Schriftlichkeitsvorbehalt. Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bzw. seinen Anhängen haben schriftlich zu erfolgen und sind von den Vertragsparteien rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Fällt eine Ände- rung in den Überprüfungsbereich von Art. 46 Abs. 4 KVG, so bleibt die konstitutive Genehmigung der Genehmigungsbehörde vorbehalten.
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Schriftlichkeitsvorbehalt. Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bzw. seinen Anhängen einschliesslich dieses Artikels haben schriftlich zu erfolgen und sind von den Vertragsparteien rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Fällt eine Ände- rung Änderung in den Überprüfungsbereich von Art. 46 Abs. 4 KVG, so bleibt die konstitutive Genehmigung der Genehmigungsbehörde zuständigen Behörde vorbehalten.
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Samples: Tarifvertrag
Schriftlichkeitsvorbehalt. Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bzw. seinen Anhängen haben schriftlich zu erfolgen und sind von den Vertragsparteien rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Fällt eine Ände- rung Änderung in den Überprüfungsbereich von Art. 46 Abs. 4 KVG, so bleibt die konstitutive Genehmigung der Genehmigungsbehörde vorbehalten.
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Samples: Tarifvertrag KVG Nebenleistungen
Schriftlichkeitsvorbehalt. Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bzw. seinen Anhängen haben schriftlich zu erfolgen und sind von den Vertragsparteien rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Fällt eine Ände- rung in den Überprüfungsbereich von Art. 46 Abs. 4 KVG, so bleibt die konstitutive Genehmigung der Genehmigungsbehörde des Regierungsrates vorbehalten.
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