Schutz des geistigen Eigentums. 13.1 Die Urheberrechte an den vom Auftrag- nehmer, seinen Mitarbeitern und beauftrag- ten Dritten geschaffenen Werke, insbeson- dere Anbote, Bericht, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Spezifikationen, Pflich- tenhefte, Programme, Leistungsbeschreibun- gen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Probesätze, Muster oder ähnli- ches verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aus- schließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist inso- fern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftrag- nehmers zu vervielfältigen und/oder zu ver- breiten. Keinesfalls entsteht durch eine unbe- rechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 13.2 Durch den Verstoß des Auftraggebers durch diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Be- endigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher An- sprüche insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 13.3 Es liegt im ausschließlichen Zuständig- keitsbereich des Auftraggebers, die rechtli- che, vor allem die wettbewerbs- und kennzei- chenrechtliche, Zulässigkeit der Leistungen von ALEWA GmbH zu überprüfen oder über- prüfen zu lassen. ALEWA GmbH wird sol- chen Überprüfungen nur nach schriftlichem Auftrag des Auftraggebers und nur auf des- sen Kosten veranlassen. Der Auftraggeber wird eine von ALEWA GmbH vorgeschlagene Werbemaßnahme, insbesondere ein vorge- schlagenes Kennzeichen, erst dann freige- ben, wenn er selbst sich von der wettbe- werbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewis- sert hat oder wenn er bereit ist, dass mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbun- dene Risiko ausschließlich alleine zu tragen. Die ALEWA GmbH trifft gegenüber dem Auf- traggeber keine wie immer geartete Hinweis- pflicht auf mit der Durchführung eines Auftra- ges, insbesondere einer Werbemaßnahme, verbundene rechtliche vor allem wettbe- werbsrechtliche, Risiken. 13.4 Sofern durch die Ausführung seines Auftrages Rechte/Urheberrechte Dritter ver- letzt werden sollten, haftet der Auftraggeber allein. Er hat die ALEWA GmbH diesbezüg- lich vollkommen klag- und schadlos zu halten.
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Samples: General Terms and Conditions
Schutz des geistigen Eigentums. 13.1 Die Urheberrechte 8.1 Schutzrechte, die im Rahmen der Tätigkeit von mdcp für den Kunden entstehen, stehen ausschließlich mdcp zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit von mdcp und/oder durch die Tätigkeit von Mitarbeitern von mdcp begründet wurden. Dem Kunden steht insoweit ein unentgeltliches, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung von mdcp auf Dritte übertragbares Recht auf Nutzung zu.
8.2 mdcp stellt – soweit der Gegenstand der Beratung betroffen ist – den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung von Schutzrechten an vertraglich genutzten Problemlösungen und Arbeitsergebnissen gegen den vom Auftrag- nehmerKunden geltend machen.
8.3 Der Kunde steht dafür ein, seinen Mitarbeitern dass die im Rahmen des Auftrags von mdcp übergebenen Materialien, Daten, und beauftrag- ten Dritten geschaffenen Werke, insbeson- dere Anbote, Bericht, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Spezifikationen, Pflich- tenhefte, Programme, Leistungsbeschreibun- gen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Probesätze, Muster oder ähnli- ches verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während Unterlagen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aus- schließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist inso- fern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftrag- nehmers im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Kunden verbundene Unternehmen bedarf einer vorherigen textlichen Vereinbarung zwischen mdcp und dem Kunden.
8.4 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind und soweit textlich nichts anderes vereinbart ist, räumt mdcp dem Kunden das durch Ziffer 8.3. beschränkte, im Übrigen räumlich unbeschränkte und ausschließliche Recht ein, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen nutzen. Der Kunde gestattet mdcp hierfür, das vertragsgegenständliche Arbeitsergebnis im Rahmen eigener Werbung als Referenz zu nutzen.
8.5 Die Einräumung von Nutzungsrechten wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an mdcp entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der durch den Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei mdcp.
8.6 Soweit mdcp im Rahmen von Seminaren, Workshops oder Vorträgen urheberrechtlich geschützte Texte und/oder zu ver- breitenDaten, Checklisten, Ablaufpläne und Materialien an die Teilnehmer aushändigt, sind diese ausschließlich zur persönlichen Verwendung durch die Teilnehmer bestimmt. Keinesfalls entsteht durch eine unbe- rechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers Jegliche – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
13.2 Durch den Verstoß des Auftraggebers durch diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Be- endigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher An- sprüche insbesondere auf Unterlassung auch nur auszugsweise - Vervielfältigungen, Nachdrucke, Übersetzungen und/oder SchadenersatzWeitergaben an Dritte ohne textliche Zustimmung von mdcp ist nicht gestattet.
