Common use of Schulung Clause in Contracts

Schulung. 20 Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte (1) Die Krankenkasse und die KVSA informieren die teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 umfassend über Ziele und Inhalte des Disease-Management- Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnahmeberechtigten Vertragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Zur Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele sollen Schulungen der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 erfolgen. Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. Die Vertragspartner definieren zudem bedarfsorientiert Anforderungen an die für die Disease-Management-Programme relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte. (3) Die im Rahmen der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVSA nachzuweisen. (1) Die Krankenkasse informiert anhand der Anlage 9 - Patienteninformation ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Patientenschulungen dienen der Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und der Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist zu berücksichtigen. (3) In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur evidenzbasierten Arzneimitteltherapie gemäß § 9 einzubeziehen. (4) Im Rahmen dieses Vertrages finden die in Anlage 12 – Patientenschulung genannten Schulungsprogramme Anwendung.

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Sources: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB V

Schulung. 20 Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte19 Information und Schulung von Leistungserbringern (1) Die Krankenkasse teilnehmenden Krankenkassen und die KVSA KVH informieren die teilnahmeberechtigten teilnehmenden Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 umfassend über die Ziele und Inhalte des DiseaseDisease- Management-Management- Programms Diabetes mellitus Typ 21. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnahmeberechtigten teilnehmenden Vertragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Zur Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach § 3 dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele sollen Schulungen der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 erfolgenVersorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen Schulungsunterlagen sind RSAV- konform und zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. Die Vertragspartner definieren zudem bedarfsorientiert Anforderungen an die für die Disease-Management-Programme relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte. (3) Die im Rahmen Zusammenhang mit der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVSA KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß Anlage 7 RSAV einbezogen werden. (4) Kenntnisse über Schulungsbestandteile, die für die Durchführung von Disease- Management-Programmen in anderen Krankheitsbildern erworben wurden, müssen nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der Anlage 9 - Patienteninformation 13 „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2strukturierten Behandlungsprogramms. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Patientenschulungen dienen Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung der Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs Stoffwechsellage belegt sein und dient der Befähigung zu informierten Patientenentscheidungeneigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer Stoffwechselselbstkontrolle. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (3) . In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur evidenzbasierten Arzneimitteltherapie Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der RSAV widersprechen, verzichtet werden. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, nach Möglichkeit evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Sie verfolgen das Ziel, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Bezugspersonen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (4) Im Rahmen dieses Vertrages finden Disease-Management-Programms werden im Rahmen der ambulanten Behandlung ausschließlich die in Anlage 12 – Patientenschulung 15 genannten Schulungsprogramme Anwendunggenutzt. Weitere Schulungsprogramme können eingesetzt werden, wenn für diese gegenüber dem BVA der Nachweis entsprechend Absatz 2 und 3 erbracht wurde. (5) Zur Schulung berechtigt sind die teilnehmenden Vertragsärzte, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten haben. (6) Die Ärzte nach § 3 Abs. 2 haben für die Schulungen, die sie durchführen wollen, die jeweils vorgesehenen Qualitätsanforderungen für Schulende der Programme, die in der Anlage 14 benannt sind, zu erfüllen. (7) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine Genehmigung.

