Common use of Schlussabrechnung Clause in Contracts

Schlussabrechnung. 16.1. Die finanzielle Abwicklung nach Ablauf der Leasingzeit unterscheidet sich je nachdem, ob der Leasingnehmer das Restwertrisiko übernommen hat (Ziffer 16.2, 16.3) oder einen Kilometervertrag mit Restwertrisiko bei Allane (Ziffer 16.4) abgeschlossen hat, ggf. ergänzt durch eine Rückgabepauschale (Ziffer 16.5). 16.2. Hat der Leasingnehmer das Restwert-Risiko übernommen, so ist er nach Ab- lauf der Leasingzeit verpflichtet, das Fahrzeug zum vertraglich festgelegten Restwert zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von Xxxxxx zu kaufen, wenn Xxxxxx dies verlangt (Andienungsrecht). Mit Ausübung des Andienungs- rechtes ist der Kaufvertrag geschlossen und der Kaufpreis fällig. Beim Vertrag mit Andienungsrecht entfällt die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Herausgabe des Leasingfahrzeuges, falls Xxxxxx Xxxxxxxx von seinem Andienungsrecht macht. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sach- und Rechtsmängel, bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB mit einer zeitlich auf 1 Jahr begrenzten Haftung für Sach- und Rechts- mängel. Die Haftung von Xxxxxx gemäß Ziffer 18. bleibt unberührt. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Leasingnehmer das Fahrzeug anzudienen oder von dem Andienungsrecht vor Rückgabe des Fahrzeuges Gebrauch zu machen. Allane kann das Leasingfahrzeug auch anderweitig veräußern 16.3. Macht Xxxxxx von seinem Andienungsrecht keinen Gebrauch, gilt folgende Regelung: Der vom Leasingnehmer garantierte Restwert wird mit dem von einem unabhängigen Sachverständigenunternehmen ermittelten Netto- Händlereinkaufswert verglichen. Die Auswahl und Vergütung des Sachver- ständigen obliegt Xxxxxx. Durch dieses Gutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Vom Mehrerlös aus der Gegenüberstellung vom vereinbar- ten Restwert und Netto-Händlereinkaufswert erhält der Leasingnehmer 75%; ein etwaiger Mindererlös ist vom Leasingnehmer an Allane zu erstatten. Mit einem etwaigen Erstattungsanspruch des Leasingnehmers darf Xxxxxx zu- nächst sämtliche Forderungen gegen den Leasingnehmer verrechnen. 16.4. Bei Rückgabe eines Fahrzeuges im Rahmen eines Leasingvertrages mit Kilo- meterabrechnung (Restwertrisiko bei Allane) gilt folgende Regelung: Hat der Leasingnehmer die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Leasingvertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Leasingnehmer für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Leasingvertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Es handelt sich dabei um eine Freigrenze; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Einzelleasingvertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden. Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 17.1 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Leasingnehmer zum Ausgleich verpflichtet. Können sich die Vertragspartner über einen vom Leasingnehmer auszugleichenden Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassung von Xxxxxx durch ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde an Xxxxxx eine Pauschale in Höhe von EUR 100,- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 119,-), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Allane kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen. 16.5. Ist ergänzend zu einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung eine Rück- gabepauschale (FAirbag® Plus) im Einzelleasingvertrag vereinbart, gilt: a) Dem Leasingnehmer werden Einzelschäden und Verbundschäden an den folgenden Fahrzeugbestandteilen jeweils bis zu einem im Gutachten ausgewiesenen Minderwert von EUR 250,-- netto nicht berechnet: - Karosserieschäden - Lackschäden - Schäden an Stoßfängern/ Flankenschutz - Schäden an