Schneeräumung Musterklauseln

Schneeräumung. Wir vermitteln bei Bedarf eine Schneeräumung für Gehwege sowie Ein- und Ausfahrten, die direkt zum Grundstück der versicherten Person gehören oder daran angrenzen.
Schneeräumung. Während der Mietzeit räumt der Mieter den Schnee rund um das Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx.
Schneeräumung. (1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwässern nicht beeinträchtigt werden Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten zu räumen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen von Schnee und Schneematsch freizuhalten. § 7 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Schneeräumung. Die Schneeräumung erfolgt in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung des § 93 Abs. 1 StVO, wonach in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen von Schnee und Verunreinigung gesäubert, sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sein müssen (fehlt ein Gehsteig, ist der Straßenrand in der Breite von 1m zu säubern und zu bestreuen). Die in unseren Angeboten enthaltene Pauschalbeträge verstehen sich für eine Reinigung von maximal 1 Schneeräum- und Streuvorgang pro Tag, ist aufgrund außerordentlicher Witterungsverhältnisse dauernden Schneefall oder Eisregen eine mehrmalige Reinigung notwendig, so wird diese nach Regiepreisen gesondert in Rechnung gestellt. Bei Dachlawinengefahr folgt keine Aufstellung von Schneestangen, da diese eine Haftungsbefreiung nicht bewirken. Sofern unserem Reinigungspersonal die Gefahr von Dachlawinen auffallen, wird die Hausverwaltung telefonisch verständigt werden, für die Dachräumung durch die Feuerwehr hat die Hausverwaltung aus Eigenem Sorge zu tragen, derartige Arbeiten werden nicht Vertragsinhalt.
Schneeräumung. (1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahr- bahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festge- tretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwas- ser nicht beeinträchtigt wird. Hydranten sind von Eis und Schnee frei zu halten. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumen- de muss sich an die schon bestehende Gehwegrich- tung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überweg- richtung von gegenüberliegenden Grundstücken an- passen.
Schneeräumung. (1) Bei Schneefall sind der Gehweg und die Überwege in einer Breite von mindestens 1,50 m zu räumen. Die vom Schnee geräumten Flächen oder Gehwege oder Überwege müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß eine durchgehende passierbare Fläche von mindestens 1 m Breite gewährleistet ist. Der später Räumende muß sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Übergehrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück her anpassen. Noch nicht ausgebaute Gehwege und ähnliche dem Fußgängerverkehr dienende sonstige Straßenteile sind auch in einer Breite von 1 m in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend zu räumen. Bei Fußgängerstraßen gilt diese Verpflichtung für einen Streifen von mindestens 1,50 m Breite auf jeder Straßenseite.
Schneeräumung. Bei Schneefall sind die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker ver- pflichtet, ihre Standfläche und die angrenzende Verkehrsflächen bis zu de- ren Mitte von Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.