist und welcher Minderwert vom Kunden auszugleichen ist, beauftragt Mobility Concept ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen Sachverständigen- unternehmen mit einem Gutachten. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 100,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 119,00 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen.
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Samples: Leasing Agreement
Schlussabrechnung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit Leasingzeit gemäß Xxxxxx Ziffer 18 gilt Folgendes:
17.1 Das. Das Restwertrisiko wird von Mobility Concept getragen.
17.2 Hat der Kunde die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Kunden für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Hinsichtlich der Mehrkilometer handelt es sich dabei um eine Freigrenze, hinsichtlich der Minderkilometer dagegen um einen Freibetrag; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Vertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden, bei einer Minderleistung von 2.000 km keine Vergütung erfolgt und bei einer Minderleistung von 3.000 km nur 500 km vergütet werden. Die vorstehende Regelung gilt, es sei denn es wird in Textform etwas anderes vereinbart.
17.3 Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 18.5 19.5 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Kunde zum Ausgleich verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Zusatzleistung unter Ziffer 24 „Rückgabeschutz“ abgeschlossen und die unter Xxxxxx Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. genannten Voraussetzungen liegen vor. Zur Ermittlung ob das Fahrzeug im Wert gemindert ist und welcher Minderwert vom Kunden auszugleichen ist, beauftragt Mobility Concept ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit einem Gutachten. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 100,00 130,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 119,00 154,70 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen.
17.4 Der Kunde hat den Gutachtertermin zur Fahrzeugrückgabe selbst zu terminieren und ist verpflichtet Ort und Zeitpunkt dieses Termins spätestens eine Woche vor diesem Termin schriftlich der Mobility Concept per E-Mail an xxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung des Termins schuldet der Kunde, sofern er die Nichteinhaltung zu vertreten hat, Mobility Concept eine Bearbeitungsgebühr für die logistischen Aufwände der Fahrzeugabholung in Höhe von 50,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 59,50 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
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Samples: Leasing Agreement
Schlussabrechnung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit Leasingzeit gemäß Xxxxxx Ziffer 18 gilt Folgendes:
17.1 Das. Das Restwertrisiko wird von Mobility Concept getragen.getragen.
17.2 Hat der Kunde die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Kunden für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Hinsichtlich der Mehrkilometer handelt es sich dabei um eine Freigrenze, hinsichtlich der Minderkilometer dagegen um einen Freibetrag; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Vertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden, bei einer Minderleistung von 2.000 km keine Vergütung erfolgt und bei einer Minderleistung von 3.000 km nur 500 km vergütet werden. Die vorstehende Regelung gilt, es sei denn es wird in Textform etwas anderes vereinbart.
17.3 Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 18.5 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Kunde zum Ausgleich verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Zusatzleistung unter Ziffer 24 „Rückgabeschutz“ abgeschlossen und die unter Xxxxxx Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. genannten Voraussetzungen liegen vor. Zur Ermittlung Ermittlung, ob das Fahrzeug im Wert gemindert ist und welcher Minderwert vom Kunden auszugleichen ist, beauftragt Mobility Concept ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit einem Gutachten. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 100,00 130,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 119,00 154,70 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen.
17.4 Der Kunde hat den Gutachtertermin zur Fahrzeugrückgabe selbst zu terminieren und ist verpflichtet Ort und Zeitpunkt dieses Termins spätestens eine Woche vor diesem Termin schriftlich der Mobility Concept per E-Mail an xxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung des Termins schuldet der Kunde, sofern er die Nichteinhaltung zu vertreten hat, Mobility Concept eine Bearbeitungsgebühr für die logistischen Aufwände der Fahrzeugabholung in Höhe von 50,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 59,50 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
17.5 [Für Option Spar-Finanzierung] Zusätzlich zu den Ziffern 17.1– 17.4 gilt Folgendes: Übt der Kunde die Kaufoption nicht aus, kommt kein Kaufvertrag zustande. Die Zahlung der Schlussrate erfolgt gemäß Ziffer 5.3.
17.6 [Für Option Vario-Finanzierung] Zusätzlich zu den Ziffern 17.1– 17.4 gilt Folgendes: Übt der Kunde die Rückgabeoption aus, kommt kein Kaufvertrag zustande und eine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises am regulären Ende der Leasingzeit entsteht nicht. Der Kunde hat jedoch bei Ausübung der Rückgabeoption die vertraglich vereinbarte Schlussrate einmalig zu entrichten. Die Höhe der Schlussrate ist im Vertrag gesondert ausgewiesen. Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Seite 8 von 16 Xxxxxxxxxx Xxx 00 Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 X-00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxx (CEO) Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Telefon: +00 00 00 000 - 0 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht Telefax: + 49 89 63 266 -266 Xxxxxxx Xxxx XXXXX (BIC): XXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Stand: Januar 2023
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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag
Schlussabrechnung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit Leasingzeit gemäß Xxxxxx Ziffer 18 gilt Folgendes:
17.1 Das. Das Restwertrisiko wird von Mobility Concept getragen.getragen.
17.2 Hat der Kunde die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Kunden für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Hinsichtlich der Mehrkilometer handelt es sich dabei um eine Freigrenze, hinsichtlich der Minderkilometer dagegen um einen Freibetrag; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Vertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden, bei einer Minderleistung von 2.000 km keine Vergütung erfolgt und bei einer Minderleistung von 3.000 km nur 500 km vergütet werden. Die vorstehende Regelung gilt, es sei denn es wird in Textform etwas anderes vereinbart.
17.3 Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 18.5 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Kunde zum Ausgleich verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Zusatzleistung unter Ziffer 24 „Rückgabeschutz“ abgeschlossen und die unter Xxxxxx Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. genannten Voraussetzungen liegen vor. Zur Ermittlung Ermittlung, ob das Fahrzeug im Wert gemindert ist und welcher Minderwert vom Kunden auszugleichen ist, beauftragt Mobility Concept ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit einem Gutachten. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 100,00 130,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 119,00 154,70 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen.
17.4 Der Kunde hat den Gutachtertermin zur Fahrzeugrückgabe selbst zu terminieren und ist verpflichtet Ort und Zeitpunkt dieses Termins spätestens eine Woche vor diesem Termin schriftlich der Mobility Concept per E-Mail an xxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung des Termins schuldet der Kunde, sofern er die Nichteinhaltung zu vertreten hat, Mobility Concept eine Bearbeitungsgebühr für die logistischen Aufwände der Fahrzeugabholung in Höhe von 50,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 59,50 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
17.5 [Für Option Spar-Finanzierung] Zusätzlich zu den Ziffern 17.1– 17.4 gilt Folgendes: Übt der Kunde die Kaufoption nicht aus, kommt kein Kaufvertrag zustande. Die Zahlung der Schlussrate erfolgt gemäß Ziffer 5.3.
17.6 [Für Option Vario-Finanzierung] Zusätzlich zu den Ziffern 17.1– 17.4 gilt Folgendes: Übt der Kunde die Rückgabeoption aus, kommt kein Kaufvertrag zustande und eine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises am regulären Ende der Leasingzeit entsteht nicht. Der Kunde hat jedoch bei Ausübung der Rückgabeoption die vertraglich vereinbarte Schlussrate einmalig zu entrichten. Die Höhe der Schlussrate ist im Vertrag gesondert ausgewiesen. Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Seite 8 von 16 Xxxxxxxxxx Xxx 00 Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 X-00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxx (CEO) Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Telefon: +00 00 00 000 - 0 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht Telefax: + 49 89 63 266 -266 Xxxxxxx Xxxx XXXXX (BIC): XXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Stand: Juli 2022
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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag