Common use of Schutz des geistigen Eigentums Clause in Contracts

Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. Die Urheberrechte an den vom AN und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbeson- dere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim AN. Sie dürfen vom AG während und nach Be- endigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG ist in- sofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne aus- drückliche schriftliche Zustimmung des AN zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN – insbe- sondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

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Samples: it-tuv.com, www.tuv.at

Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. Die Urheberrechte an den vom AN von der Agentur Ritt GmbH und seinen Mitarbeitern und beauftragten beauftrag- ten Dritten geschaffenen Werken Werke (insbeson- dere Angeboteinsbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläneDoku- mente, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfeEntwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim AN. verbleiben bei der Agentur Ritt GmbH. Sie dürfen vom AG Auftrag- geber während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG Auftraggeber ist in- sofern insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne aus- drückliche schriftliche ausdrückliche Zustimmung des AN der Agentur Ritt GmbH zu vervielfältigen und/oder o- der zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gungVervielfältigung/Verbreitung Agentur Ritt GmbH Xxxxx-Xxxx-Xxx. 0x X-0000 Xxxxxxxxx +00 000 000 0000 xxxxxx@xxxxxxx-xxxx.xxx des Werkes eine Haftung des AN der Agentur Ritt GmbH insbe- sondere insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

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Samples: www.agentur-ritt.com

Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. Die Urheberrechte an den vom AN und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten von IFM zur Erfüllung des Beratungsvertrags eingesetzten spezifischen Systeme, Tools, Dateien, Werke [inkl von IFM geschaffenen Werken Werke (insbeson- dere insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläneOrganisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfeEntwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim AN)], Vorlagen, Merchandising-Systeme, Marken, etc. Sie – auch wenn sie nicht marken- oder urheberrechtlich geschützt sind – gelten als „geistiges Eigentum“ von IFM und dürfen vom AG von Auftraggeber während der Laufzeit des Beratungsvertrags und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich Beratungsvertrags zeitlich unbeschränkt, nicht exklusiv für vom Vertrag umfasste Zwecke den internen Gebrauch verwendet jedoch keinesfalls – in welcher Form auch immer – weitergegeben werden. Der AG ist in- sofern nicht berechtigtNach Beendigung des Beratungsvertrags, das Werk (gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt die vorstehende Abrede fort. Marken- oder urheberrechtlich geschützte Systeme, Tools, Dateien, Werke) ohne aus- drückliche schriftliche Zustimmung des AN zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit Vorlagen, Merchandising-Systeme, Marken udgl bleiben von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- dieser Regelung unberührt und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN – insbe- sondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Drittengelten zusätzlich.

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Samples: www.innofly.at

Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. 6.1 Die Urheberrechte an den vom AN Auftragnehmer perspective: international und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken Werke (insbeson- dere Angeboteinsbesondere Anbote, Berichte, AnalysenXxxxx- xxx, Gutachten, Organisati- onspläneOrganisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfeEntwürfe, BerechnungenBerechnun- gen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben verbleiben beim ANAuftragnehmer perspective: international. Sie dürfen vom AG Auftraggeber während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG Auftraggeber ist in- sofern insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne aus- drückliche schriftliche ausdrückliche Zustimmung des AN Auftragnehmers perspective: international zu e Vervielfälti- vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- unberechtigt gung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN Auftragnehmers perspective: international – insbe- sondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

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Samples: www.perspective-int.com

Schutz des geistigen Eigentums. 6.17.1. Die Urheberrechte Urheber-, Verwertungs- und verwandten Schutzrechte sowie sonstigen Immaterialgüterrechte an den vom AN und seinen von Xxxx Xxxx, von Xxxx Xxxx-Mitarbeitern und und/oder von Xxxx Xxxx beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbeson- dere AngeboteWerken, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim AN. Sie Datenbankwerken und Datenbanken sowie sonstigen immaterialgüterrechtlichen Schutz genießenden Arbeitsergebnissen verbleiben bei Xxxx Xxxx und dürfen vom AG Auftraggeber während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet in jenem Umfang genutzt werden, in dem die Befugnis dazu dem Vertragspartner von Xxxx Xxxx schriftlich eingeräumt wurde. Der AG Vorbehaltlich der Einräumung dieser Rechte ist in- sofern der Vertragspartner insbesondere nicht berechtigt, das Werk (die von Xxxx Xxxx, Xxxx Xxxx-Mitarbeitern und/oder von Xxxx Xxxx beauftragten Dritten geschaffenen Werke) , Datenbankwerke und Datenbanken ohne aus- drückliche schriftliche vorherige ausdrückliche Zustimmung des AN von Xxxx Xxxx zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung Xxxx Xxxx haftet Dritten nicht für unberechtigte Verwertungshandlungen des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN – insbe- sondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber DrittenVertragspartners.

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Samples: www.lucymarx.at

Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. Die Urheberrechte an den vom AN von Kittenberger Personal e.U. und seinen ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken geschaffene Werke (insbeson- dere insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläneOrganisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfeEntwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim ANverbleiben bei Kittenberger Personal e.U. . Sie dürfen vom AG Auftraggeber während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG Auftraggeber ist in- sofern insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) Werke ohne aus- drückliche schriftliche ausdrückliche Zustimmung des AN von Xxxxxxxxxxxx Personal e.U. zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gungVervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN von Kittenberger Personal e.U. insbe- sondere insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Xxxxxxxxxxxx Personal e.U. zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz Xxxxxxx Xxx mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Honorar deckt den Arbeitsaufwand von Xxxxxxxxxxxx Personal

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Samples: www.kittenberger-personal.com

Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. Die 6.1Die Urheberrechte an den vom AN vom/von der Auftragnehmer:in und seinen Mitarbeitern seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werken Werke (insbeson- dere Angeboteinsbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläneOrganisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfeEntwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim ANverbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom AG vom/von der Auftraggeber:in während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG Der/die Auftraggeber:in ist in- sofern insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne aus- drückliche schriftliche ausdrückliche Zustimmung des AN des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gungVervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN des/der Auftragnehmers:in insbe- sondere insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

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Samples: www.cic-service.at

Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. 13.1 Die Urheberrechte an den vom AN und Auftrag- nehmer, seinen Mitarbeitern und beauftragten beauftrag- ten Dritten geschaffenen Werken (Werke, insbeson- dere AngeboteAnbote, BerichteBericht, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläneOrganisationspläne, Spezifikationen, Pflich- tenhefte, Programme, LeistungsbeschreibungenLeistungsbeschreibun- gen, Ent- würfeEntwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben Datenträger, Probesätze, Muster oder ähnli- ches verbleiben beim ANAuftragnehmer. Sie dürfen vom AG Auftraggeber während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich aus- schließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG Auftraggeber ist in- sofern inso- fern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne aus- drückliche schriftliche ausdrückliche Zustimmung des AN Auftrag- nehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu haltenver- breiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gungunbe- rechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN Auftragnehmers insbe- sondere insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

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Samples: www.alewa.eu