13.3 Es liegt im ausschließlichen Zuständig- keitsbereich des Auftraggebers8.7 mdcp behält sich vor, die rechtli- che, vor allem die wettbewerbs- und kennzei- chenrechtliche, Zulässigkeit der Leistungen jegliche Verletzung von ALEWA GmbH Urheberrechten zivil- und/oder strafrechtlich zu überprüfen oder über- prüfen zu lassen. ALEWA GmbH wird sol- chen Überprüfungen nur nach schriftlichem Auftrag des Auftraggebers und nur auf des- sen Kosten veranlassen. Der Auftraggeber wird eine von ALEWA GmbH vorgeschlagene Werbemaßnahme, insbesondere ein vorge- schlagenes Kennzeichen, erst dann freige- ben, wenn er selbst sich von der wettbe- werbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewis- sert hat oder wenn er bereit ist, dass mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbun- dene Risiko ausschließlich alleine zu tragen. Die ALEWA GmbH trifft gegenüber dem Auf- traggeber keine wie immer geartete Hinweis- pflicht auf mit der Durchführung eines Auftra- ges, insbesondere einer Werbemaßnahme, verbundene rechtliche vor allem wettbe- werbsrechtliche, Risikenverfolgen.
13.4 Sofern durch die Ausführung seines Auftrages Rechte/Urheberrechte Dritter ver- letzt werden sollten, haftet der Auftraggeber allein. Er hat die ALEWA GmbH diesbezüg- lich vollkommen klag- und schadlos zu halten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz des geistigen Eigentums. 13.1 Die Urheberrechte 10.1. Alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Verwertungs-, Bearbeitungs- und – soweit gesetzlich überhaupt zulässig - Urheberpersönlichkeitsrechte an den vom Auftrag- nehmer, AN und seinen Mitarbeitern und beauftrag- ten beauftragten Dritten geschaffenen erbrachten Leistungen (insbesondere geschaffene Werke, insbeson- dere AnboteAngebote, BerichtBerichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Spezifikationen, Pflich- tenhefte, Programme, Leistungsbeschreibun- genLeistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Probesätze, Muster oder ähnli- ches Datenträger etc.) verbleiben ausschließlich beim AuftragnehmerAN. Sie dürfen vom Auftraggeber AG während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aus- schließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke ausschließlich im im Beratungsvertrag festgelegten Umfang verwendet werden.
10.2. Der Auftraggeber ist inso- fern Sofern zwischen den Parteien nicht berechtigtexplizit abweichend schriftlich vereinbart, erwirbt der AG durch Zahlung der vereinbarten Vergütung nur das Werk nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht sublizenzierbare Recht die Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang sowie dem darin festgelegten inhaltlichem Zweck, Ort und der darin vereinbarten Dauer zu nutzen (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftrag- nehmers zu vervielfältigen Nutzungsbewilligung). Jedwede weitergehende Nutzung, Verwertung, Bearbeitung und/oder zu ver- breitenWeitergabe ist dem AG untersagt. Keinesfalls entsteht durch eine unbe- rechtigte Vervielfältigung/Verbreitung Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für AN setzt in jedem Fall die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Drittenvollständige Bezahlung der vom AN dafür in Rechnung gestellten Vergütung voraus.
13.2 Durch 10.3. Der AG kann seine Nutzungsbewilligung an einen Dritten nur übertragen, wenn der AN der Übertragung schriftlich ausdrücklich zugestimmt und der Dritte sich den Nutzungsbeschränkungen unterworfen hat. Im Fall einer solchen Übertragung endet die Nutzungsbewilligung des AG automatisch. Es besteht kein Anspruch des AG auf Zustimmung durch den AN.
10.4. Änderungen und sonstige Bearbeitungen von geistigen Leistungen des AG, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind mangels einer abweichenden Vereinbarung im Beratungsvertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AN und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.5. Für die Nutzung von geistigen Leistungen des AN, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des AN erforderlich. Dafür stehen dem AN und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.6. Unterlagen, Vorschläge oder vergleichbare Inhalte sind geistiges Eigentum des AN oder von Dritten. Sie dürfen vom AG nicht vervielfältigt und/oder Dritten zugänglich gemacht werden.
10.7. Für die unbefugte Nutzung über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus hat der AG auf Anforderung des AN eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe des eigentlich geschuldeten dreifachen Jahresnutzungsentgelts an den AN zu entrichten.
