Schlussverwendungsnachweis Musterklauseln

Schlussverwendungsnachweis. Der Schlussverwendungsnachweis ist möglichst umgehend nach der letzten Mittelüber- weisung für das Vorhaben zu übersenden, spätestens jedoch 12 Monate nach dem Da- tum des Bewilligungsendes. Bei der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises nicht anerkannte Beträge sind unverzüglich an die DFG zurück zu überweisen, soweit ein Mit- telabruf hierfür erfolgt ist. Dies gilt auch im Rahmen einer Prüfung nach Ziff. 9.
Schlussverwendungsnachweis zum Fördervertrag