Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. Die Urheberrechte an den vom AN und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbeson- dere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim AN. Sie dürfen vom AG während und nach Be- endigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG ist in- sofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne aus- drückliche schriftliche Zustimmung des AN zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN – insbe- sondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2. Der Verstoß des AG gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags- verhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzli- cher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. 6.1 Die Urheberrechte und sonstige Rechte, welcher Art auch immer, an den vom AN und seinen von der Auftrag- nehmerin, deren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken erbrachten Leistungen (insbeson- dere AngeboteAnbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläneOrganisationspläne, Programme, LeistungsbeschreibungenLeistungs- beschreibungen, Ent- würfeEntwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim AN), verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen vom AG Auftraggeber während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für den vom Vertrag umfasste jeweiligen Beratungsvertrag umfassten Zwecke verwendet und verwertet werden. .
6.2 Der AG Auftraggeber ist in- sofern nicht berechtigt, das Werk die von der Auftragnehmerin, deren Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen (die Werkeinsbesondere Anbote, Berichte, Analy- sen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Be- rechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ohne aus- drückliche schriftliche deren ausdrückliche Zustimmung des AN zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gungVer- vielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN – insbe- sondere der Auftragnehmerin, insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – deren Richtigkeit, gegenüber Dritten.
6.2. 6.3 Der Verstoß des AG Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN die Auftragnehme- rin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags- verhältnisses und Vertragsverhältnisses und/oder zur Geltendmachung Gel- tendmachung anderer gesetzli- cher gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: Consulting Agreement
Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. Die Urheberrechte an den vom AN und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten von IFM zur Erfüllung des Beratungsvertrags eingesetzten spezifischen Systeme, Tools, Dateien, Werke [inkl von IFM geschaffenen Werken Werke (insbeson- dere insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläneOrganisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfeEntwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim AN)], Vorlagen, Merchandising-Systeme, Marken, etc. Sie – auch wenn sie nicht marken- oder urheberrechtlich geschützt sind – gelten als „geistiges Eigentum“ von IFM und dürfen vom AG von Auftraggeber während der Laufzeit des Beratungsvertrags und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich Beratungsvertrags zeitlich unbeschränkt, nicht exklusiv für vom Vertrag umfasste Zwecke den internen Gebrauch verwendet jedoch keinesfalls – in welcher Form auch immer – weitergegeben werden. Der AG ist in- sofern nicht berechtigtNach Beendigung des Beratungsvertrags, das Werk (gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt die vorstehende Abrede fort. Marken- oder urheberrechtlich geschützte Systeme, Tools, Dateien, Werke) ohne aus- drückliche schriftliche Zustimmung des AN zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit Vorlagen, Merchandising-Systeme, Marken udgl bleiben von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- dieser Regelung unberührt und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN – insbe- sondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Drittengelten zusätzlich.
6.2. Der Verstoß des AG Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN IFM zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags- verhältnisses Beratungsvertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzli- cher gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. 6.1 Die Urheberrechte an den vom AN Auftragnehmer perspective: international und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken Werke (insbeson- dere Angeboteinsbesondere Anbote, Berichte, AnalysenXxxxx- xxx, Gutachten, Organisati- onspläneOrganisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfeEntwürfe, BerechnungenBerechnun- gen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben verbleiben beim ANAuftragnehmer perspective: international. Sie dürfen vom AG Auftraggeber während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG Auftraggeber ist in- sofern insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne aus- drückliche schriftliche ausdrückliche Zustimmung des AN Auftragnehmers perspective: international zu e Vervielfälti- vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- unberechtigt gung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN Auftragnehmers perspective: international – insbe- sondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2. 6.2 Der Verstoß des AG Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN Auftragnehmer perspective: international zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzli- cher gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder SchadenersatzScha- denersatz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz des geistigen Eigentums. 6.17.1. Die Urheberrechte Urheber-, Verwertungs- und verwandten Schutzrechte sowie sonstigen Immaterialgüterrechte an den vom AN und seinen von Xxxx Xxxx, von Xxxx Xxxx-Mitarbeitern und und/oder von Xxxx Xxxx beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbeson- dere AngeboteWerken, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim AN. Sie Datenbankwerken und Datenbanken sowie sonstigen immaterialgüterrechtlichen Schutz genießenden Arbeitsergebnissen verbleiben bei Xxxx Xxxx und dürfen vom AG Auftraggeber während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet in jenem Umfang genutzt werden, in dem die Befugnis dazu dem Vertragspartner von Xxxx Xxxx schriftlich eingeräumt wurde. Der AG Vorbehaltlich der Einräumung dieser Rechte ist in- sofern der Vertragspartner insbesondere nicht berechtigt, das Werk (die von Xxxx Xxxx, Xxxx Xxxx-Mitarbeitern und/oder von Xxxx Xxxx beauftragten Dritten geschaffenen Werke) , Datenbankwerke und Datenbanken ohne aus- drückliche schriftliche vorherige ausdrückliche Zustimmung des AN von Xxxx Xxxx zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung Xxxx Xxxx haftet Dritten nicht für unberechtigte Verwertungshandlungen des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN – insbe- sondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber DrittenVertragspartners.
6.2. Der Verstoß des AG gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags- verhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzli- cher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz des geistigen Eigentums. 6.110.1. Die Urheberrechte an den vom AN von der Rechtsanwaltskanzlei und seinen Mitarbeitern und allenfalls beauftragten Dritten geschaffenen Werken „Werke“ (insbeson- dere Angebote, hierzu zählen insbesondere: Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläneEntwürfe, ProgrammeSchriftsätze, LeistungsbeschreibungenVorlagen, Ent- würfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim ANverbleiben bei ihr. Sie dürfen vom AG Mandanten während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses Mandatsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag Mandatsverhältnis umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG Mandant ist in- sofern insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) Werke ohne aus- drückliche schriftliche ausdrückliche Zustimmung des AN der Rechtsanwaltskanzlei zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gungVervielfältigung/Verbreitung des Werkes der Werke eine Haftung des AN der Rechtsanwaltskanzlei – insbe- sondere insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes der Werke – gegenüber Dritten.
6.210.2. Der Verstoß des AG Mandanten gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN die Rechtsanwaltskanzlei zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags- verhältnisses Mandatsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzli- cher gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: Allgemeine Mandatsbedingungen
Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. Die Urheberrechte an den vom AN von Kittenberger Personal e.U. und seinen ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken geschaffene Werke (insbeson- dere insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläneOrganisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfeEntwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim ANverbleiben bei Kittenberger Personal e.U. . Sie dürfen vom AG Auftraggeber während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG Auftraggeber ist in- sofern insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) Werke ohne aus- drückliche schriftliche ausdrückliche Zustimmung des AN von Xxxxxxxxxxxx Personal e.U. zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gungVervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN von Kittenberger Personal e.U. – insbe- sondere insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2. Der Verstoß des AG Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN Xxxxxxxxxxxx Personal e.U. zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzli- cher gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Personalbereitstellung
Schutz des geistigen Eigentums. 6.18.1. Die Urheberrechte an den vom AN Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken Werke (insbeson- dere Angeboteinsbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfeEntwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger Da- tenträger etc.) ver- bleiben verbleiben beim ANAuftragnehmer (Blumatix Intelligence). Sie dürfen vom AG Auf- traggeber während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag Ver- trag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG Auftraggeber ist in- sofern insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne aus- drückliche schriftliche ausdrückliche Zustimmung des AN Auftragnehmers (Blumatix Intelligence) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gungVer- vielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN Auftragnehmers – insbe- sondere insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.28.2. Der Verstoß des AG Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN Auftragneh- mer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzli- cher gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. Die Urheberrechte und sonstige Rechte – welcher Art auch immer – an den vom AN und seinen von osb, ihren Mitarbeitern und beauftragten beauf- tragten Dritten geschaffenen Werken erbrachten Leistungen (insbeson- dere Angeboteinsbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläneOrganisations- pläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfeEntwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim ANverblei- ben bei osb. Sie dürfen vom AG AUFTRAGGEBER während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich ausschließ- lich für vom Vertrag jeweiligen Beratungsvertrag umfasste Zwecke Zwe- cke verwendet und verwertet werden.
6.2. Der AG AUFTRAGGEBER ist in- sofern nicht berechtigt, das Werk die von osb er- brachten Leistungen (die Werkeinsbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ohne aus- drückliche schriftliche Zustimmung des AN ausdrückliche Zu- stimmung der osb zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu haltenverbrei- ten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gungVer- vielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN der osb – insbe- sondere insbesondere etwa für die deren Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.26.3. Der Verstoß des AG AUFTRAGGEBERS gegen diese Bestimmungen Bestim- mungen berechtigt den AN osb zur sofortigen vorzeitigen Beendigung Be- endigung des Vertrags- verhältnisses und Vertragsverhältnisses und/oder zur Geltendmachung anderer gesetzli- cher Gel- tendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: Consulting Agreement
Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. Die Urheberrechte an den vom AN von der Agentur Ritt GmbH und seinen Mitarbeitern und beauftragten beauftrag- ten Dritten geschaffenen Werken Werke (insbeson- dere Angeboteinsbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisati- onspläneDoku- mente, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Ent- würfeEntwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver- bleiben beim AN. verbleiben bei der Agentur Ritt GmbH. Sie dürfen vom AG Auftrag- geber während und nach Be- endigung Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG Auftraggeber ist in- sofern insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne aus- drückliche schriftliche ausdrückliche Zustimmung des AN der Agentur Ritt GmbH zu vervielfältigen und/oder o- der zu verbreiten. Bei Weitergabe, Verwertung und/o- der Veröffentlichung des Werkes (der Werke) ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwort- lich. Der AG hat den AN insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfälti- gungVervielfältigung/Verbreitung Agentur Ritt GmbH Xxxxx-Xxxx-Xxx. 0x X-0000 Xxxxxxxxx +00 000 000 0000 xxxxxx@xxxxxxx-xxxx.xxx des Werkes eine Haftung des AN der Agentur Ritt GmbH – insbe- sondere insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2. Der Verstoß des AG Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN die Agentur Ritt GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzli- cher an- derer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen