Common use of Schlussabrechnung Clause in Contracts

Schlussabrechnung. Der letzte Arbeitstag ist oftmals nicht identisch mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. En- det beispielsweise bei einem Mitarbeitenden das Arbeitsverhältnis am 31. August und bezieht dieser vom 17. bis zum 31. August noch seine restlichen Ferien, können ihm Lohn, Schlussab- rechnung und Zeugnis trotzdem am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (31. August) ausge- händigt werden. Für Mitarbeitende, welche keinen Wohnsitz in der Schweiz haben und wenn diesen der Lohn bar ausbezahlt wird, hat dies am letzten Arbeitstag zu erfolgen. Die Schlussabrechnung beinhaltet in der Regel neben der letzten Lohnzahlung auch die Abrech- nung resp. die Saldi von Ferien, Feiertagen, Ruhetagen und Überstunden bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Muster einer Schlussabrechnung ist einsehbar auf der Website der Kontrollstelle (xxx.x-xxx.xx). Beispiel Abrechnung von Ferien, Feiertagen, Ruhetagen und Überstunden bei Been- digung eines Arbeitsverhältnisses (Basis 42-Stunden-Woche, 5 Wochen Ferien) Annahmen: Anstellungsdauer: 1. Xxxx 2016 – 31. Dezember 2017 (= 22 Monate, 671 Kalendertage) Bruttolohn pro Monat: CHF 4120.– Bezogene Ruhetage: 167 Tage Bezogene Feiertage: 0 Tage Bezogene Ferien: 62 Tage Krankheit: 36 Tage Geleistete Arbeitsstunden: 3455 Stunden Berechnung: Ruhe- und Feiertageabrechnung Ruhetageanspruch: 671 Tage – 98 Tage (62 Ferien + 36 Krankheit) : 7 Tage × 2 Tage = 163,71 Tage Feiertageanspruch: 22 Monate × 0,5 Tage = 11,00 Tage Guthaben Ruhe- und Feiertage total = 174,71 Tage ./. bezogene Ruhe- und Feiertage = 167,00 Tage Restguthaben Ruhe- und Feiertage = 7,71 Tage Ferienabrechnung Ferienanspruch: 22 Monate × 2,92 Tage = 64,24 Tage ./. bezogene Ferien = 62,00 Tage Restguthaben Ferien = 2,24 Tage Arbeitszeitabrechnung Soll-Arbeitszeit: 671 Tage – 98 Tage (62 Ferien + 36 Krankheit) : 7 Tage × 42 Stunden = 3438.00 Stunden

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Samples: l-gav.ch, l-gav.ch, l-gav.ch

