Common use of Schulungen der Leistungserbringer und der Versicherten Clause in Contracts

Schulungen der Leistungserbringer und der Versicherten. (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB V) 1Die Krankenkasse informiert Versicherte und Leistungserbringer über Ziele und Inhalte der strukturierten Behandlungsprogramme. 2Hierbei sind auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent darzustellen. 3Die Krankenkasse kann diese Aufgabe an Dritte übertragen.

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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V

Schulungen der Leistungserbringer und der Versicherten. (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB V) 1Die Krankenkasse informiert Versicherte und Leistungserbringer über Ziele und Inhalte der strukturierten Behandlungsprogramme. 2Hierbei sind auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent darzustellen. 3Die Krankenkasse kann diese Aufgabe an Dritte übertragen.

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Samples: Vertrag, Vertrag