Reifen, Felgen oder Radkappen - Beschädigungen am Interieur - Mechanik-/ Technikschäden Die Ermittlung der Schäden erfolgt auf Gutachtenbasis entsprechend Ziffer 17.1. Unter Einzelschaden wird die Beschädigung eines Bauteils verstanden, die auf einem oder mehreren Schadensereignissen beruht. (Beispiel: Ein Lackschaden am Kotflügel vorne rechts, sowie ein Lackschaden am Kotflügel hinten links stellen zwei Einzelschäden dar). Unter Verbundschaden wird die Beschädigung einzelner Bauteile verstanden, die auf dasselbe Schadensereignis zurückzuführen sind. b) Nicht unter die Rückgabepauschale fallen die nachfolgenden Schäden, die gemäß Ziffer 17.1/17.3 abgerechnet werden: - Glasschäden - Sämtliche Arten von Einzelschäden mit einem im Gutachten ausgewiesenen Minderwert von mehr als EUR 250,-- (netto) - Verbundschäden mit einem im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Minderwert von mehr als EUR 250,-- (netto) Beispiel: Selbstverschuldeter, nicht reparierter Frontschaden, bestehend aus beschädigter Frontschürze EUR 200,-- (netto) und Kotflügel vorne links EUR 250,-- (netto) = Verbundschaden EUR 450,-- (netto), somit Berechnung in Höhe von EUR 450,-- (netto) an den Kunden - Reifenersatz (fehlende Xxxxxx-/Winterreifen oder -Felgen, Unterschreitung einer Mindestprofiltiefe gemäß Schadenskatalog in Teil C) - Fehlende oder beschädigtes Sonderzubehör/-ausstattung und fehlende Fahrzeugunterlagen (z.B. Radio, Schlüssel etc.) - Ausbauschäden und Schäden durch die Be- und Entklebung des Fahrzeuges - Nicht durchgeführte Inspektionen. c) Die vereinbarte Rückgabepauschale ist laufzeitunabhängig kalkuliert und bleibt auch im Rahmen einer Vertragsanpassung unverändert. Die Rückgabepauschale ist in monatlichen Raten jeweils am 01. eines Kalendermonats im Voraus fällig. Wird der Einzelleasingvertrag vorzeitig beendet, hat der Kunde die noch ausstehenden monatlichen Raten für die Rückgabepauschale bis zum vereinbarten Vertragsende in Form einer abgezinsten Einmalzahlung zu entrichten.

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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement, Leasing Agreement

Schlussabrechnung. 16.1. 16.1 Die finanzielle Abwicklung nach Ablauf der Leasingzeit unterscheidet sich je nachdem, ob der Leasingnehmer das Restwertrisiko übernommen hat (Ziffer 16.2, 16.3) oder einen Kilometervertrag mit Restwertrisiko bei Allane Sixt (Ziffer 16.4) abgeschlossen hat, ggf. ergänzt durch eine Rückgabepauschale (Ziffer 16.5). 16.2. 16.2 Hat der Leasingnehmer das Restwert-Risiko übernommen, so ist er nach Ab- lauf Ablauf der Leasingzeit verpflichtet, das Fahrzeug zum vertraglich festgelegten Restwert zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von Xxxxxx Sixt zu kaufen, wenn Xxxxxx Sixt dies verlangt (Andienungsrecht). Mit Ausübung des Andienungs- rechtes Andienungsrechtes ist der Kaufvertrag geschlossen und der Kaufpreis fällig. Beim Vertrag mit Andienungsrecht entfällt die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Herausgabe des Leasingfahrzeuges, falls Xxxxxx Xxxx Xxxxxxxx von seinem Andienungsrecht macht. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sach- und Rechtsmängel, bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB mit einer zeitlich auf 1 Jahr begrenzten Haftung für Sach- und Rechts- mängelRechtsmängel. Die Haftung von Xxxxxx Sixt gemäß Ziffer 18. bleibt unberührt. Xxxxxx Sixt ist nicht verpflichtet, dem Leasingnehmer das Fahrzeug anzudienen oder von dem Andienungsrecht vor Rückgabe des Fahrzeuges Gebrauch zu machen. Allane Sixt kann das Leasingfahrzeug auch anderweitig veräußern 16.3. 16.3 Macht Xxxxxx Sixt von seinem Andienungsrecht keinen Gebrauch, gilt folgende Regelung: Der vom Leasingnehmer garantierte Restwert wird mit dem von einem unabhängigen Sachverständigenunternehmen ermittelten Netto- Netto-Händlereinkaufswert verglichen. Die Auswahl und Vergütung des Sachver- ständigen Sachverständigen obliegt XxxxxxSixt. Durch dieses Gutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Vom Mehrerlös aus der Gegenüberstellung vom vereinbar- ten vereinbarten Restwert und Netto-Händlereinkaufswert erhält der Leasingnehmer 75%; ein etwaiger Mindererlös ist vom Leasingnehmer an Allane Sixt zu erstatten. Mit einem etwaigen Erstattungsanspruch des Leasingnehmers darf Xxxxxx zu- nächst Sixt zunächst sämtliche Forderungen gegen den Leasingnehmer verrechnen. 16.4. 16.4 Bei Rückgabe eines Fahrzeuges im Rahmen eines Leasingvertrages mit Kilo- meterabrechnung Kilometerabrechnung (Restwertrisiko bei AllaneSixt) gilt folgende Regelung: Hat der Leasingnehmer die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Leasingvertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Leasingnehmer für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Leasingvertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Es handelt sich dabei um eine Freigrenze; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Einzelleasingvertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden. Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 17.1 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Leasingnehmer zum Ausgleich verpflichtet. Können sich die Vertragspartner über einen vom Leasingnehmer auszugleichenden Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassung von Xxxxxx Sixt durch ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde an Xxxxxx Sixt eine Pauschale in Höhe von EUR 100,- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 119,-), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Allane Sixt kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen. 16.5. 16.5 Ist ergänzend zu einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung eine Rück- gabepauschale Rückgabepauschale (FAirbag® Plus) im Einzelleasingvertrag vereinbart, gilt: a) Dem Leasingnehmer werden Einzelschäden und Verbundschäden an den folgenden Fahrzeugbestandteilen jeweils bis zu einem im Gutachten ausgewiesenen Minderwert von EUR 250,-- netto nicht berechnet: - Karosserieschäden - Lackschäden - Schäden an Stoßfängern/ Flankenschutz - Schäden an Reifen, Felgen oder Radkappen - Beschädigungen am Interieur - Mechanik-/ Technikschäden Die Ermittlung der Schäden erfolgt auf Gutachtenbasis entsprechend Ziffer 17.1Sixt Leasing SE Xxxxxxxxxxx. Unter Einzelschaden wird die Beschädigung eines Bauteils verstanden, die auf einem oder mehreren Schadensereignissen beruht. (Beispiel0 00000 Xxxxxxx Telefon: Ein Lackschaden am Kotflügel vorne rechts, sowie ein Lackschaden am Kotflügel hinten links stellen zwei Einzelschäden dar). Unter Verbundschaden wird die Beschädigung einzelner Bauteile verstanden, die auf dasselbe Schadensereignis zurückzuführen sind. b) Nicht unter die Rückgabepauschale fallen die nachfolgenden Schäden, die gemäß Ziffer 17.1/17.3 abgerechnet werden+49 89 / 74444 - 0 xxx.xxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xxx Bankverbindung: - Glasschäden - Sämtliche Arten von Einzelschäden mit einem im Gutachten ausgewiesenen Minderwert von mehr als EUR 250,-- (netto) - Verbundschäden mit einem im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Minderwert von mehr als EUR 250,-- (netto) BeispielIBAN: Selbstverschuldeter, nicht reparierter Frontschaden, bestehend aus beschädigter Frontschürze EUR 200,-- (netto) und Kotflügel vorne links EUR 250,-- (netto) = Verbundschaden EUR 450,-- (netto), somit Berechnung in Höhe von EUR 450,-- (netto) an den Kunden - Reifenersatz (fehlende Xxxxxx-/Winterreifen oder -Felgen, Unterschreitung einer Mindestprofiltiefe gemäß Schadenskatalog in Teil C) - Fehlende oder beschädigtes Sonderzubehör/-ausstattung und fehlende Fahrzeugunterlagen (z.B. Radio, Schlüssel etc.) - Ausbauschäden und Schäden durch die Be- und Entklebung XX00 0000 0000 0000 0000 20 BIC: XXXXXXXXXXX Vorsitzender des Fahrzeuges - Nicht durchgeführte Inspektionen. c) Die vereinbarte Rückgabepauschale ist laufzeitunabhängig kalkuliert und bleibt auch im Rahmen einer Vertragsanpassung unverändert. Die Rückgabepauschale ist in monatlichen Raten jeweils am 01. eines Kalendermonats im Voraus fällig. Wird der Einzelleasingvertrag vorzeitig beendet, hat der Kunde die noch ausstehenden monatlichen Raten für die Rückgabepauschale bis zum vereinbarten Vertragsende in Form einer abgezinsten Einmalzahlung zu entrichten.Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxx Vorsitzender des Vorstands: Xxxxxxx Xxxx Vorstand: Xxxxx Xxxxxx

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Samples: Leasing Agreement

Schlussabrechnung. 16.1. Die finanzielle Abwicklung nach Ablauf Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Leasingzeit unterscheidet sich je nachdem, ob der Leasingnehmer das Vertragslaufzeit gemäß Xxxxxx 18 gilt folgendes: 17.1 Das Restwertrisiko übernommen hat (Ziffer 16.2, 16.3) oder einen Kilometervertrag mit Restwertrisiko bei Allane (Ziffer 16.4) abgeschlossen hat, ggf. ergänzt durch eine Rückgabepauschale (Ziffer 16.5)wird von Mobility Concept getragen. 16.2. 17.2 Hat der Leasingnehmer das Restwert-Risiko übernommen, so ist er nach Ab- lauf der Leasingzeit verpflichtet, das Fahrzeug zum vertraglich festgelegten Restwert zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von Xxxxxx zu kaufen, wenn Xxxxxx dies verlangt (Andienungsrecht). Mit Ausübung des Andienungs- rechtes ist der Kaufvertrag geschlossen und der Kaufpreis fällig. Beim Vertrag mit Andienungsrecht entfällt die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Herausgabe des Leasingfahrzeuges, falls Xxxxxx Xxxxxxxx von seinem Andienungsrecht macht. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sach- und Rechtsmängel, bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB mit einer zeitlich auf 1 Jahr begrenzten Haftung für Sach- und Rechts- mängel. Die Haftung von Xxxxxx gemäß Ziffer 18. bleibt unberührt. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Leasingnehmer das Fahrzeug anzudienen oder von dem Andienungsrecht vor Rückgabe des Fahrzeuges Gebrauch zu machen. Allane kann das Leasingfahrzeug auch anderweitig veräußern 16.3. Macht Xxxxxx von seinem Andienungsrecht keinen Gebrauch, gilt folgende Regelung: Der vom Leasingnehmer garantierte Restwert wird mit dem von einem unabhängigen Sachverständigenunternehmen ermittelten Netto- Händlereinkaufswert verglichen. Die Auswahl und Vergütung des Sachver- ständigen obliegt Xxxxxx. Durch dieses Gutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Vom Mehrerlös aus der Gegenüberstellung vom vereinbar- ten Restwert und Netto-Händlereinkaufswert erhält der Leasingnehmer 75%; ein etwaiger Mindererlös ist vom Leasingnehmer an Allane zu erstatten. Mit einem etwaigen Erstattungsanspruch des Leasingnehmers darf Xxxxxx zu- nächst sämtliche Forderungen gegen den Leasingnehmer verrechnen. 16.4. Bei Rückgabe eines Fahrzeuges im Rahmen eines Leasingvertrages mit Kilo- meterabrechnung (Restwertrisiko bei Allane) gilt folgende Regelung: Hat der Leasingnehmer Kunde die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Leasingvertrag Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Leasingnehmer Kunden für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Leasingvertrag Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Es Hinsichtlich der Mehrkilometer handelt es sich dabei um eine Freigrenze, hinsichtlich der Minderkilometer dagegen um einen Freibetrag; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Einzelleasingvertrag Vertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Mobility Concept GmbH, Xxxxxxxxxx Xxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx Stand 06/2020 Rechnung gestellt werden. , bei einer Minderleistung von 2.000 km keine Vergütung erfolgt und bei einer Minderleistung von 3.000 km nur 500 km vergütet werden. 17.3 Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 17.1 18.5 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Leasingnehmer Kunde zum Ausgleich verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Zusatzleistung „Rückgabeschutz“ abgeschlossen und die unter Ziffer 22 genannten Voraussetzungen liegen vor. Können sich die Vertragspartner über einen Zur Ermittlung ob das Fahrzeug im Wert gemindert ist und welcher Minderwert vom Leasingnehmer auszugleichenden Minderwert nicht einigenKunden auszugleichen ist, wird der Minderwert auf Veranlassung von Xxxxxx durch beauftragt Mobility Concept ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermitteltmit einem Gutachten. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Xxxxxx Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von EUR 100,- 100,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: EUR 119,-119,00 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Allane Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen. 16.5. Ist ergänzend zu einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung eine Rück- gabepauschale (FAirbag® Plus) im Einzelleasingvertrag vereinbart, gilt: a) Dem Leasingnehmer werden Einzelschäden und Verbundschäden an den folgenden Fahrzeugbestandteilen jeweils bis zu einem im Gutachten ausgewiesenen Minderwert von EUR 250,-- netto nicht berechnet: - Karosserieschäden - Lackschäden - Schäden an Stoßfängern/ Flankenschutz - Schäden an Reifen, Felgen oder Radkappen - Beschädigungen am Interieur - Mechanik-/ Technikschäden Die Ermittlung der Schäden erfolgt auf Gutachtenbasis entsprechend Ziffer 17.1. Unter Einzelschaden wird die Beschädigung eines Bauteils verstanden, die auf einem oder mehreren Schadensereignissen beruht. (Beispiel: Ein Lackschaden am Kotflügel vorne rechts, sowie ein Lackschaden am Kotflügel hinten links stellen zwei Einzelschäden dar). Unter Verbundschaden wird die Beschädigung einzelner Bauteile verstanden, die auf dasselbe Schadensereignis zurückzuführen sind. b) Nicht unter die Rückgabepauschale fallen die nachfolgenden Schäden, die gemäß Ziffer 17.1/17.3 abgerechnet werden: - Glasschäden - Sämtliche Arten von Einzelschäden mit einem im Gutachten ausgewiesenen Minderwert von mehr als EUR 250,-- (netto) - Verbundschäden mit einem im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Minderwert von mehr als EUR 250,-- (netto) Beispiel: Selbstverschuldeter, nicht reparierter Frontschaden, bestehend aus beschädigter Frontschürze EUR 200,-- (netto) und Kotflügel vorne links EUR 250,-- (netto) = Verbundschaden EUR 450,-- (netto), somit Berechnung in Höhe von EUR 450,-- (netto) an den Kunden - Reifenersatz (fehlende Xxxxxx-/Winterreifen oder -Felgen, Unterschreitung einer Mindestprofiltiefe gemäß Schadenskatalog in Teil C) - Fehlende oder beschädigtes Sonderzubehör/-ausstattung und fehlende Fahrzeugunterlagen (z.B. Radio, Schlüssel etc.) - Ausbauschäden und Schäden durch die Be- und Entklebung des Fahrzeuges - Nicht durchgeführte Inspektionen. c) Die vereinbarte Rückgabepauschale ist laufzeitunabhängig kalkuliert und bleibt auch im Rahmen einer Vertragsanpassung unverändert. Die Rückgabepauschale ist in monatlichen Raten jeweils am 01. eines Kalendermonats im Voraus fällig. Wird der Einzelleasingvertrag vorzeitig beendet, hat der Kunde die noch ausstehenden monatlichen Raten für die Rückgabepauschale bis zum vereinbarten Vertragsende in Form einer abgezinsten Einmalzahlung zu entrichten.