Schlussabrechnung. Der letzte Arbeitstag ist oftmals nicht identisch mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. En- det Endet beispielsweise bei einem Mitarbeitenden das Arbeitsverhältnis am 31. August und bezieht dieser vom 17. bis zum 31. August noch seine restlichen Ferien, können ihm Lohn, Schlussab- rechnung und Zeugnis trotzdem am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (31. August) ausge- händigt werden. Für Mitarbeitende, welche keinen Wohnsitz in der Schweiz haben und wenn diesen der Lohn bar ausbezahlt wird, hat dies am letzten Arbeitstag zu erfolgen. Die Schlussabrechnung beinhaltet in der Regel neben der letzten Lohnzahlung auch die Abrech- nung Ab- rechnung resp. die Saldi von Ferien, Feiertagen, Ruhetagen und Überstunden bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Muster einer Schlussabrechnung ist einsehbar auf der Website der Kontrollstelle (xxx.x-xxx.xx). Beispiel Abrechnung von Ferien, Feiertagen, Ruhetagen und Überstunden bei Been- digung eines Arbeitsverhältnisses (Basis 42-Stunden-Woche, 5 Wochen Ferien) Annahmen: Anstellungsdauer: 1. Xxxx 2016 – 31. Dezember 2017 (= 22 Monate, 671 Kalendertage) Bruttolohn pro Monat: CHF 4120.– Bezogene Ruhetage: 167 Tage Bezogene Feiertage: 0 Tage Bezogene Ferien: 62 Tage Krankheit: 36 Tage Geleistete Arbeitsstunden: 3455 Stunden Berechnung: Ruhe- und Feiertageabrechnung Ruhetageanspruch: 671 Tage – 98 Tage (62 Ferien + 36 Krankheit) : 7 Tage × 2 Tage = 163,71 Tage Feiertageanspruch: 22 Monate × 0,5 Tage = 11,00 Tage Guthaben Ruhe- und Feiertage total = 174,71 Tage ./. bezogene Ruhe- und Feiertage = 167,00 Tage Restguthaben Ruhe- und Feiertage = 7,71 Tage Ferienabrechnung Ferienanspruch: 22 Monate × 2,92 Tage = 64,24 Tage ./. bezogene Ferien = 62,00 Tage Restguthaben Ferien = 2,24 Tage Arbeitszeitabrechnung Soll-Arbeitszeit: 671 Tage – 98 Tage (62 Ferien + 36 Krankheit) : 7 Tage × 42 Stunden = 3438.00 StundenStunden Durch Verrechnung bezogener oder kompensierter Feier- tage: angerechneter Mehrbezug von Ruhetage 3.29 (An- spruch Feiertage 11 – auszuzahlende Tage 7.71 = bezoge- ne Feiertage 3.29) × 8.4 Stunden = 27.63 Stunden Total Soll-Arbeitszeit 3410.37 Stunden Ist-Arbeitszeit gemäss Arbeitszeitkontrolle = 3455.00 Stunden Überstunden = 44.65 Stunden Bruttolohn = CHF 4120.00 Restguthaben Ruhe- und Feiertage CHF 4120.00 : 22 × 7,71 Tage = CHF 1443.90 Restguthaben Ferien CHF 4120.00 : 30 × 2,24 Tage = CHF 307.60 = CHF 1751.50 Subtotal 13. Monatslohn (monatliche Auszahlung) = CHF 5871.50 CHF 5871.50 × 8,33%

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Schlussabrechnung. Der letzte Arbeitstag ist oftmals nicht identisch mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. En- det Endet beispielsweise bei einem Mitarbeitenden das Arbeitsverhältnis am 31. August und bezieht dieser vom 17. bis zum 31. August noch seine restlichen Ferien, können ihm Lohn, Schlussab- rechnung und Zeugnis trotzdem am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (31. August) ausge- händigt werden. Für Mitarbeitende, welche keinen Wohnsitz in der Schweiz haben und wenn diesen der Lohn bar ausbezahlt wird, hat dies am letzten Arbeitstag zu erfolgen. Die Schlussabrechnung beinhaltet in der Regel neben der letzten Lohnzahlung auch die Abrech- nung Ab- rechnung resp. die Saldi von Ferien, Feiertagen, Ruhetagen und Überstunden bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Muster einer Schlussabrechnung ist einsehbar auf der Website der Kontrollstelle (xxx.x-xxx.xx). Beispiel Abrechnung von Ferien, Feiertagen, Ruhetagen und Überstunden bei Been- digung eines Arbeitsverhältnisses (Basis 42-Stunden-Woche, 5 Wochen Ferien) Annahmen: Anstellungsdauer: 1. Xxxx 2016 – 31. Dezember 2017 (= 22 Monate, 671 Kalendertage) Bruttolohn pro Monat: CHF 4120.– Bezogene Ruhetage: 167 Tage Bezogene Feiertage: 0 Tage Bezogene Ferien: 62 Tage Krankheit: 36 Tage Geleistete Arbeitsstunden: 3455 Stunden Berechnung: Ruhe- und Feiertageabrechnung Ruhetageanspruch: 671 Tage – 98 Tage (62 Ferien + 36 Krankheit) : 7 Tage × 2 Tage = 163,71 Tage Feiertageanspruch: 22 Monate × 0,5 Tage = 11,00 Tage Guthaben Ruhe- und Feiertage total = 174,71 Tage ./. bezogene Ruhe- und Feiertage = 167,00 Tage Restguthaben Ruhe- und Feiertage = 7,71 Tage Ferienabrechnung Ferienanspruch: 22 Monate × 2,92 Tage = 64,24 Tage ./. bezogene Ferien = 62,00 Tage Restguthaben Ferien = 2,24 Tage Arbeitszeitabrechnung Soll-Arbeitszeit: 671 Tage – 98 Tage (62 Ferien + 36 Krankheit) : 7 Tage × 42 Stunden = 3438.00 Stunden

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