Common use of Schulung Clause in Contracts

Schulung. 19 Information und Schulung von Leistungserbringern (1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmenden Vertragsärzte gemäß § 3 umfassend über die Ziele und Inhalte des DMP Diabetes mellitus Typ 1. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach § 3 dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungsunterlagen sind DMP-A-RL- konform und zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. (3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß Anlage 7 DMP-A-RL einbezogen werden. (4) Kenntnisse über Schulungsbestandteile, die für die Durchführung von DMP in anderen Krankheitsbildern erworben wurden, müssen nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der in den Anlagen 10 und 11 enthaltenden „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung der Stoffwechsellage belegt sein und dient der eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer Stoffwechselselbstkontrolle. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der DMP-A- RL widersprechen, verzichtet werden. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Sie verfolgen das Ziel, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Bezugspersonen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (4) Im Rahmen dieses DMP werden im Rahmen der ambulanten Behandlung ausschließlich die in Anlage 15 genannten Schulungsprogramme genutzt. Weitere Schulungsprogramme können vertraglich vereinbart werden, wenn diese vom BVA akkreditiert wurden. (5) Zur Schulung berechtigt sind die teilnehmenden Vertragsärzte, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten haben. (6) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine Genehmigung.

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Samples: Vertrag, Vertrag Über Die Durchführung Eines Strukturierten Behandlungsprogramms

Schulung. 19 Information und Schulung von Leistungserbringern21 Leistungserbringer (1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmenden teilnehmen- den Vertragsärzte gemäß §§ 3 4 und 5 umfassend über die Ziele und Inhalte des DMP Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 12. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und ÜberweisungsregelnÜber- weisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden gelten- den Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte Ver- tragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 56. (2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach §§ 3 4 und 5 dienen der Erreichung Er- reichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungsunterlagen sind DMP-A-RL- konform und Schu- lungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, ab. (3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Weiter- bildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen Fortbil- dungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte medizini- schen Inhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arz- neimitteltherapie gemäß Anlage 7 1 der DMP-A-RL einbezogen werden. (4) Kenntnisse Die Schulung der Leistungserbringer über Ziele und Inhalte der strukturierten Behandlungsprogramme muss richtlinienkonform gemäß der DMP-A-RL erfol- gen. Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Leistungserbringer ver- mittelt werden und die für die Durchführung von DMP Disease-Management-Pro- grammen in anderen Krankheitsbildern erworben wurdenebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der in den Anlagen 10 und 11 enthaltenden „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung der Stoffwechsellage belegt sein und dient der eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer Stoffwechselselbstkontrolle. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der DMP-A- RL widersprechen, verzichtet werden. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Sie verfolgen das Ziel, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Bezugspersonen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (4) Im Rahmen dieses DMP werden im Rahmen der ambulanten Behandlung ausschließlich die in Anlage 15 genannten Schulungsprogramme genutzt. Weitere Schulungsprogramme können vertraglich vereinbart werden, wenn diese vom BVA akkreditiert wurden. (5) Zur Schulung berechtigt sind die teilnehmenden Vertragsärzte, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten haben. (6) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine Genehmigung.

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Samples: Vertrag, Vertrag

Schulung. 19 Information und Schulung von Leistungserbringern (1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmenden Vertragsärzte gemäß § 3 umfassend über die Ziele und Inhalte des DMP Disease- Management-Programms Diabetes mellitus Typ 1. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach § 3 dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungsunterlagen sind DMP-A-RL- RSAV- konform und zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. (3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß Anlage 7 DMP-A-RL 6 einbezogen werden. (4) Kenntnisse über Schulungsbestandteile, die für die Durchführung von DMP Disease- Management-Programmen in anderen Krankheitsbildern erworben wurden, müssen nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der in den Anlagen 10 und 11 enthaltenden Anlage 13 „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung der Stoffwechsellage belegt sein und dient der eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer Stoffwechselselbstkontrolle. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der DMP-A- RL widersprechen, verzichtet werden. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, nach Möglichkeit evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Sie verfolgen das Ziel, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Bezugspersonen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (4) Im Rahmen dieses DMP Disease-Management-Programms werden im Rahmen der ambulanten Behandlung ausschließlich die in Anlage 15 genannten Schulungsprogramme genutzt. Weitere Schulungsprogramme können vertraglich vereinbart eingesetzt werden, wenn für diese vom gegenüber dem BVA akkreditiert wurdender Nachweis entsprechend Absatz 2 und 3 erbracht wurde. (5) Zur Schulung berechtigt sind die teilnehmenden Vertragsärzte, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten haben. (6) Die Ärzte nach § 3 Abs. 2 haben für die Schulungen, die sie durchführen wollen, die jeweils vorgesehenen Qualitätsanforderungen für Schulende der Programme, die in der Anlage 14 benannt sind, zu erfüllen. (7) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine Genehmigung.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB V