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Sources: Vertrag

Schulung. 20 Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte19 Information und Schulung von Leistungserbringern (1) Die Krankenkasse teilnehmenden Krankenkassen und die KVSA KVH informieren die teilnahmeberechtigten teilnehmenden Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 umfassend über die Ziele und Inhalte des DiseaseDisease- Management-Management- Programms Diabetes mellitus Typ 21. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnahmeberechtigten teilnehmenden Vertragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Zur Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach § 3 dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele sollen Schulungen der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 erfolgenVersorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen Schulungsunterlagen sind RSAV- konform und zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. Die Vertragspartner definieren zudem bedarfsorientiert Anforderungen an die für die Disease-Management-Programme relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte. (3) Die im Rahmen Zusammenhang mit der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVSA KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß Anlage 6 einbezogen werden. (4) Kenntnisse über Schulungsbestandteile, die für die Durchführung von Disease- Management-Programmen in anderen Krankheitsbildern erworben wurden, müssen nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der Anlage 9 - Patienteninformation 13 „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2strukturierten Behandlungsprogramms. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Patientenschulungen dienen Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung der Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs Stoffwechsellage belegt sein und dient der Befähigung zu informierten Patientenentscheidungeneigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer Stoffwechselselbstkontrolle. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (3) . In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur evidenzbasierten Arzneimitteltherapie Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, nach Möglichkeit evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Sie verfolgen das Ziel, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Bezugspersonen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (4) Im Rahmen dieses Vertrages finden Disease-Management-Programms werden im Rahmen der ambulanten Behandlung ausschließlich die in Anlage 12 – Patientenschulung 15 genannten Schulungsprogramme Anwendunggenutzt. Weitere Schulungsprogramme können eingesetzt werden, wenn für diese gegenüber dem BVA der Nachweis entsprechend Absatz 2 und 3 erbracht wurde. (5) Zur Schulung berechtigt sind die teilnehmenden Vertragsärzte, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten haben. (6) Die Ärzte nach § 3 Abs. 2 haben für die Schulungen, die sie durchführen wollen, die jeweils vorgesehenen Qualitätsanforderungen für Schulende der Programme, die in der Anlage 14 benannt sind, zu erfüllen. (7) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine Genehmigung.

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Sources: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB V

Schulung. 20 Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte19 Information und Schulung von Leistungserbringern (1) Die Krankenkasse teilnehmenden Krankenkassen und die KVSA KVH informieren die teilnahmeberechtigten teilnehmenden Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 umfassend über die Ziele und Inhalte des Disease-Management- Management-Programms Diabetes mellitus Typ 21. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnahmeberechtigten teilnehmenden Vertragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Zur Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach § 3 dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele sollen Schulungen der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 erfolgenVersorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen Schulungsunterlagen sind RSAV- konform und zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. Die Vertragspartner definieren zudem bedarfsorientiert Anforderungen an die für die Disease-Management-Programme relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte. (3) Die im Rahmen Zusammenhang mit der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVSA KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß Anlage 7 RSAV einbezogen werden. (4) Kenntnisse über Schulungsbestandteile, die für die Durchführung von Disease-Management-Programmen in anderen Krankheitsbildern erworben wurden, müssen nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der Anlage 9 - Patienteninformation 13 „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2strukturierten Behandlungsprogramms. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Patientenschulungen dienen Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung der Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs Stoffwechsellage belegt sein und dient der Befähigung zu informierten Patientenentscheidungeneigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer Stoffwechselselbstkontrolle. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (3) . In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur evidenzbasierten Arzneimitteltherapie Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der RSAV widersprechen, verzichtet werden. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichfalls Zugang zu einem strukturierten, nach Möglichkeit evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Sie verfolgen das Ziel, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der bestehende Schulungsstand der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Bezugspersonen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. (4) Im Rahmen dieses Vertrages finden Disease-Management-Programms werden im Rahmen der ambulanten Behandlung ausschließlich die in Anlage 12 – Patientenschulung 15 genannten Schulungsprogramme Anwendunggenutzt. Weitere Schulungsprogramme können eingesetzt werden, wenn für diese gegenüber dem BVA der Nachweis entsprechend Absatz 2 und 3 erbracht wurde. (5) Zur Schulung berechtigt sind die teilnehmenden Vertragsärzte, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 14 erfüllen und eine Genehmigung der KVH erhalten haben. (6) Die Ärzte nach § 3 Abs. 2 haben für die Schulungen, die sie durchführen wollen, die jeweils vorgesehenen Qualitätsanforderungen für Schulende der Programme, die in der Anlage 14 benannt sind, zu erfüllen. (7) Ärzte nach § 3 Abs. 2 können Schulungsgemeinschaften errichten. Es sind die Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben der KVH zu beachten. Die KVH erteilt Schulungsgemeinschaften nach Antragstellung unter der Voraussetzung vorhandener Strukturqualität eine Genehmigung.

