Common use of Schlussüberschussanteile Clause in Contracts

Schlussüberschussanteile. (6) Zum Ende der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile fällig. Die Höhe der Schluss- überschussanteile wird aus der Schlussüberschuss-An- wartschaft, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Fäl- ligkeit deklarierten und im Geschäftsbericht veröffent- lichten Anteilsatz ermittelt. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich – in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn des Mo- nats und – in Prozent des Vertragsguthabens zum Ende des Mo- nats und – in Prozent der Schlussüberschuss-Anwartschaft des Vormonats. Bei Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- ten Schlussüberschuss-Anwartschaft fällig. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der daraus fälligen Schlussüberschussan- teile und der fälligen Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven↑ (Absatz (7)) prozentual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maximal für 120 Mona- te, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Um- laufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelau- fene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multi- pliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälligen Schlussüberschussan- teilen zum Ausgangswert von den fälligen Schlussüber- schussanteilen abgezogen. Andernfalls werden keine Schlussüberschussanteile fällig. Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- guthaben zugeführt.

Appears in 4 contracts

Samples: content.morgenundmorgen.com, content.morgenundmorgen.com, content.morgenundmorgen.com

Schlussüberschussanteile. (6) 8) Zum Ende der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile Schluss- überschussanteile fällig. Die Höhe der Schluss- überschussanteile Schlussüber- schussanteile wird aus der Schlussüberschuss-An- wartschaftAnwart- schaft, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Fäl- ligkeit Fälligkeit deklarierten und im Geschäftsbericht veröffent- lichten veröffentlichten Anteilsatz ermittelt. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn Be- ginn des Mo- nats Monats und – in Prozent des Vertragsguthabens zum Ende des Mo- nats und – in Prozent der Schlussüberschuss-Schlussüberschuss- Anwartschaft des Vormonats. Bei Ihrem Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlungRentenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Kün- digung, bei Verwendung für eine selbst genutzte Woh- nung nach § 13 oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- ten reduzierten Schlussüberschuss-Anwartschaft Anwart- schaft fällig. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Kündigung oder bei Verwendung von Kapital für eine selbst genutzte Wohnung nach § 13 erfolgt eine wei- tere weitere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite Umlaufren- dite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung Kündi- gung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung Veröffentlichung der Deutschen Deut- schen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der daraus fälligen Schlussüberschussan- teile und der fälligen Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven↑ tungsreserven (Absatz (79)) prozentual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maximal für 120 Mona- te, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Um- laufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelau- fene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multi- pliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälligen Schlussüberschussan- teilen zum Ausgangswert von den fälligen Schlussüber- schussanteilen abgezogen. Andernfalls werden keine Schlussüberschussanteile fällig. Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- guthaben De- ckungskapital zugeführt.

Appears in 1 contract

Samples: content.morgenundmorgen.com

Schlussüberschussanteile. (6) Zum 10.2.3 Bei Erleben des Rentenbeginns bzw. bei Be- endigung vor Rentenbeginn kann zusätzlich ein Schlussüberschussanteil erbracht werden. Zur Ermitt- lung des Schlussüberschussanteils wird rechnerisch fiktiv ein Schlussgewinnkonto geführt. Das Schluss- gewinnkonto begründet keinen Anspruch auf Gewäh- rung von Schlussüberschussanteilen in einer be- stimmten Höhe; es dient lediglich als Hilfsgröße zur Ermittlung von Schlussüberschussanteilen bei Ren- tenbeginn. Bei Vertragsbeginn beträgt das Schluss- gewinnkonto Null. Jeweils zu Beginn des Monats kann eine Erhöhung des Schlussgewinnkontos erfolgen. Diese bemisst sich in Prozent des maßgebenden Guthabens und in Prozent des Schlussgewinnkontostandes des Vormo- nats. Dabei bedeutet maßgebendes Guthaben das Deckungskapital zum Ende des Vormonats unter Berücksichtigung der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile fälligVerteilung der eingerechneten Abschlusskosten auf 60 Monate. Die Im Falle eines Rumpfbeginnjahres berechnet sich die Höhe der Schluss- überschussanteile wird ers- ten Zuteilung zum Schlussgewinnkonto, indem die Zuteilung des vollen Versicherungsjahres mit 1/12 der Anzahl der Monate des ersten Versicherungsjahres multipliziert wird. Zum Ausgleich von Schwankungen der Erträge aus Kapitalanlage, Risikoverlauf und Kostenverlauf kann spätestens bei Beginn des letzten Versicherungsjah- res vor Rentenbeginn das Schlussgewinnkonto redu- ziert werden, wenn die 3 Voraussetzungen von § 163 Abs. 1 VVG sinngemäß vorliegen (1. sich der Schlussüberschuss-An- wartschaftLeis- tungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht vor- aussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat; 2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt um die dau- ernde Erfüllbarkeit der Fäl- ligkeit deklarierten Versicherungsleistung zu ge- währleisten, und im Geschäftsbericht veröffent- lichten Anteilsatz ermittelt3. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschriebenein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 überprüft und bestätigt hat) wenn die 3 Voraussetzungen von § 163 Abs. Die Fortschreibung bemisst 1 VVG sinn- gemäß vorliegen (u. a. die Bestätigung eines unab- hängigen Treuhänders). Eine gegebenenfalls vorgenommene Reduktion be- misst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn zum En- de des Mo- nats Vormonats und in Prozent des Vertragsguthabens zum Ende des Mo- nats und – in Prozent der Schlussüberschuss-Anwartschaft Schlussge- winnkontostands des Vormonats. Eine Reduktion kann jedoch nicht zu einem negativen Schlussge- winnkontostand führen. Maßgeblich für die Höhe des Schlussüberschussan- teils ist die für das Jahr des Rentenbeginns in unse- rem Geschäftsbericht veröffentlichte Überschussde- klaration. Bei Tod der versicherten Person↑ Rückkauf vor Beginn der Ren- tenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- ten Schlussüberschuss-Anwartschaft fälligdem ersten möglichen Abruftermin wird ein reduzierter Schlussüberschuss erbracht. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird bestimmt sich durch das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der daraus fälligen Schlussüberschussan- teile und der fälligen Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven↑ (Absatz (7)) prozentual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maximal für 120 Mona- te, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Um- laufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelau- fene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multi- pliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälligen Schlussüberschussan- teilen zum Ausgangswert von den fälligen Schlussüber- schussanteilen abgezogen. Andernfalls werden keine Schlussüberschussanteile fällig. Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- guthaben zugeführtabge- laufener Aufschubdauer zu vereinbarter Aufschub- dauer.

Appears in 1 contract

Samples: www.swisslife.de

Schlussüberschussanteile. (6) Zum Ende der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile Schluss- überschussanteile fällig. Die Höhe der Schluss- überschussanteile Schlussüber- schussanteile wird aus der Schlussüberschuss-An- wartschaftAnwart- schaft, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Fäl- ligkeit Fälligkeit deklarierten und im Geschäftsbericht veröffent- lichten Anteilsatz veröffentlichten An- teilsatz ermittelt. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn des Mo- nats und – Monats, für jeden Fonds in Prozent des Vertragsguthabens Guthabens dieses Fonds zum Ende des Mo- nats Monats und in Prozent der Schlussüberschuss-Anwartschaft des Vormonats. Bei Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlungPerson↑, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Ver- tragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- ten reduzierten Schlussüberschuss-Anwartschaft Anwart- schaft fällig. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen ab- gelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 JahreJah- re, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer ei- ner Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung Veröffentli- chung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der daraus fälligen Schlussüberschussan- teile und der fälligen Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven↑ Bewertungsreserven↑ (Absatz (7)) prozentual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maximal für 120 Mona- teMo- nate, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Um- laufrendite Umlaufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelau- fene abge- laufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multi- pliziert multipliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälligen Schlussüberschussan- teilen zum Ausgangswert von den fälligen Schlussüber- schussanteilen abgezogen. Andernfalls werden keine Schlussüberschussanteile fällig. Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- guthaben zugeführt.