Schulung. 19 Information und Schulung von Leistungserbringern (1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmenden Vertragsärzte gemäß § 3 umfassend über die Ziele und Inhalte des DMP Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 1. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach § 3 dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungsunterlagen sind DMP-A-RL- RSAV- konform und zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. (3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß Anlage 7 DMP-A-RL RSAV einbezogen werden. (4) Kenntnisse über Schulungsbestandteile, die für die Durchführung von DMP Disease-Management-Programmen in anderen Krankheitsbildern erworben wurden, müssen nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der in den Anlagen 10 und 11 enthaltenden Anlage 13 „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung der Stoffwechsellage belegt sein und dient der eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer Stoffwechselselbstkontrolle. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der DMP-A- RL RSAV widersprechen, verzichtet werden. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, nach Möglichkeit evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Sie verfolgen das Ziel, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Bezugspersonen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (4) Im Rahmen dieses DMP Disease-Management-Programms werden im Rahmen der ambulanten Behandlung ausschließlich die in Anlage 15 genannten Schulungsprogramme genutzt. Weitere Schulungsprogramme können vertraglich vereinbart eingesetzt werden, wenn für diese vom gegenüber dem BVA akkreditiert wurdender Nachweis entsprechend Absatz 2 und 3 erbracht wurde. (5) Zur Schulung berechtigt sind die teilnehmenden Vertragsärzte, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten haben. (6) Die Ärzte nach § 3 Abs. 2 haben für die Schulungen, die sie durchführen wollen, die jeweils vorgesehenen Qualitätsanforderungen für Schulende der Programme, die in der Anlage 14 benannt sind, zu erfüllen. (7) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine Genehmigung.

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Samples: Vertrag

Schulung. 19 Information und Schulung von LeistungserbringernTeilnahmeberechtigte Vertragsärzte (1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH Vertragspartner informieren die teilnehmenden Vertragsärzte gemäß § 3 umfassend teilnahmeberechtigten Leistungserbringer über die Ziele und Inhalte des DMP Diabetes mellitus Typ 12. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge Versor- gungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden teilnah- meberechtigten Vertragsärzte bestätigen den Erhalt und die Kenntnisnahme der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Schulungen Die Fortbildungen der teilnehmenden teilnahmeberechtigten Vertragsärzte nach §§ 3 und 4 dienen der Erreichung Errei- chung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungsunterlagen sind DMP-A-RL- konform und Fortbildungen zielen unter anderem auf die vereinbarten ManagementkomponentenManagementkomponenten ab, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden sek- torübergreifenden Zusammenarbeit und der Einschreibekriterien der Versicherten ab. Die Ver- tragspartner definieren zudem bedarfsorientiert Anforderungen an die für die DMP relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte. (3) Die im Zusammenhang mit Rahmen der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Fortbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH KVS nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß Anlage 7 DMP-A-RL einbezogen werden. (4) Kenntnisse über SchulungsbestandteileFortbildungsbestandteile, die bei der Fortbildung der Vertragsärzte vermittelt werden und die für die Durchführung von DMP in anderen Krankheitsbildern erworben wurdenebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden.. § 20 (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der in den Anlagen 10 und 11 enthaltenden „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend im Sinne der Nummer 3 der Anlage 7 über Ziele und Inhalte des strukturierten BehandlungsprogrammsDMP Diabetes mellitus Typ 2 sowie die mit der Teilnahme verbundene Daten- verarbeitung sowie Dauer der Aufbewahrung ihrer Daten. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge Überweisungsregeln und die geltenden Therapieempfehlungen zugrunde ge- legten Versorgungsaufträge transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen zielgrup- penspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung Patientenschulun- gen dienen der Stoffwechsellage belegt sein Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und dient der eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer Stoffwechselselbstkontrollezur selbstverantwortlichen Umsetzung wesentlicher Therapiemaßnahmen. Der bestehende beste- hende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der DMP-A- RL widersprechen, verzichtet werden. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Sie verfolgen das Ziel, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Bezugspersonen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (43) Im Rahmen dieses DMP werden im Rahmen der ambulanten Behandlung ausschließlich die in der Anlage 15 genannten 13 „Patientenschulung“ ge- nannten Schulungsprogramme genutzt. Weitere Es werden nur die Schulungsprogramme können vertraglich vereinbart werdenin der jeweils gültigen und vom BAS als verwendungsfähig erklärten Auflage durchgeführt. (4) Zur Patientenschulung berechtigt sind Vertragsärzte, wenn diese vom BVA akkreditiert die gemäß der Anlage 13 „Patientenschu- lung“ hierzu befähigt sind und gemäß § 6 überprüft wurden. Die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen erfolgt entsprechend § 6 durch die KVS. (5) Zur Schulung berechtigt In die jeweiligen Schulungsprogramme gemäß Anlage 13 „Patientenschulung“ sind die teilnehmenden Vertragsärztestruktu- rierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur evidenzbasierten Arzneimitteltherapie gemäß § 9 einzubeziehen. Der mit der Patientenschulung beauftragte Leistungserbringer ist verpflich- tet, auf die gemäß der Anlage 7 „Versorgungsinhalte“ vorrangig zu verordnenden Wirkstoffe hinzuweisen. Bei den angebotenen Patientenschulungen werden im Rahmen dieses Vertrages nur Inhalte vermittelt, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten habenDMP-A-RL entsprechen. (6) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine Genehmigung.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB v Diabetes Mellitus Typ 2