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Sources: Vertrag

Schulung. 20 Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte19 Information und Schulung von Leistungserbringern (1) Die Krankenkasse teilnehmenden Krankenkassen in Hessen und die KVSA KV Hessen informieren die teilnahmeberechtigten Vertragsärzte teil- nehmenden Ärzte gemäß §§ 3 und 3, 4 umfassend über Ziele und Inhalte des Disease-Management- Programms DMP Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- Ko- operations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnahmeberechtigten Vertragsärzte teilnahmeberechtig- ten Leistungserbringer bestätigen den Erhalt und die Kenntnisnahme der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Zur Schulungen der teilnahmeberechtigten Leistungserbringer werden konform der DMP- A-RL vermittelt und dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele sollen Schulungen der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 erfolgenVersorgungs- ziele. Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten Managementkomponen- ten ab; insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. Die Vertragspartner definieren zudem bedarfsorientiert Anforderungen an die für die Disease-Management-Programme relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Vertragsärzteund der Einschreibekriterien. (3) Die im Rahmen der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Fortbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber gegen- über der KVSA KV Hessen nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sol- len die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß der Anlage 1 der DMP-A-RL einbe- zogen werden. (4) Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Leistungserbringer vermittelt werden und die für die Durchführung von DMP in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforder- lich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert teilnehmenden Krankenkassen in Hessen informieren anhand der Patienteninfor- mation, bestehend aus dem Merkblatt, der Datenschutzinformation und der Teilnahme- und Einwilligungserklärung (s. Anlage 7 „Indikationsübergreifende Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte“, Anlage 8 „Datenschutzinformation“ und Anlage 9 - Patienteninformation „Patienteninformation“), ihre Versicherten umfassend im Sinne der Anlage 1 Nummer 3 der DMP- A-RL über Ziele und Inhalte des Disease-Management-Programms DMP Diabetes mellitus Typ 22 sowie die mit der Teil- nahme verbundene Verarbeitung sowie Dauer der Aufbewahrung ihrer Daten. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und ÜberweisungsregelnÜber- weisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen The- rapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen ziel- gruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und BehandlungsprogrammBehandlungsprogramm erhalten. Patientenschulungen dienen der Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung Bewälti- gung des Krankheitsverlaufs und der Befähigung zu informierten PatientenentscheidungenPatientenentschei- dungen. Der bestehende koordinierende Arzt prüft unter Berücksichtigung bestehender Folge- und Begleiterkrankungen, ob der Versicherte von strukturierten, evaluierten, zielgruppen- spezifischen und publizierten Schulungsprogrammen profitieren kann. Es können nur Patienten geschult werden, die körperlich und geistig schulungsfähig sind. Der beste- hende Schulungsstand der Versicherten ist zu berücksichtigen. (3) Zur Schulung berechtigt sind Leistungserbringer, die gemäß der Anlage 12 („Struktur- qualität Schulungsarzt/ICT-Schulung“) hierzu befähigt sind. Die Überprüfung der Struk- turqualität erfolgt entsprechend § 6. (4) In das Schulungsprogramm die jeweiligen Schulungsprogramme gemäß Anlage 11 („Patientenschulung“) sind die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur evidenzbasierten qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie gemäß § 9 9, einzubeziehen. Auf Inhalte, die der DMP-A-RL widersprechen, wird verzichtet. (45) Im Rahmen dieses Vertrages finden DMP werden ausschließlich die in Anlage 12 – Patientenschulung der jeweils gültigen, vom BAS als verwendungsfähig erklärten Auflage genannten Schulungsprogramme Anwendunggenutzt (s. Anlage 11 „Patientenschulung“). (6) Die Gemeinsame Einrichtung prüft fortwährend die Möglichkeit neuer Schulungsinhalte und -maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf kombinierte Schulungen für Diabetes und Hypertonie.