Appears in 1 contract

Samples: fiseba.de

Schlussüberschussanteile. (6) 8) Zum Ende der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile Schluss- überschussanteile fällig. Die Höhe der Schluss- überschussanteile Schlussüber- schussanteile wird aus der Schlussüberschuss-An- wartschaftAnwart- schaft, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Fäl- ligkeit Fälligkeit deklarierten und im Geschäftsbericht veröffent- lichten veröffentlichten Anteilsatz ermittelt. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich in Prozent des Deckungskapitals Deckungskapitals↑ zu Beginn Be- ginn des Mo- nats Monats und – in Prozent des Vertragsguthabens zum Ende des Mo- nats und – in Prozent der SchlussüberschussSchlussüber- schuss-Anwartschaft des Vormonats. Bei Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- ten Schlussüberschuss-Anwartschaft fällig. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital Deckungskapital↑ des Vertrags einschließlich der daraus fälligen Schlussüberschussan- teile Schlussüberschus- santeile und der fälligen Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven↑ Be- wertungsreserven↑ (Absatz (79)) prozentual pro Monat der restlichen AufschubzeitAufschubzeit↑, jedoch maximal für 120 Mona- teMonate, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Um- laufrendite aktuel- ler Umlaufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelau- fene ab- gelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multi- pliziert multipliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung Mindestbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert Ver- gleichswert anteilig im Verhältnis von fälligen Schlussüberschussan- teilen Schluss- überschussanteilen zum Ausgangswert von den fälligen Schlussüber- schussanteilen Schlussüberschussanteilen abgezogen. Andernfalls werden keine Schlussüberschussanteile fällig. Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- guthaben De- ckungskapital zugeführt.

Appears in 1 contract

Samples: content.morgenundmorgen.com

Schlussüberschussanteile. (6) Zum Bei Erleben des Rentenbeginns wird zusätzlich ein Schlussüberschussanteil erbracht. Zur Ermittlung des Schlussüberschussanteils wird rechnerisch fiktiv ein Schlussgewinnkonto geführt. Das Schlussgewinnkon- to begründet keinen Anspruch auf Gewährung von Schlussüberschussanteilen in einer bestimmten Hö- he; es dient lediglich als Hilfsgröße zur Ermittlung von Schlussüberschussanteilen bei Rentenbeginn. Bei Vertragsbeginn beträgt das Schlussgewinnkonto Null. Jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres kann eine Erhöhung des Schlussgewinnkontos erfolgen. Diese bemisst sich in Prozent des maßgebenden Gutha- bens und in Prozent des Schlussgewinnkontostandes des Vorjahres. Dabei bedeutet maßgebendes Gutha- ben das Deckungskapital, das sich am Ende des Versicherungsjahres unter Berücksichtigung der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile fälligVer- teilung der eingerechneten Abschlusskosten auf 60 Monate ergibt, einschließlich Bonusdeckungskapital, abdiskontiert mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres. Die Im Falle eines Rumpfbe- ginnjahres berechnet sich die Höhe der Schluss- überschussanteile wird ersten Zutei- lung zum Schlussgewinnkonto, indem die Zuteilung des vollen Versicherungsjahres mit 1/12 der Anzahl der Monate des ersten Versicherungsjahres multipli- ziert wird. Zum Ausgleich von Schwankungen der Erträge aus Kapitalanlage, Risikoverlauf und Kostenverlauf kann spätestens bei Beginn des letzten Versicherungsjah- res vor Rentenbeginn das Schlussgewinnkonto redu- ziert werden, wenn die 3 Voraussetzungen von § 163 Abs. 1 VVG sinngemäß vorliegen (1. sich der Schlussüberschuss-An- wartschaftLeis- tungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht vor- aussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat; 2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt um die dau- ernde Erfüllbarkeit der Fäl- ligkeit deklarierten Versicherungsleistung zu ge- währleisten und im Geschäftsbericht veröffent- lichten Anteilsatz ermittelt3. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschriebenein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 überprüft und bestätigt hat). Die Fortschreibung bemisst Eine gegebenenfalls vorgenommene Reduktion be- misst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn zum En- de des Mo- nats Vorjahres und in Prozent des Vertragsguthabens zum Ende Schlussgewinn- kontostands des Mo- nats und – in Prozent der Schlussüberschuss-Anwartschaft des VormonatsVorjahres. Bei Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- ten Schlussüberschuss-Anwartschaft fälligEine Reduktion kann jedoch nicht zu einem negativen Schlussgewinnkon- tostand führen. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der daraus fälligen Schlussüberschussan- teile und der fälligen Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven↑ (Absatz (7)) prozentual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maximal für 120 Mona- te, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Um- laufrendite und dem Durchschnittswert Maßgeblich für die abgelau- fene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multi- pliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als Höhe des Schlussüberschussan- teils ist die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälligen Schlussüberschussan- teilen zum Ausgangswert von den fälligen Schlussüber- schussanteilen abgezogen. Andernfalls werden keine Schlussüberschussanteile fällig. Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- guthaben zugeführtfür das Jahr des Rentenbeginns in unse- rem Geschäftsbericht veröffentlichte Überschussde- klaration.

Appears in 1 contract

Samples: www.swisslife.de

Schlussüberschussanteile. Bei Erleben des Rentenbeginns bzw. bei Beendi- gung vor Rentenbeginn wird zusätzlich ein Schluss- überschussanteil erbracht. Zur Ermittlung des Schlussüberschussanteils wird rechnerisch fiktiv ein Schlussgewinnkonto geführt. Das Schlussgewinnkonto begründet keinen An- spruch auf Gewährung von Schlussüberschussantei- len in einer bestimmten Höhe; es dient lediglich als Hilfsgröße zur Ermittlung von Schlussüberschussan- teilen bei Rentenbeginn. Bei Vertragsbeginn beträgt das Schlussgewinnkonto Null. Jeweils am Ende des Versicherungsjahres kann eine Erhöhung des Schlussgewinnkontos erfolgen. Diese bemisst sich in Prozent des maßgebenden Gutha- bens und in Prozent des Schlussgewinnkontostan- des des Vorjahres. Dabei bedeutet maßgebendes Guthaben das Deckungskapita mit AK-Verteilung zum Ende des Versicherungsjahres einschließlich Bonusdeckungskapital bzw. Ansammlungsguthaben - je nach Überschussverwendungsart (6siehe 10.3) -, diskontiert mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres. Im Falle eines Rumpfbe- ginnjahres bzw. Rumpfendejahres berechnet sich die Höhe der ersten bzw. letzten Zuteilung zum Schlussgewinnkonto, indem die Zuteilung des vollen Versicherungsjahres mit 1/12 der Anzahl der Monate des ersten bzw. letzten Versicherungsjahres multip- liziert wird. Zum Ausgleich von Schwankungen der Erträge aus Kapitalanlage, Risikoverlauf und Kostenverlauf kann spätestens bei Beginn des letzten Versicherungsjah- res vor Rentenbeginn das Schlussgewinnkonto re- duziert werden, wenn die 3 Voraussetzungen von § 163 Abs. 1 VVG sinngemäß vorliegen (1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat; 2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festge- setzte Xxxxxx angemessen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten, und 3. ein unabhängiger Treuhän- der die Rechnungsgrundlagen und die Vorausset- zungen der Nummern 1 und 2 überprüft und bestä- tigt hat). Eine gegebenenfalls vorgenommene Reduktion be- misst sich in Prozent des Deckungskapitals, das sich zum Ende des Vorjahres unter Berücksichtigung der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile fälligVerteilung der eingerechneten Abschlusskosten ergibt, und in Prozent des Schlussgewinnkonto- stands des Vorjahres. Eine Reduktion kann jedoch nicht zu einem negativen Schlussgewinnkontostand führen. Maßgeblich für die Höhe des Schlussüberschuss- anteils ist die für das Jahr des Rentenbeginns in unserem Geschäftsbericht veröffentlichte Über- schussdeklaration. Bei Rückkauf vor dem ersten möglichen Abruftermin wird ein reduzierter Schlussüberschussanteil er- bracht. Die Höhe der Schluss- überschussanteile wird aus der Schlussüberschuss-An- wartschaft, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Fäl- ligkeit deklarierten und im Geschäftsbericht veröffent- lichten Anteilsatz ermittelt. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst bestimmt sich – in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn des Mo- nats und – in Prozent des Vertragsguthabens zum Ende des Mo- nats und – in Prozent der Schlussüberschuss-Anwartschaft des Vormonats. Bei Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- ten Schlussüberschuss-Anwartschaft fällig. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird durch das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der daraus fälligen Schlussüberschussan- teile und der fälligen Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven↑ (Absatz (7)) prozentual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maximal für 120 Mona- te, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Um- laufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelau- fene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multi- pliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälligen Schlussüberschussan- teilen zum Ausgangswert von den fälligen Schlussüber- schussanteilen abgezogen. Andernfalls werden keine Schlussüberschussanteile fällig. Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- guthaben zugeführtabgelaufener Aufschubdauer zu vereinbarter Aufschubdauer.

Appears in 1 contract

Samples: www.swisslife.de