Schulung. 19 Information und Schulung von Leistungserbringern (1) Die teilnehmenden Krankenkassen in Hessen und die KVH KV Hessen informieren die teilnehmenden Vertragsärzte teil- nehmenden Ärzte gemäß §§ 3 3, 4 umfassend über die Ziele und Inhalte des DMP Diabetes mellitus Typ 12. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- Ko- operations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte teilnahmeberechtig- ten Leistungserbringer bestätigen den Erhalt und die Kenntnisnahme der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach § 3 teilnahmeberechtigten Leistungserbringer werden konform der DMP- A-RL vermittelt und dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten VersorgungszieleVersorgungs- ziele. Die Inhalte der Schulungsunterlagen sind DMP-A-RL- konform und Schulungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, Managementkomponen- ten ab; insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit abund der Einschreibekriterien. (3) Die im Zusammenhang mit Rahmen der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Fortbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber gegen- über der KVH KV Hessen nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen sol- len die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß der Anlage 7 1 der DMP-A-RL einbezogen einbe- zogen werden. (4) Kenntnisse über Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Leistungserbringer vermittelt werden und die für die Durchführung von DMP in anderen Krankheitsbildern erworben wurdenebenfalls erforder- lich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere teilnehmenden Krankenkassen in Hessen informieren anhand der in den Anlagen 10 Patienteninfor- mation, bestehend aus dem Merkblatt, der Datenschutzinformation und 11 enthaltenden der Teilnahme- und Einwilligungserklärung (s. Anlage 7 „Indikationsübergreifende Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte“, Anlage 8 „Datenschutzinformation“ und Anlage 9 „Patienteninformation“), ihre Versicherten umfassend im Sinne der Anlage 1 Nummer 3 der DMP- A-RL über Ziele und Inhalte des strukturierten BehandlungsprogrammsDMP Diabetes mellitus Typ 2 sowie die mit der Teil- nahme verbundene Verarbeitung sowie Dauer der Aufbewahrung ihrer Daten. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und ÜberweisungsregelnÜber- weisungsregeln, die zu Grunde zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen The- rapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen ziel- gruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und BehandlungsprogrammBehandlungsprogramm erhalten. Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung Patientenschulungen dienen der Stoffwechsellage belegt sein Befähigung des Versicherten zur besseren Bewälti- gung des Krankheitsverlaufs und dient der eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer StoffwechselselbstkontrolleBefähigung zu informierten Patientenentschei- dungen. Der bestehende koordinierende Arzt prüft unter Berücksichtigung bestehender Folge- und Begleiterkrankungen, ob der Versicherte von strukturierten, evaluierten, zielgruppen- spezifischen und publizierten Schulungsprogrammen profitieren kann. Es können nur Patienten geschult werden, die körperlich und geistig schulungsfähig sind. Der beste- hende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (3) Zur Schulung berechtigt sind Leistungserbringer, die gemäß der Anlage 12 („Struktur- qualität Schulungsarzt/ICT-Schulung“) hierzu befähigt sind. Die Überprüfung der Struk- turqualität erfolgt entsprechend § 6. (4) In das Schulungsprogramm die jeweiligen Schulungsprogramme gemäß Anlage 11 („Patientenschulung“) sind die strukturierten medizinischen Inhalte Inhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie gemäß § 9 9, einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Auf Inhalte, die der DMP-A- A-RL widersprechen, verzichtet werdenwird verzichtet. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Sie verfolgen das Ziel, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Bezugspersonen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (45) Im Rahmen dieses DMP werden im Rahmen der ambulanten Behandlung ausschließlich die in Anlage 15 der jeweils gültigen, vom BAS als verwendungsfähig erklärten Auflage genannten Schulungsprogramme genutzt. Weitere Schulungsprogramme können vertraglich vereinbart werden, wenn diese vom BVA akkreditiert wurden. genutzt (5) Zur Schulung berechtigt sind die teilnehmenden Vertragsärzte, die die Strukturvoraussetzungen der s. Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten haben11 „Patientenschulung“). (6) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind Die Gemeinsame Einrichtung prüft fortwährend die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine GenehmigungMöglichkeit neuer Schulungsinhalte und -maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf kombinierte Schulungen für Diabetes und Hypertonie.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB v Diabetes Mellitus Typ 2

