Schuldbefreiungserklärung. Das benannte Abrechnungszentrum hat vom unterzeichnenden Leistungserbringer den Auftrag erteilt be- kommen, alle von der AOK zu zahlenden Beträge für Rechnungen die dem Abrechnungszentrum einge- reicht wurden, für den unterzeichnenden Leistungserbringer einzuziehen. Die Zahlung der AOK an das beauftragte Abrechnungszentrum hat schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Leistungserbringer.
Appears in 2 contracts
Samples: Vertrag Gemäß § 127 Absatz 1 SGB v Zur Versorgung Mit Hilfsmitteln, Vertrag Gemäß § 127 Absatz 1 SGB v Zur Versorgung Mit Hilfsmitteln
Schuldbefreiungserklärung. Das benannte Abrechnungszentrum hat vom unterzeichnenden Leistungserbringer den Auftrag erteilt be- kommenbekommen, alle von der AOK zu zahlenden Beträge für Rechnungen Rechnungen, die dem Abrechnungszentrum einge- reicht Abrech- nungszentrum eingereicht wurden, für den unterzeichnenden Leistungserbringer einzuziehen. Die Zahlung der AOK an das beauftragte Abrechnungszentrum hat schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Leistungserbringer.
Appears in 2 contracts
Samples: www.aok.de, www.aok.de
Schuldbefreiungserklärung. Das benannte Abrechnungszentrum hat vom von dem unterzeichnenden Leistungserbringer den Auftrag Auf- trag erteilt be- kommenbekommen, alle von der AOK zu zahlenden Beträge für Rechnungen Rechnungen, die von dem Abrechnungszentrum einge- reicht eingereicht wurden, ausschließlich für Rechnung des unterzeichnenden Leistungserbringers einzuziehen. Der Leistungserbringer bleibt Rechtsinhaber der einzuziehen- den unterzeichnenden Leistungserbringer einzuziehenForderungen. Die Zahlung der AOK an das beauftragte Abrechnungszentrum hat schuldbefreiende schuldbe- freiende Wirkung gegenüber dem Leistungserbringer.
Appears in 1 contract
Samples: www.aok.de
Schuldbefreiungserklärung. Das benannte Abrechnungszentrum hat vom von dem unterzeichnenden Leistungserbringer den Auftrag Auf- trag erteilt be- kommenbekommen, alle von der AOK zu zahlenden Beträge für Rechnungen Rechnungen, die dem Abrechnungszentrum einge- reicht Abrech- nungszentrum eingereicht wurden, für den unterzeichnenden Leistungserbringer einzuziehen. Die Zahlung der AOK an das beauftragte Abrechnungszentrum hat schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Leistungserbringer.
Appears in 1 contract
Samples: www.aok.de