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Sources: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB v Diabetes Mellitus Typ 2

Schulung. 20 19 Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte (1) Die Krankenkasse und die KVSA Vertragspartner informieren die teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 umfassend Leistungserbringer über Ziele und Inhalte des Disease-Management- Programms DMP Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge Versor- gungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnahmeberechtigten teilnah- meberechtigten Vertragsärzte bestätigen den Erhalt und die Kenntnisnahme der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Zur Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele sollen Schulungen Die Fortbildungen der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß nach §§ 3 und 4 erfolgendienen der Errei- chung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen Fortbildungen zielen unter anderem auf die vereinbarten Managementkomponenten ab, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden sek- torübergreifenden Zusammenarbeit und der Einschreibekriterien der Versicherten ab. Die Vertragspartner Ver- tragspartner definieren zudem bedarfsorientiert Anforderungen an die für die Disease-Management-Programme DMP relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte. (3) Die im Rahmen der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Fortbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVSA KVS nachzuweisen. (4) Fortbildungsbestandteile, die bei der Fortbildung der Vertragsärzte vermittelt werden und die für die Durchführung von DMP in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden. § 20 (1) Die Krankenkasse informiert anhand ihre Versicherten im Sinne der Nummer 3 der Anlage 9 - Patienteninformation ihre Versicherten umfassend 7 über Ziele und Inhalte des Disease-Management-Programms DMP Diabetes mellitus Typ 22 sowie die mit der Teilnahme verbundene Daten- verarbeitung sowie Dauer der Aufbewahrung ihrer Daten. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, Überweisungsregeln und die zugrunde gelegten ge- legten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen zielgrup- penspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Patientenschulungen Patientenschulun- gen dienen der Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und der Befähigung zu informierten Patientenentscheidungenzur selbstverantwortlichen Umsetzung wesentlicher Therapiemaßnahmen. Der bestehende beste- hende Schulungsstand der Versicherten ist zu berücksichtigen. (3) Im Rahmen dieses DMP werden ausschließlich die in der Anlage 13 „Patientenschulung“ ge- nannten Schulungsprogramme genutzt. Es werden nur die Schulungsprogramme in der jeweils gültigen und vom BAS als verwendungsfähig erklärten Auflage durchgeführt. (4) Zur Patientenschulung berechtigt sind Vertragsärzte, die gemäß der Anlage 13 „Patientenschu- lung“ hierzu befähigt sind und gemäß § 6 überprüft wurden. Die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen erfolgt entsprechend § 6 durch die KVS. (5) In das Schulungsprogramm die jeweiligen Schulungsprogramme gemäß Anlage 13 „Patientenschulung“ sind die strukturierten struktu- rierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur evidenzbasierten Arzneimitteltherapie gemäß § 9 einzubeziehen. (4) I. Der mit der Patientenschulung beauftragte Leistungserbringer ist verpflich- tet, auf die gemäß der Anlage 7 „Versorgungsinhalte“ vorrangig zu verordnenden Wirkstoffe hinzuweisen. Bei den angebotenen Patientenschulungen werden im Rahmen dieses Vertrages finden nur Inhalte vermittelt, die in Anlage 12 – Patientenschulung genannten Schulungsprogramme Anwendungder DMP-A-RL entsprechen.