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Samples: Leasing Agreement

Schlussabrechnung. 16.1. 16.1 Die finanzielle Abwicklung nach Ablauf der Leasingzeit unterscheidet sich je nachdem, ob der Leasingnehmer das Restwertrisiko übernommen hat (Ziffer Ziffern I. 16.2, I. 16.3) oder einen Kilometervertrag mit Restwertrisiko bei Allane Sixt (Ziffer I. 16.4) abgeschlossen hat, ggf. ergänzt durch eine Rückgabepauschale (Ziffer 16.5). 16.2. 16.2 Hat der Leasingnehmer das Restwert-Risiko übernommen, so ist er nach Ab- lauf Ablauf der Leasingzeit verpflichtet, das Fahrzeug zum vertraglich festgelegten Restwert zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Umsatzsteuer von Xxxxxx Sixt zu kaufen, wenn Xxxxxx Sixt dies verlangt (Andienungsrecht). Mit Ausübung des Andienungs- rechtes Andienungsrechtes ist der Kaufvertrag geschlossen und der Kaufpreis fällig. Beim Vertrag mit Andienungsrecht entfällt die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Herausgabe des Leasingfahrzeuges, falls Xxxxxx Xxxx Xxxxxxxx von seinem Andienungsrecht macht. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sach- und Rechtsmängel, bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB mit einer zeitlich auf 1 ein Jahr begrenzten Haftung für Sach- und Rechts- mängelRechtsmängel. Die Haftung von Xxxxxx Sixt gemäß Ziffer 18. I. 18 bleibt unberührt. Xxxxxx Sixt ist nicht verpflichtet, dem Leasingnehmer das Fahrzeug anzudienen oder von dem Andienungsrecht vor Rückgabe des Fahrzeuges Gebrauch zu machen. Allane Sixt kann das Leasingfahrzeug auch anderweitig veräußern. 16.3. 16.3 Macht Xxxxxx Sixt von seinem Andienungsrecht keinen Gebrauch, gilt folgende Regelung: Der vom Leasingnehmer garantierte Restwert wird mit dem von einem unabhängigen Sachverständigenunternehmen ermittelten Netto- Netto-Händlereinkaufswert verglichen. Die Auswahl und Vergütung des Sachver- ständigen Sachverständigen obliegt XxxxxxSixt. Durch dieses Gutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Vom Mehrerlös aus der Gegenüberstellung vom vereinbar- ten vereinbarten Restwert und Netto-Händlereinkaufswert erhält der Leasingnehmer 75%; ein etwaiger Mindererlös ist vom Leasingnehmer an Allane Sixt zu erstatten. Mit einem etwaigen Erstattungsanspruch des Leasingnehmers darf Xxxxxx zu- nächst Sixt zunächst sämtliche Forderungen gegen den Leasingnehmer verrechnen. 16.4. Bei Rückgabe eines Fahrzeuges im Rahmen eines Leasingvertrages mit Kilo- meterabrechnung (Restwertrisiko bei Allane) gilt folgende RegelungSixt Leasing SE Hauptverwaltung Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxx xxx.xxxx-xxxxxxxx.xx E-Mail: Hat der Leasingnehmer die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschrittenxxxxxxx@xxxx.xxx Telefon: 089 / 74444 - 0 Fax: 089 / 74444 - 85039 Bankverbindung: HypoVereinsbank AG, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Leasingvertrag festgelegten NachbelastungssatzMünchen IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 20 BIC: XXXXXXXXXXX Vorsitzender des Vorstands: Dott. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreichtXxxxxx Xxxxxxxx Vorstand: Xxxxx Xxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrats: Xxxxx Xxxx Aufsichtsrat: Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx, wird dem Leasingnehmer für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Leasingvertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Es handelt sich dabei um eine Freigrenze; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Einzelleasingvertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden. Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 17.1 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Leasingnehmer zum Ausgleich verpflichtet. Können sich die Vertragspartner über einen vom Leasingnehmer auszugleichenden Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassung von Xxxxxx durch ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde an Xxxxxx eine Pauschale in Höhe von EUR 100,- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 119,-), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Allane kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen. 16.5. Ist ergänzend zu einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung eine Rück- gabepauschale (FAirbag® Plus) im Einzelleasingvertrag vereinbart, gilt: a) Dem Leasingnehmer werden Einzelschäden und Verbundschäden an den folgenden Fahrzeugbestandteilen jeweils bis zu einem im Gutachten ausgewiesenen Minderwert von EUR 250,-- netto nicht berechnet: - Karosserieschäden - Lackschäden - Schäden an Stoßfängern/ Flankenschutz - Schäden an Reifen, Felgen oder Radkappen - Beschädigungen am Interieur - Mechanik-/ Technikschäden Die Ermittlung der Schäden erfolgt auf Gutachtenbasis entsprechend Ziffer 17.1. Unter Einzelschaden wird die Beschädigung eines Bauteils verstanden, die auf einem oder mehreren Schadensereignissen beruht. (Beispiel: Ein Lackschaden am Kotflügel vorne rechts, sowie ein Lackschaden am Kotflügel hinten links stellen zwei Einzelschäden dar). Unter Verbundschaden wird die Beschädigung einzelner Bauteile verstanden, die auf dasselbe Schadensereignis zurückzuführen sind. b) Nicht unter die Rückgabepauschale fallen die nachfolgenden Schäden, die gemäß Ziffer 17.1/17.3 abgerechnet werden: - Glasschäden - Sämtliche Arten von Einzelschäden mit einem im Gutachten ausgewiesenen Minderwert von mehr als EUR 250,-- (netto) - Verbundschäden mit einem im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Minderwert von mehr als EUR 250,-- (netto) Beispiel: Selbstverschuldeter, nicht reparierter Frontschaden, bestehend aus beschädigter Frontschürze EUR 200,-- (netto) und Kotflügel vorne links EUR 250,-- (netto) = Verbundschaden EUR 450,-- (netto), somit Berechnung in Höhe von EUR 450,-- (netto) an den Kunden - Reifenersatz (fehlende Xxxxxx-/Winterreifen oder -Felgen, Unterschreitung einer Mindestprofiltiefe gemäß Schadenskatalog in Teil C) - Fehlende oder beschädigtes Sonderzubehör/-ausstattung und fehlende Fahrzeugunterlagen (z.B. Radio, Schlüssel etc.) - Ausbauschäden und Schäden durch die Be- und Entklebung des Fahrzeuges - Nicht durchgeführte Inspektionen. c) Die vereinbarte Rückgabepauschale ist laufzeitunabhängig kalkuliert und bleibt auch im Rahmen einer Vertragsanpassung unverändert. Die Rückgabepauschale ist in monatlichen Raten jeweils am 01. eines Kalendermonats im Voraus fällig. Wird der Einzelleasingvertrag vorzeitig beendet, hat der Kunde die noch ausstehenden monatlichen Raten für die Rückgabepauschale bis zum vereinbarten Vertragsende in Form einer abgezinsten Einmalzahlung zu entrichten.Xxxxx Xxxxx

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