10.8. Der Verstoß des Auftraggebers durch AG gegen diese Bestimmungen stellt einen wichtigen Grund dar und berechtigt den Auftragnehmer AN zur sofortigen vorzeitigen Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher An- sprüche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
13.3 Es liegt im ausschließlichen Zuständig- keitsbereich des Auftraggebers, die rechtli- che, vor allem die wettbewerbs- und kennzei- chenrechtliche, Zulässigkeit der Leistungen von ALEWA GmbH zu überprüfen oder über- prüfen zu lassen. ALEWA GmbH wird sol- chen Überprüfungen nur nach schriftlichem Auftrag des Auftraggebers und nur auf des- sen Kosten veranlassen. Der Auftraggeber wird eine von ALEWA GmbH vorgeschlagene Werbemaßnahme, insbesondere ein vorge- schlagenes Kennzeichen, erst dann freige- ben, wenn er selbst sich von der wettbe- werbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewis- sert hat oder wenn er bereit ist, dass mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbun- dene Risiko ausschließlich alleine zu tragen. Die ALEWA GmbH trifft gegenüber dem Auf- traggeber keine wie immer geartete Hinweis- pflicht auf mit der Durchführung eines Auftra- ges, insbesondere einer Werbemaßnahme, verbundene rechtliche vor allem wettbe- werbsrechtliche, Risiken.
13.4 Sofern durch die Ausführung seines Auftrages Rechte/Urheberrechte Dritter ver- letzt werden sollten, haftet der Auftraggeber allein. Er hat die ALEWA GmbH diesbezüg- lich vollkommen klag- und schadlos zu halten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz des geistigen Eigentums. 13.1 Die Urheberrechte an den Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftrag- nehmerAuftragnehmer gefertigten Fotografien, seinen Mitarbeitern und beauftrag- ten Dritten geschaffenen WerkeGrafiken, insbeson- dere AnboteLayouts, Bericht, Analysen, GutachtenBerichte, Organisationspläne, Spezifikationen, Pflich- tenhefte, Programme, Leistungsbeschreibun- gen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Probesätze, Muster oder ähnli- ches verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während Entwürfe und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aus- schließlich Zeichnungen nur für vom Vertrag umfasste die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist inso- fern nicht berechtigtSoweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des bleibt der Auftrag- nehmers zu vervielfältigen und/oder zu ver- breiten. Keinesfalls entsteht durch eine unbe- rechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
13.2 Durch den Verstoß des Auftraggebers durch diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Be- endigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher An- sprüche insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
13.3 Es liegt im ausschließlichen Zuständig- keitsbereich des Auftraggebers, die rechtli- che, vor allem die wettbewerbs- und kennzei- chenrechtliche, Zulässigkeit der Leistungen von ALEWA GmbH zu überprüfen oder über- prüfen zu lassen. ALEWA GmbH wird sol- chen Überprüfungen nur nach schriftlichem Auftrag des Auftraggebers und nur auf des- sen Kosten veranlassennehmer Urheber. Der Auftraggeber wird eine von ALEWA GmbH vorgeschlagene Werbemaßnahmeerhält in diesen Fällen das nur durch oben genannte eingeschränkte, insbesondere ein vorge- schlagenes Kennzeichenim übrigen zeitlich und örtlich unbe- schränkte, erst unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungs- oder Verwertungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag nichts abweichendes vereinbart ist. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragser- teilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu ver- wenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung der Rechnung. Die Arbeiten des Auftragnehmers sind als persönliche geistige Schöp- fungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann freige- benals vereinbart gelten, wenn er selbst sich von der wettbe- werbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewis- sert hat oder wenn er bereit die nach dem Urhebergesetz erforder- liche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, dass mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbun- dene Risiko ausschließlich alleine zu tragen. Die ALEWA GmbH trifft gegenüber vom Auftragnehmer entwickelten Werbemittel dürfen in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signiert und für die Eigen- werbung genutzt werden. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnut- zungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers. Über den Umfang der Nutzung steht dem Auf- traggeber keine wie immer geartete Hinweis- pflicht Auftragnehmer ein uneinge- schränkter Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf mit der Durchführung eines Auftra- gesProvisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, insbesondere einer Werbemaßnahme, verbundene rechtliche vor allem wettbe- werbsrechtliche, Risikenverbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Auftragnehmer.
13.4 Sofern durch die Ausführung seines Auftrages Rechte/Urheberrechte Dritter ver- letzt werden sollten, haftet der Auftraggeber allein. Er hat die ALEWA GmbH diesbezüg- lich vollkommen klag- und schadlos zu halten.
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