Leistungsinhalte Musterklauseln

Leistungsinhalte. (1) Der AN erbringt für den AG im Vertrag näher spezifizierte Serviceleistungen.
Leistungsinhalte. (1) Der AG beauftragt den Freelancer mit der Er- bringung von im jeweiligen Vertrag abschließend konkretisierten Leistungen.
Leistungsinhalte. (1) Der AN leistet die mit dem AG im Vertrag ver- einbarten Dienste.
Leistungsinhalte. 1. Die in Anlage 1 aufgeführte Beschreibung der Leistungskomplexe beinhaltet eine Auf- zählung der einzelnen Leistungen. Die Leistungsinhalte der Leistungskomplexe sind im Rahmen des individuellen Pflegebedarfs zu erbringen. Dabei richten sich Inhalt und Um- fang der erforderlichen Pflegeleistungen nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbsthilfemöglichkeiten des Pflegebedürftigen und den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen.
Leistungsinhalte. (1) Der AN überlässt dem AG die im Vertrag konk- ret spezifizierte Hardware mit unbeschränkter Dauer gegen Einmalentgelt.
Leistungsinhalte. (1) Der AN überlässt dem AG die im Vertrag kon- kret spezifizierte Software mit unbeschränkter Dauer gegen Einmalentgelt unter Einräumung der in C. 6. aufgeführten Nutzungsrechte.
Leistungsinhalte. (1) Der AN überlässt dem AG zeitlich befristet die im Vertrag näher spezifizierte Software in einem zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand, und ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit erforderliche Maßnahmen zu tref- fen, um den bestimmungsgemäßen Zustand zu er- halten (hierunter fällt insbesondere die Beseitigung auftretender Mängel).
Leistungsinhalte. (1) Der AN erstellt für den AG die im Vertrag näher spezifizierte individuelle Software einschließlich Be- nutzungsanleitung, Quellcode, Dokumen-tation und weiterer erforderlicher Unterlagen (insbesondere ei- ner Produktbeschreibung). Dies kann insbesondere die Neu-Erstellung, Customizing, Parametrisierung oder Weiterentwicklung von Software beinhalten.
Leistungsinhalte. (1) Die PoC-Antigen-Tests können im Rahmen dieses Vertrages für symptomatische Versi- cherte, insbesondere im Bereitschaftsdienst, angewandt werden. Hierfür sind aus- schließlich die PoC-Antigen-Tests zu verwenden, die auf der Homepage des Bundesin- stituts für Arzneimittel und Medizinprodukte2 gelistet sind.
Leistungsinhalte. (1) Die Inhalte der Pflegeleistungen richten sich nach den Regelungen des jeweils gültigen Rahmenvertrages gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versor- gung.