Common use of Schlussüberschussanteile Clause in Contracts

Schlussüberschussanteile. Zum Ende der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile fällig. Die Höhe der Schluss- überschussanteile wird aus der Schlussüberschuss-An- wartschaft, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Fäl- ligkeit deklarierten und im Geschäftsbericht veröffent- lichten Anteilsatz ermittelt. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich – in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn des Mo- nats und – in Prozent des Vertragsguthabens zum Ende des Mo- nats und – in Prozent der Schlussüberschuss-Anwartschaft des Vormonats. Bei Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- ten Schlussüberschuss-Anwartschaft fällig. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der daraus fälligen Schlussüberschussan- teile und der fälligen Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven↑ (Absatz (7)) prozentual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maximal für 120 Mona- te, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Um- laufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelau- fene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multi- pliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälligen Schlussüberschussan- teilen zum Ausgangswert von den fälligen Schlussüber- schussanteilen abgezogen. Andernfalls werden keine Schlussüberschussanteile fällig. Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- guthaben zugeführt.

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Samples: Verbraucherinformation, Verbraucherinformation, Verbraucherinformation

Schlussüberschussanteile. Zum Bei Erleben des Rentenbeginns bzw. bei Beendigung vor Rentenbeginn wird zusätzlich ein Schlussüber- schussanteil erbracht. Zur Ermittlung des Schlussüberschussanteils wird rechnerisch fiktiv ein Schlussgewinnkonto geführt. Das Schlussgewinnkonto begründet keinen Anspruch auf Gewährung von Schlussüberschussanteilen in einer bestimmten Höhe; es dient lediglich als Hilfs- größe zur Ermittlung von Schlussüberschussanteilen bei Rentenbeginn. Bei Vertragsbeginn beträgt das Schlussgewinnkonto Null. Jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres kann eine Erhöhung des Schlussgewinnkontos erfolgen. Diese bemisst sich in Prozent des maßgebenden Gutha- bens und in Prozent des Schlussgewinnkontostandes des Vorjahres. Dabei bedeutet maßgebendes Gutha- ben das Deckungskapital, das sich am Ende des Versicherungsjahres unter Berücksichtigung der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile fälligVer- teilung der eingerechneten Abschlusskosten, ein- schließlich Bonusdeckungskapital bzw. Die Ansamm- lungsguthaben - je nach Überschussverwendungsart (siehe 10.3) -, abdiskontiert mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres. Im Falle eines Rumpfbeginnjahres bzw. Rumpfendejahres berechnet sich die Höhe der Schluss- überschussanteile wird ersten bzw. letzten Zu- teilung zum Schlussgewinnkonto, indem die Zuteilung des vollen Versicherungsjahres mit 1/12 der Anzahl der Monate des ersten bzw. letzten Versicherungsjah- res multipliziert wird. Zum Ausgleich von Schwankungen der Erträge aus Kapitalanlage, Risikoverlauf und Kostenverlauf kann spätestens bei Beginn des letzten Versicherungsjah- res vor Rentenbeginn das Schlussgewinnkonto redu- ziert werden, wenn die 3 Voraussetzungen von § 163 Abs. 1 VVG sinngemäß vorliegen (1. sich der Schlussüberschuss-An- wartschaftLeis- tungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht vor- aussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat; 2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt um die dau- ernde Erfüllbarkeit der Fäl- ligkeit deklarierten Versicherungsleistung zu ge- währleisten, und im Geschäftsbericht veröffent- lichten Anteilsatz ermittelt3. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschriebenein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 überprüft und bestätigt hat). Die Fortschreibung bemisst Eine gegebenenfalls vorgenommene Reduktion be- misst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn zum En- de des Mo- nats Vorjahres und in Prozent des Vertragsguthabens zum Ende Schlussgewinn- kontostands des Mo- nats und – Vorjahres. Eine Reduktion kann jedoch nicht zu einem negativen Schlussgewinnkon- tostand führen. Maßgeblich für die Höhe des Schlussüberschuss- anteils ist die für das Jahr des Rentenbeginns in Prozent der Schlussüberschuss-Anwartschaft des Vormonatsun- serem Geschäftsbericht veröffentlichte Überschuss- deklaration. Bei Tod der versicherten Person↑ Rückkauf vor Beginn der Ren- tenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- ten Schlussüberschuss-Anwartschaft fälligdem ersten möglichen Abruftermin wird ein reduzierter Schlussüberschuss erbracht. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird bestimmt sich durch das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der daraus fälligen Schlussüberschussan- teile und der fälligen Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven↑ (Absatz (7)) prozentual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maximal für 120 Mona- te, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Um- laufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelau- fene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multi- pliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälligen Schlussüberschussan- teilen zum Ausgangswert von den fälligen Schlussüber- schussanteilen abgezogen. Andernfalls werden keine Schlussüberschussanteile fällig. Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- guthaben zugeführtabge- laufener Aufschubdauer zu vereinbarter Aufschub- dauer.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Direktversicherung

Schlussüberschussanteile. (8) Zum Ende der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile Schluss- überschussanteile fällig. Die Höhe der Schluss- überschussanteile Schlussüber- schussanteile wird aus der Schlussüberschuss-An- wartschaftAnwart- schaft, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Fäl- ligkeit Fälligkeit deklarierten und im Geschäftsbericht veröffent- lichten veröffentlichten Anteilsatz ermittelt. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn Be- ginn des Mo- nats Monats und – in Prozent des Vertragsguthabens zum Ende des Mo- nats und – in Prozent der Schlussüberschuss-Schlussüberschuss- Anwartschaft des Vormonats. Bei Ihrem Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlungRentenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Kün- digung, bei Verwendung für eine selbst genutzte Woh- nung nach § 13 oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- ten reduzierten Schlussüberschuss-Anwartschaft Anwart- schaft fällig. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Kündigung oder bei Verwendung von Kapital für eine selbst genutzte Wohnung nach § 13 erfolgt eine wei- tere weitere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite Umlaufren- dite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung Kündi- gung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung Veröffentlichung der Deutschen Deut- schen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der daraus fälligen Schlussüberschussan- teile und der fälligen Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven↑ tungsreserven (Absatz (79)) prozentual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maximal für 120 Mona- te, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Um- laufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelau- fene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multi- pliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälligen Schlussüberschussan- teilen zum Ausgangswert von den fälligen Schlussüber- schussanteilen abgezogen. Andernfalls werden keine Schlussüberschussanteile fällig. Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- guthaben De- ckungskapital zugeführt. (9) Die Höhe der Bewertungsreserven↑ wird lau- fend neu ermittelt. Die Stichtage für die Ermittlung der Bewertungsreserven werden jedes Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens festgelegt und in unserem Ge- schäftsbericht veröffentlicht. Den Geschäftsbericht kön- nen Sie bei uns jederzeit anfordern. Sollten zwischen dem Bewertungsstichtag und der Beendigung der Auf- schubzeit↑ durch Tod, Kündigung, Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung nach § 13 oder Erleben des Beginns der Rentenzahlung unvorhergesehene Ereig- nisse eintreten, die sich auf die Bewertungsreserven auswirken können, sind wir berechtigt, die Höhe der Be- wertungsreserven neu zu ermitteln und diese bei einer wesentlichen Änderung als Basis für die Ermittlung Ihres Anteils an den Bewertungsreserven anzusetzen. Auf- sichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der dau- ernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versi- cherungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven werden in einem bilanzorientierten Verfahren ermittelt. Die so zu den jeweiligen Terminen festgestellten Bewertungsre- serven werden anteilig den anspruchsberechtigten Ver- trägen zugeordnet. Wir beteiligen Ihren Vertrag nach einem verursachungs- orientierten Verfahren an den zu verteilenden Bewer- tungsreserven. Dabei wird berücksichtigt, wie Ihr Ver- trag zur Entstehung der Bewertungsreserven beigetra- gen hat. Der Anteil Ihres Vertrags an den zu verteilen- den Bewertungsreserven ist umso höher, je länger der Vertrag besteht und je höher der Beitrag und die daraus erwirtschafteten Erträge sind. Bei Beendigung der Aufschubzeit durch Tod, Kündi- gung, bei Verwendung für eine selbst genutzte Woh- nung nach § 13 oder Erleben des Beginns der Renten- zahlung wird der für diesen Zeitpunkt ermittelte Betrag zur Hälfte zugeteilt und fällig (§ 153 Absatz (3) VVG).

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Samples: Rentenversicherung Mit Indexbeteiligung

Schlussüberschussanteile. Zum Ende der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile Schluss- überschussanteile fällig. Die Höhe der Schluss- überschussanteile Schlussüber- schussanteile wird aus der Schlussüberschuss-An- wartschaftAnwart- schaft, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Fäl- ligkeit Fälligkeit deklarierten und im Geschäftsbericht veröffent- lichten veröffentlichten Anteilsatz ermittelt. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich in Prozent des Deckungskapitals Deckungskapitals↑ zu Beginn Be- ginn des Mo- nats Monats und – in Prozent des Vertragsguthabens zum Ende des Mo- nats und – in Prozent der SchlussüberschussSchlussüber- schuss-Anwartschaft des Vormonats. Bei Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- ten Schlussüberschuss-Anwartschaft fällig. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital Deckungskapital↑ des Vertrags einschließlich der daraus fälligen Schlussüberschussan- teile Schlussüberschus- santeile und der fälligen Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven↑ Be- wertungsreserven↑ (Absatz (79)) prozentual pro Monat der restlichen AufschubzeitAufschubzeit↑, jedoch maximal für 120 Mona- teMonate, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Um- laufrendite aktuel- ler Umlaufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelau- fene ab- gelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multi- pliziert multipliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung Mindestbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert Ver- gleichswert anteilig im Verhältnis von fälligen Schlussüberschussan- teilen Schluss- überschussanteilen zum Ausgangswert von den fälligen Schlussüber- schussanteilen Schlussüberschussanteilen abgezogen. Andernfalls werden keine Schlussüberschussanteile fällig. Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- guthaben De- ckungskapital zugeführt.

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Samples: Insurance Agreement

Schlussüberschussanteile. Zum Ende der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile Schluss- überschussanteile fällig. Die Höhe der Schluss- überschussanteile Schlussüber- schussanteile wird aus der Schlussüberschuss-An- wartschaftAnwart- schaft, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Fäl- ligkeit Fälligkeit deklarierten und im Geschäftsbericht veröffent- lichten Anteilsatz veröffentlichten An- teilsatz ermittelt. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn des Mo- nats und – Monats, für jeden Fonds in Prozent des Vertragsguthabens Guthabens dieses Fonds zum Ende des Mo- nats Monats und in Prozent der Schlussüberschuss-Anwartschaft des Vormonats. Bei Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlungPerson↑, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Ver- tragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- ten reduzierten Schlussüberschuss-Anwartschaft Anwart- schaft fällig. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen ab- gelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 JahreJah- re, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer ei- ner Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung Veröffentli- chung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der daraus fälligen Schlussüberschussan- teile und der fälligen Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven↑ Bewertungsreserven↑ (Absatz (7)) prozentual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maximal für 120 Mona- teMo- nate, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Um- laufrendite Umlaufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelau- fene abge- laufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multi- pliziert multipliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälligen Schlussüberschussan- teilen zum Ausgangswert von den fälligen Schlussüber- schussanteilen abgezogen. Andernfalls werden keine Schlussüberschussanteile fällig. Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- guthaben zugeführt.

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Samples: Versicherungsvertrag