Common use of Schlussüberschussanteile Clause in Contracts

Schlussüberschussanteile. Schlussüberschussanteile sind zu folgenden Zeitpunkten vorgesehen (Zuteilungszeitpunkte): • während der Abrufphase: Zum Beginn der Rentenzahlung, bei Auszahlung der Kapitalleistung oder bei Kündigung, wenn das vierte Versicherungsjahr abgelaufen ist; • zum voraussichtlichen Rentenbeginn: Zum Beginn der Rentenzahlung, bei Auszahlung der Kapitalleistung oder bei Kündigung; • während der Verlängerungsphase: Zum Beginn der Rentenzahlung, bei Auszahlung der Kapitalleistung oder bei Kündigung; • vor Beginn der Abrufphase: Bei Kündigung, wenn ein Drittel der Aufschubdauer bis zum voraus- sichtlichen Rentenbeginn, mindestens jedoch das vierte Versiche- rungsjahr abgelaufen ist, oder wenn das 10. Versicherungsjahr ab- gelaufen ist; • vor Beginn der Rentenzahlung: Bei Tod der versicherten Person - das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist.

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Schlussüberschussanteile. Schlussüberschussanteile sind zu folgenden Zeitpunkten vorgesehen (Zuteilungszeitpunkte): • während der Abrufphase: Zum Beginn der Rentenzahlung, bei Auszahlung der Kapitalleistung oder bei Kündigung, wenn das vierte Versicherungsjahr abgelaufen ist; • zum voraussichtlichen Rentenbeginn: Zum Beginn der Rentenzahlung, bei Auszahlung der Kapitalleistung oder bei Kündigung; • während der Verlängerungsphase: Zum Beginn der Rentenzahlung, bei Auszahlung der Kapitalleistung oder bei Kündigung; • vor Beginn der Abrufphase: Bei Kündigung, wenn ein Drittel der Aufschubdauer bis zum voraus- sichtlichen Rentenbeginn, mindestens jedoch das vierte Versiche- rungsjahr Ver- sicherungsjahr abgelaufen ist, oder wenn das 10. Versicherungsjahr ab- gelaufen abgelaufen ist; • vor Beginn der Rentenzahlung: Bei Tod der versicherten Person - das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Zugeordnete Schlussüberschussanteile verzinsen wir mit laufend neu festgelegten Zinssätzen. Die Verzinsung wird dem Vertrag rechnerisch vorläufig zugeordnet.

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Schlussüberschussanteile. Schlussüberschussanteile sind zu folgenden Zeitpunkten vorgesehen (Zuteilungszeitpunkte): • während der Abrufphase: Zum Beginn der Rentenzahlung, bei Auszahlung der Kapitalleistung Kapital- leistung oder bei Kündigung, wenn das vierte Versicherungsjahr abgelaufen ist; • zum voraussichtlichen Rentenbeginn: Zum Beginn der Rentenzahlung, bei Auszahlung der Kapitalleistung Kapital- leistung oder bei Kündigung; • während der Verlängerungsphase: Zum Beginn der Rentenzahlung, bei Auszahlung der Kapitalleistung Kapital- leistung oder bei Kündigung; • vor Beginn der Abrufphase: Bei Kündigung, wenn ein Drittel der Aufschubdauer bis zum voraus- sichtlichen voraussichtlichen Rentenbeginn, mindestens jedoch das vierte Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr abgelaufen ist, oder wenn das 10. Versicherungsjahr ab- gelaufen Versiche- rungsjahr abgelaufen ist; • vor Beginn der Rentenzahlung: Bei Tod der versicherten Person - das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist.

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Schlussüberschussanteile. Schlussüberschussanteile sind zu folgenden Zeitpunkten vorgesehen (Zuteilungszeitpunkte): • während der Abrufphase: Zum Beginn der Rentenzahlung, bei Auszahlung der Kapitalleistung Rentenzahlung oder bei Kündigung, wenn das vierte Versicherungsjahr abgelaufen ist; • zum voraussichtlichen Rentenbeginn: Zum Beginn der Rentenzahlung, bei Auszahlung der Kapitalleistung Rentenzahlung oder bei Kündigung; • während der Verlängerungsphase: Zum Beginn der Rentenzahlung, bei Auszahlung der Kapitalleistung Rentenzahlung oder bei Kündigung; • vor Beginn der Abrufphase: Bei Kündigung, wenn ein Drittel der Aufschubdauer bis zum voraus- sichtlichen voraussichtlichen Rentenbeginn, mindestens jedoch das vierte Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr abgelaufen ist, oder wenn das 10. Versicherungsjahr ab- gelaufen Ver- sicherungsjahr abgelaufen ist; • vor Beginn der Rentenzahlung: Bei Tod der versicherten Person - das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen istIhrem Tod. Zugeordnete Schlussüberschussanteile verzinsen wir mit laufend neu festgelegten Zinssätzen. Die Verzinsung wird dem Vertrag rechnerisch vorläufig zugeordnet.

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