Schulung. 19 Information und Schulung von Leistungserbringern (1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmenden Vertragsärzte gemäß § 3 umfassend über die Ziele und Inhalte des DMP Disease- Management-Programms Diabetes mellitus Typ 1. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach § 3 dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungsunterlagen sind DMP-A-RL- RSAV- konform und zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. (3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß Anlage 7 DMP-A-RL RSAV einbezogen werden. (4) Kenntnisse über Schulungsbestandteile, die für die Durchführung von DMP Disease- Management-Programmen in anderen Krankheitsbildern erworben wurden, müssen nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der in den Anlagen 10 und 11 enthaltenden Anlage 13 „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung der Stoffwechsellage belegt sein und dient der eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer Stoffwechselselbstkontrolle. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der DMP-A- RL RSAV widersprechen, verzichtet werden. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, nach Möglichkeit evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Sie verfolgen das Ziel, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Bezugspersonen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (4) Im Rahmen dieses DMP Disease-Management-Programms werden im Rahmen der ambulanten Behandlung ausschließlich die in Anlage 15 genannten Schulungsprogramme genutzt. Weitere Schulungsprogramme können vertraglich vereinbart eingesetzt werden, wenn für diese vom gegenüber dem BVA akkreditiert wurdender Nachweis entsprechend Absatz 2 und 3 erbracht wurde. (5) Zur Schulung berechtigt sind die teilnehmenden Vertragsärzte, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten haben. (6) Die Ärzte nach § 3 Abs. 2 haben für die Schulungen, die sie durchführen wollen, die jeweils vorgesehenen Qualitätsanforderungen für Schulende der Programme, die in der Anlage 14 benannt sind, zu erfüllen. (7) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine Genehmigung.

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Samples: Vertrag

Schulung. 19 Information und Schulung von Leistungserbringern20 Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte (1) Die teilnehmenden Krankenkassen Krankenkasse und die KVH KVSA informieren die teilnehmenden teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 umfassend über die Ziele und Inhalte des DMP Disease-Management- Programms Diabetes mellitus Typ 12. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden teilnahmeberechtigten Vertragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach § 3 dienen der Zur Erreichung der vertraglich vereinbarten VersorgungszieleVersorgungsziele sollen Schulungen der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 erfolgen. Die Inhalte der Schulungsunterlagen sind DMP-A-RL- konform und Schulungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, Managementkomponenten insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. Die Vertragspartner definieren zudem bedarfsorientiert Anforderungen an die für die Disease-Management-Programme relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte. (3) Die im Zusammenhang mit Rahmen der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH KVSA nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß Anlage 7 DMP-A-RL einbezogen werden. (4) Kenntnisse über Schulungsbestandteile, die für die Durchführung von DMP in anderen Krankheitsbildern erworben wurden, müssen nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der in den Anlagen 10 und 11 enthaltenden „Patienteninformation“ Anlage 9 - Patienteninformation ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des strukturierten BehandlungsprogrammsDisease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung Patientenschulungen dienen der Stoffwechsellage belegt sein Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und dient der eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer StoffwechselselbstkontrolleBefähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. . (3) In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte Inhalte, insbesondere zur evidenzbasierten Arzneimitteltherapie gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der DMP-A- RL widersprechen, verzichtet werden. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Sie verfolgen das Ziel, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Bezugspersonen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (4) Im Rahmen dieses DMP werden im Rahmen der ambulanten Behandlung ausschließlich Vertrages finden die in Anlage 15 12 – Patientenschulung genannten Schulungsprogramme genutzt. Weitere Schulungsprogramme können vertraglich vereinbart werden, wenn diese vom BVA akkreditiert wurdenAnwendung. (5) Zur Schulung berechtigt sind die teilnehmenden Vertragsärzte, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten haben. (6) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine Genehmigung.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB V

