Schulung. 21 Leistungserbringer (1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmenden Vertragsärzte gemäß §§ 4 und 5 umfassend über die Ziele und Inhalte des Dise- ase-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsre- geln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapie- empfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte bestäti- gen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 6. (2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach §§ 4 und 5 dienen der Errei- chung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. (3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbil- dungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungs- veranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie gemäß Anlage 1 RSAV in der bis 31.12.2011 geltenden Fassung einbezogen werden. (4) Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Leistungserbringer vermittelt werden und die für die Durchführung von Disease-Management-Programmen in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden.
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Sources: Vertrag, Health Insurance Agreement
Schulung. 21 Leistungserbringer
(1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmenden teilnehmen- den Vertragsärzte gemäß §§ 4 und 5 umfassend über die Ziele und Inhalte des Dise- aseDisease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsre- gelnÜber- weisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapie- empfehlungen gelten- den Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte bestäti- gen Ver- tragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 6.
(2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach §§ 4 und 5 dienen der Errei- chung Er- reichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen Schu- lungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, ab.
(3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbil- dungsmaßnahmen Weiter- bildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungs- veranstaltungen Fortbil- dungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen medizini- schen Inhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie Arz- neimitteltherapie gemäß Anlage 1 RSAV in der bis 31.12.2011 geltenden Fassung DMP-A-RL einbezogen werden.
(4) Die Schulung der Leistungserbringer über Ziele und Inhalte der strukturierten Behandlungsprogramme muss richtlinienkonform gemäß der DMP-A-RL erfol- gen. Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Leistungserbringer vermittelt ver- mittelt werden und die für die Durchführung von Disease-Management-Programmen Pro- grammen in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden.
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Schulung. 21 Leistungserbringer19 Information und Schulung von Leistungserbringern
(1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmenden Vertragsärzte gemäß §§ 4 und 5 3 umfassend über die Ziele und Inhalte des Dise- ase-Management-Programms DMP Diabetes mellitus Typ 21. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsre- gelnÜberweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapie- empfehlungen Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte bestäti- gen bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 65.
(2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach §§ 4 und 5 3 dienen der Errei- chung Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen Schulungsunterlagen sind DMP-A-RL- konform und zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab.
(3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbil- dungsmaßnahmen Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungs- veranstaltungen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie Inhalte gemäß Anlage 1 RSAV in der bis 31.12.2011 geltenden Fassung 7 DMP-A-RL einbezogen werden.
(4) Kenntnisse über Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Leistungserbringer vermittelt werden und die für die Durchführung von Disease-Management-Programmen DMP in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforderlich sinderworben wurden, müssen für diese nicht wiederholt werden.
(1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der in den Anlagen 10 und 11 enthaltenden „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt.
(2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung der Stoffwechsellage belegt sein und dient der eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer Stoffwechselselbstkontrolle. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der DMP-A- RL widersprechen, verzichtet werden.
(3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Sie verfolgen das Ziel, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Bezugspersonen ist grundsätzlich zu berücksichtigen.
(4) Im Rahmen dieses DMP werden im Rahmen der ambulanten Behandlung ausschließlich die in Anlage 15 genannten Schulungsprogramme genutzt. Weitere Schulungsprogramme können vertraglich vereinbart werden, wenn diese vom BVA akkreditiert wurden.
(5) Zur Schulung berechtigt sind die teilnehmenden Vertragsärzte, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten haben.
(6) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine Genehmigung.
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Sources: Vertrag, Vertrag Über Die Durchführung Eines Strukturierten Behandlungsprogramms
Schulung. 21 Leistungserbringer
(1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmenden Vertragsärzte gemäß §§ 4 und 5 umfassend über die Ziele und Inhalte des Dise- aseDisease-Management-Management- Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten VersorgungszieleVersor- gungsziele, Kooperations- und Überweisungsre- gelnÜberweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge Versorgungsauf- träge und die geltenden Therapie- empfehlungen Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte bestäti- gen bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 6.
(2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach §§ 4 und 5 dienen der Errei- chung Erreichung der vertraglich ver- traglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit Zusammenar- beit ab.
(3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbil- dungsmaßnahmen Weiterbildungsmaßnah- men finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungs- veranstaltungen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Arzneimitteltherapie gemäß Anlage 1 RSAV in der bis 31.12.2011 geltenden Fassung DMP-A-RL einbezogen werden.
(4) Die Schulung der Leistungserbringer über Ziele und Inhalte der strukturierten Behandlungs- programme muss richtlinienkonform gemäß der DMP-A-RL erfolgen. Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Leistungserbringer vermittelt werden und die für die Durchführung von Disease-Management-Programmen in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden.
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Sources: Vertrag Über Die Durchführung Eines Strukturierten Behandlungsprogramms