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Sources: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB v Diabetes Mellitus Typ 2

Schulung. 20 19 Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte (1) Die Krankenkasse und die KVSA Vertragspartner informieren die teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 umfassend über Ziele und Inhalte In- halte des Disease-Management- Programms DMP Diabetes mellitus Typ 21. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge Versor- gungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnahmeberechtigten teil- nahmeberechtigten Vertragsärzte bestätigen den Erhalt und die Kenntnisnahme der Informationen Informa- tionen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Zur Die Fortbildung der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte nach § 3 dient der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele sollen Schulungen der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 erfolgenVersorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen Fortbildungen zielen unter ande- rem auf die vereinbarten Managementkomponenten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden sektorüber- greifenden Zusammenarbeit und der Einschreibekriterien ab. Die Vertragspartner definieren zudem bedarfsorientiert Anforderungen an die für die Disease-Management-Programme DMP relevante regelmäßige Fortbildung Fortbil- dung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte. (3) Die im Rahmen der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Fortbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVSA KVS nachzuweisen. (4) Fortbildungsbestandteile, die bei der Fortbildung der Vertragsärzte vermittelt werden und die für die Durchführung von DMPs in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden. § 20 (1) Die Krankenkasse informiert anhand ihre Versicherten im Sinne der Nummer 3 der Anlage 9 - Patienteninformation ihre Versicherten umfassend 7 über Ziele und Inhalte des Disease-Management-Programms DMP Diabetes mellitus Typ 21 sowie die mit der Teilnahme verbundene Verarbeitung sowie Dauer der Aufbewahrung ihrer Daten. Hierbei werden auch die vertraglich vertrag- lich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestelltdarge- stellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen zielgrup- penspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm, das sich an inter- nationalen Qualitätsstandards orientiert (Anlage 13 „Patientenschulung“). Patientenschulungen Patientenschulun- gen dienen der Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs Krankheitsver- laufs und zur selbstverantwortlichen Umsetzung wesentlicher Therapiemaßnahmen sowie der Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Der bestehende Schulungsstand der des Versicherten ist zu berücksichtigen. (3) In Kinder und Jugendliche bzw. deren Betreuungspersonen erhalten Zugang zu bereits durch das Schulungsprogramm BAS geprüften und im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen zur Anwen- dung kommenden Schulungs- und Behandlungsprogrammen, die in geeigneten Abständen durchgeführt werden. Schulungen, die nach dem 31. Dezember 2019 in dieses DMP einge- führt werden, müssen zielgruppenspezifisch, strukturiert, evaluiert und publiziert sein. Sind strukturierte, zielgruppenspezifische, evaluierte und publizierte Schulungen verfügbar, sind die strukturierten medizinischen Inhaltediese bevorzugt anzubieten. Damit wird das Ziel verfolgt, insbesondere zur evidenzbasierten Arzneimitteltherapie gemäß § 9 einzubeziehendas eigenverantwortliche Krank- heitsmanagement der Kinder und Jugendlichen und in besonderem Maße auch das ihrer Be- treuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Der individuelle Schulungsstand des Versi- cherten bzw. der Betreuungsperson ist zu berücksichtigen. (4) IZur Patientenschulung berechtigt sind Vertragsärzte, die gemäß der Anlage 13 „Patienten- schulung“ hierzu befähigt sind und gemäß § 6 überprüft wurden. Die Erteilung der erforderli- chen Genehmigung erfolgt entsprechend § 6 durch die KVS. (5) In die jeweiligen Schulungsprogramme sind die strukturierten medizinischen Versorgungsin- halte, insbesondere betreffend der evidenzbasierten Arzneimitteltherapie gemäß Anlage 7 „Versorgungsinhalte“ einzubeziehen. Der mit der Patientenschulung beauftragte Vertragsarzt ist verpflichtet, auf die gemäß der Anlage 7 „Versorgungsinhalte“ vorrangig zu verordnenden Wirkstoffe hinzuweisen. Bei den angebotenen Patientenschulungen werden im Rahmen dieses die- ses Vertrages finden nur Inhalte vermittelt, die in Anlage 12 – Patientenschulung genannten Schulungsprogramme Anwendungder DMP-A-RL entsprechen.

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Sources: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB v Diabetes Mellitus Typ 1