Schulung. 19 Information und Schulung von LeistungserbringernTeilnahmeberechtigte Vertragsärzte (1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH Vertragspartner informieren die teilnehmenden teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß § 3 umfassend über die Ziele und Inhalte In- halte des DMP Diabetes mellitus Typ 1. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge Versor- gungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden teil- nahmeberechtigten Vertragsärzte bestätigen den Erhalt und die Kenntnisnahme der Informationen Informa- tionen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Schulungen Die Fortbildung der teilnehmenden teilnahmeberechtigten Vertragsärzte nach § 3 dienen dient der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungsunterlagen sind DMP-A-RL- konform und Fortbildungen zielen unter ande- rem auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden sektorüber- greifenden Zusammenarbeit und der Einschreibekriterien ab. Die Vertragspartner definieren zudem bedarfsorientiert Anforderungen an die für die DMP relevante regelmäßige Fortbil- dung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte. (3) Die im Zusammenhang mit Rahmen der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Fortbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH KVS nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß Anlage 7 DMP-A-RL einbezogen werden. (4) Kenntnisse über SchulungsbestandteileFortbildungsbestandteile, die bei der Fortbildung der Vertragsärzte vermittelt werden und die für die Durchführung von DMP DMPs in anderen Krankheitsbildern erworben wurdenebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden.. § 20 (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der in den Anlagen 10 und 11 enthaltenden „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend im Sinne der Nummer 3 der Anlage 7 über Ziele und Inhalte des strukturierten BehandlungsprogrammsDMP Diabetes mellitus Typ 1 sowie die mit der Teilnahme verbundene Verarbeitung sowie Dauer der Aufbewahrung ihrer Daten. Hierbei werden auch die vertraglich vertrag- lich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestelltdarge- stellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen zielgrup- penspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm, das sich an inter- nationalen Qualitätsstandards orientiert (Anlage 13 „Patientenschulung“). Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung Patientenschulun- gen dienen der Stoffwechsellage belegt sein Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsver- laufs und dient zur selbstverantwortlichen Umsetzung wesentlicher Therapiemaßnahmen sowie der eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer StoffwechselselbstkontrolleBefähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Der bestehende Schulungsstand der des Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der DMP-A- RL widersprechen, verzichtet werden. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit bzw. deren Bezugspersonen) Betreuungspersonen erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen bereits durch das BAS geprüften und publizierten im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen zur Anwen- dung kommenden Schulungs- und BehandlungsprogrammBehandlungsprogrammen, die in geeigneten Abständen durchgeführt werden. Sie verfolgen Schulungen, die nach dem 31. Dezember 2019 in dieses DMP einge- führt werden, müssen zielgruppenspezifisch, strukturiert, evaluiert und publiziert sein. Sind strukturierte, zielgruppenspezifische, evaluierte und publizierte Schulungen verfügbar, sind diese bevorzugt anzubieten. Damit wird das ZielZiel verfolgt, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement Krank- heitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie und in besonderem Maße auch das ihrer Betreuungspersonen Be- treuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende individuelle Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen des Versi- cherten bzw. deren Bezugspersonen der Betreuungsperson ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (4) Im Rahmen dieses DMP werden im Rahmen Zur Patientenschulung berechtigt sind Vertragsärzte, die gemäß der ambulanten Behandlung ausschließlich Anlage 13 „Patienten- schulung“ hierzu befähigt sind und gemäß § 6 überprüft wurden. Die Erteilung der erforderli- chen Genehmigung erfolgt entsprechend § 6 durch die in Anlage 15 genannten Schulungsprogramme genutzt. Weitere Schulungsprogramme können vertraglich vereinbart werden, wenn diese vom BVA akkreditiert wurdenKVS. (5) Zur Schulung berechtigt In die jeweiligen Schulungsprogramme sind die teilnehmenden Vertragsärztestrukturierten medizinischen Versorgungsin- halte, insbesondere betreffend der evidenzbasierten Arzneimitteltherapie gemäß Anlage 7 „Versorgungsinhalte“ einzubeziehen. Der mit der Patientenschulung beauftragte Vertragsarzt ist verpflichtet, auf die gemäß der Anlage 7 „Versorgungsinhalte“ vorrangig zu verordnenden Wirkstoffe hinzuweisen. Bei den angebotenen Patientenschulungen werden im Rahmen die- ses Vertrages nur Inhalte vermittelt, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten habenDMP-A-RL entsprechen. (6) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine Genehmigung.

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